Anlässlich des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zum Organstreitverfahren der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-043.html) erklären die damaligen Initiatoren des Verfahrens Manuel Sarrazin, Sprecher für Osteuropapolitik und Sven-Christian Kindler, Sprecher für Haushaltspolitik:
Dass der damalige Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble im Jahr 2015 Griechenland aus der Eurozone drängen wollte, war ein Skandal. Dass er diese Initiative gegenüber dem Bundestag verheimlicht hat erst recht.
Der heutige Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist ein Sieg für die parlamentarische Demokratie. Wir freuen uns, dass wir die Informations- und Beteiligungsrechte des Bundestages gegen die Geheimniskrämerei und Verschleierungstaktik der Bundesregierung verteidigen konnten.
Eine Hintergehung des Parlaments war und ist nicht hinnehmbar. Karlsruhe hat die Bundesregierung heute klar und deutlich daran erinnert, dass der Bundestag auch bei komplexen Vorgängen zum frühestmöglichen Zeitpunkt, fortlaufend und umfassend über Positionen und Verhandlungslinien auf EU-Ebene unterrichtet werden muss. Der Bundestag darf auch oder gerade bei höchst sensiblen und brandgefährlichen Positionen wie dem damaligen „Grexit-Vorschlag“ nicht in eine bloß nachvollziehende Rolle hineingedrängt werden.
Der damalige Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hatte mit seinem Vorgehen die Zukunft der Eurozone aufs Spiel gesetzt. Ein Rausdrängen Griechenlands aus der Eurozone hätte für den europäischen Zusammenhalt, aber auch für den Deutschen Bundeshaushalt unvorhersehbare Konsequenzen nach sich gezogen. Es ist daher wichtig, dass Karlsruhe noch einmal klargestellt hat, dass solche Positionen und Verhandlungslinien nicht ohne vorherige Unterrichtung des Parlaments in europäische Verhandlungen eingebracht werden dürfen.