Warning: The magic method OriginCode_Gallery_Video::__wakeup() must have public visibility in /home/www/doc/1390/spielewiese/wp-content/plugins/smart-grid-gallery/smart-video-gallery.php on line 86
Bundesregierung muss Orbans gefährlicher Wahlkampfshow widersprechen – MANUEL SARRAZIN
Warning: Trying to access array offset on value of type bool in /home/www/doc/1390/spielewiese/wp-content/themes/blossom-fashion/inc/custom-functions.php on line 447

Warning: Trying to access array offset on value of type bool in /home/www/doc/1390/spielewiese/wp-content/themes/blossom-fashion/inc/custom-functions.php on line 448

Warning: Trying to access array offset on value of type bool in /home/www/doc/1390/spielewiese/wp-content/themes/blossom-fashion/inc/custom-functions.php on line 449

Bundesregierung muss Orbans gefährlicher Wahlkampfshow widersprechen

Zur Debatte über das sogenannte „Stop-Soros-Gesetzespaket“ im ungarischen Parlament erklärt Manuel Sarrazin, Sprecher für Osteuropapolitik:

Die Gesetzesinitiative der ungarischen Regierung ist eine perfide Wahlkampf-Inszenierung Orbans. Zugleich legt er damit ganz real die Axt an eine lebendige Zivilgesellschaft in Ungarn. Orban stilisiert die zivilgesellschaftlichen Organisationen zur Gefahr eines ethnisch homogenen Ungarns und zum zentralen Gegner seiner Wahlkampagne. Diese Kampagne auf Kosten der Schwächsten ist hochgefährlich und schadet dem politischen Klima.

In dieser Form ist das Gesetz auch aus rechtlichen Gründen nicht akzeptabel. Es kann nicht sein, dass zivilgesellschaftliche Arbeit unter absolut unklar formulierten Tatbestandsmerkmalen, einen sanktionsbewerten Generalverdacht und administrativen Genehmigungsvorbehalt gestellt werden soll. Mit diesen Inhalten ist das sogenannte „Stop-Soros-Gesetz“ mit EU-Recht nicht vereinbar und widerspricht zudem den Inhalten der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Wir fordern die Bundesregierung auf, für den Fall, dass das Gesetz tatsächlich in dieser Form beschlossen wird, zu prüfen, ob sie deswegen ein Verfahren gegen Ungarn vor dem EuGH (Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 259 AEUV) oder eine Staatenbeschwerde nach Art. 33 EMRK anstrebt.

Loading