Ende November 2018 habe ich eine Kleine Anfrage zum Thema „Presse- und Meinungsfreiheit in den Ländern des Westlichen Balkans“ an die Bundesregierung gestellt. Die Antworten (s.u.) bleiben leider weit hinter meinen politischen Erwartungen zurück. Weder verfügt die Bundesregierung über eigene Erkenntnisse zu Hintergründen und Ermittlungsständen bzgl. schwerwiegender Übergriffe auf Journalist*innen (Fragen 9-13), was meines Erachtens völlig inakzeptabel ist. Noch hielt sie es für notwendig, den von der EU-Kommission in den jeweiligen Länderberichten (2018) attestierten Reformstillstand im Bereich der Presse- und Meinungsfreiheit als Grund zu nehmen, im Fall von Serbien und Montenegro keine weiteren Verhandlungskapitel zu eröffnen. Leider war sogar das Gegenteil auf den EU-Beitrittskonferenzen am 10.12.2018 der Fall: für Serbien wurden zwei, für Montenegro ein Verhandlungskapitel eröffnet.
Es kann nicht sein, dass investigative oder kritische Journalist*innen um ihr Leben fürchten und die Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse darüber hat. Das ist deutlich zu wenig. Die bedrohten Journalist*innen hätten ambitioniertere Aussagen der Bundesregierung verdient. Klar ist auch: Solange es keine Fortschritte im Bereich der Presse- und Meinungsfreiheit gibt, sollten weder für Serbien noch für Montenegro weitere Verhandlungskapitel eröffnet werden. Auch dazu war und ist die Bundesregierung nicht bereit.
Die Antwort der Bundesregierung gibt es hier.