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Bewertung des 5-Präsidentenberichts: „Die Wirtschafts- und Währungsunion vollenden“ – MANUEL SARRAZIN
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Bewertung des 5-Präsidentenberichts: „Die Wirtschafts- und Währungsunion vollenden“

(1)  Grundsätzliche Bewertung des 5-Präsidentenberichts

Der Bericht der fünf Präsidenten (KOM, EP, ER, €-Gruppe, EZB) ist in mehrerer Hinsicht enttäuschend:

Die Präsidenten hatten keinen Mut, die durch die Krise aufgeworfenen Fragen für eine stärkere Integration der EU und ihrer Währung umfassend politisch anzugehen. Sowohl materiell wie institutionell bleiben die Vorschläge teilweise sogar hinter dem zurück, was die EU-Kommission im sog. Blueprint vor drei Jahren als Perspektive für die Wirtschafts- und Währungsunion aufgezeigt hatte.

Die Vorschläge der Präsidenten wirken planlos, wenn es darum geht, die Zukunft der EU zu beschreiben. Viel zu sehr verharren sie in der Vergangenheit eines rein technokratischen Projekts und Beleben den alten Gedanken wieder, dass Europa aus den Hauptstädten der Mitgliedstaaten und nicht aus seiner europäischen Hauptstadt geführt werden sollte. Euro-Gruppe und nationale Regierungen sollen gestärkt werden anstatt EU-Kommission und EU-Parlament. Es fehlt gänzlich an neuen Ideen, die eine neue europäische Visionen schaffen oder wenigstens für mehr politische Klarheit im Institutionengefüge sorgen könnten.

Dem Bericht fehlt ein klares Bekenntnis zum europäischen Zusammenhalt. Vielmehr atmet er eine gefährlich simplifizierte Denke über die Europäische Union, die so undifferenziert und unbegründet die derzeitigen Euro-Staaten zu einer Art naturgegebenen Avantgarde der europäischen Integration stilisiert. Man fragt sich ernsthaft, ob die Risiken einer neuerlichen Spaltung Europas – diesmal in Eurozone und den Rest – überhaupt abgewogen wurde, da die  Realität von wirtschaftlich, politisch und kulturell immer enger verwobenen Staaten, auch zwischen Ost und West, keinerlei Berücksichtigung findet. Der Glaube, nur von Euro-Staaten könnten Impulse für eine Wiederbelebung des EU-Integrationsprozesses ausgehen, entlarvt sich in der Entstehung des Berichts selber. Auch fünf Jahre nach Beginn der Krise haben vor allem Berlin und Paris weder den Mut für mehr Europa und die dafür notwendigen Vertragsänderungen noch für ambitionierte Reformen, die im Rahmen der derzeitigen EU-Verträge möglich wären. Der Ansatz des Berichts, die Eurozone in den Mittelpunkt zu stellen, gefährdet letztlich den Euro als Projekt, dem sich bis auf Dänemark und Großbritannien alle Mitgliedsstaaten grundsätzlich verschrieben haben. Mit dieser Denke droht der Bericht zu einem Kampagnenargument für die Europagegner in Großbritannien und zu einem Spaltpilz gegenüber wichtigen zentraleuropäischen EU-Staaten wie Polen zu werden. Der Bericht wagt noch nicht mal den Versuch, einen Weg zu skizzieren, wie man sinnvoll eine engere Koordination von Politiken von Noch-Nicht-Euro-Staaten und Euro-Staaten erreichen kann, ohne dabei die Einflussmöglichkeiten aller EU-Staaten und die großartige Tradition der immer engeren Union der 28 aufs Spiel zu setzen.

Es fehlen substanzielle Ideen zur Stärkung der demokratischen Säule der Wirtschafts- und Währungsunion: Keine konkreten Ideen zur Stärkung des Europäischen Parlaments als gleichberechtigter Mitentscheider in der wirtschaftspolitischen Steuerung oder zur Stärkung des Einflusses nationaler Parlamente auf das Handeln ihrer Regierung auf europäischer Ebene oder zur Stärkung der EU-Kommission als Hüterin der Verträge und Gemeinschaftsorgan des europäischen Interesses. Der Bericht fordert keinen demokratischen und bürgerfreundlichen Europäischen Konvent zur Diskussion und Umsetzung notwendiger Vertragsänderungen, keinen Altschuldentilgungsfonds mit Europäischen Anleihen zur Reduzierung exzessiver Staatsverschuldung, keinen Fonds für öffentliche Investitionen im Rahmen des EU-Haushalts – finanziert durch einen Europäischen Steuerpakt. Er beinhaltet kein Bekenntnis zum Europäischen Semester als Umsetzungsinstrument der wichtigen Ziele der EU-2020-Strategie, keine verbindlichen Verfahren und Ziele für das Europäische Semester als zentrales Instrument wirtschaftspolitischer Steuerung und macht keine neuen konkreten Vorschläge für mehr Soziales Europa. Positiv ist, dass die fünf Präsidenten der Hinterzimmer-Pakteritis à la Merkel und Hollande eine klare Absage erteilen. Zwischenstaatliche Vereinbarungen sollen in EU-Recht integriert werden.

Der Bericht wirkt wie ein lustlos geschusterter Flickenteppich, der vor allem die Eitelkeiten der beteiligten Institutionen und Hauptstädte berücksichtigen musste anstatt die Realität der erweiterten EU mit 28 Mitgliedsstaaten, die gesteigerte Präsenz und Bedeutung europäischer Themen in den nationalen Öffentlichkeiten wahrzunehmen und den Europaskeptikern eine mutige Vision für „mehr Europa“ entgegenzustellen. Sicherlich waren die aus den Hauptstädten als Konsultationsbeiträge getarnten Bremsklötze gerade für EU-Kommissionspräsident Juncker riesig und vor allem das deutsch-französische Papier eine klare Ansage der europapolitischen Tristesse.

(2)  Vorschläge der fünf Präsidenten und Kurzbewertung einzelner Kapitel

 

    Stufe 1 (1. Juli 2015 – 30. Juni 2017): „Vertiefung durch Handeln“

 

I.         Wirtschaftsunion

–   Euroraumweites System von Einrichtungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

 o   Einrichtung einer unabhängigen, jedoch rechenschaftspflichtigen nationalen Stelle in jedem EU-Mitgliedstaat zur Beobachtung der eigenen Wettbewerbsfähigkeit.

 o   Koordination der nationalen Stelle durch die EU-Kommission; Ergebnisse der Koordinierung sollte im Rahmen des Europäischen Semesters berücksichtigt werden.

 

–    Konsequentere Durchführung makroökonomischer Ungleichgewichtsverfahren;

 o   Korrektive Komponente bei Feststellung eines Ungleichgewichts stärken, um Strukturreformen zu fördern und deren Umsetzung zu überwachen.

 o   Korrektur schädlicher Defizite in der Zahlungsbilanz, auch in Ländern mit hohen und anhaltenden Leistungsbilanzüberschüssen.

 

–    Größere Fokussierung auf Beschäftigung und Soziales im Rahmen des Europ. Semesters

 o   Integration der nationalen Arbeitsmärkte vorantreiben; räumliche und berufliche Mobilität erleichtern; verbesserte Anerkennung von Berufsqualifikationen; leichterer Zugang zu Arbeitsplätzen im Öffentlichen Sektor für Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten; bessere Koordinierung der Sozialsysteme.

 

–    Stärkere wirtschaftspolitische Koordinierung innerhalb des Europäischen Semesters

 o   Europäisches Semester weiter straffen: länderspezifische Empfehlungen sollten konkret, ambitioniert, politisch sein und den Schwerpunkt auf prioritäre Reformen legen, die zu Wachstum führen, Arbeitsplätze schaffen und Chancen des Binnenmarktes nutzen

 o   Begründungspflicht der EU-Mitgliedstaaten, warum sie den Empfehlungen nicht gefolgt sind à Koordination durch die Euro-Gruppe

 o   Klare langfristige Ziele: Verzahnung des jährlichen Zyklus mit mehrjährigen Ansatz

 

Kurzbewertung: Die Maßnahmen sind keineswegs neu, sondern bereits in den bestehenden Instrumenten angelegt, aber seit Jahren unzureichend angewendet. Zudem sind weitere unverbindliche Berichte und Empfehlungen neuer Einrichtungen das Gegenteil von stärkerer wirtschaftspolitischer Steuerung. Vorschläge für mehr Verbindlichkeit im Europäischen Semester bleiben die Präsidenten schuldig. Mehr Verbindlichkeit und mehr nationales ownership für wichtige Maßnahmen und Reformen sind jedoch Voraussetzung für die Erreichung der wichtigen Kernziele der EU 2020 Strategie, die ebenso mit keinem Wort erwähnt ist. Auch im Bereich Soziales Europa bleibt es bei wagen Absichtserklärungen.

II.         Finanzunion

–    Vollendung der Bankenunion:

 o   vollständige Umsetzung der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten;

 o   Einigung über Brückenfinanzierungsmechanismus für den einheitlichen Abwicklungsfonds, um ab Jan 2016 ausreichend Mittel zur Verfügung zu haben, um Banken bei Bedarf abwickeln zu können;

 o   Backstop für einheitlichen Abwicklungsfonds, bspw. in Form einer ESM-Kreditlinie;

 o   Einführung eines Europäischen Einlagensicherungssystems;

 o   leichter zugänglicher Mechanismus für die direkte Bankenrekapitalisierung durch den ESM.

 

–    Startschuss für die Kapitalmarktunion:

 o   stärkere Diversifizierung der Finanzierungsquellen; Anreize für Risiko-Pooling setzen; ausreichende Risikomanagementstrukturen in Finanzinstituten schaffen; Vereinfachung der Prospektpflichten; Wiederbelebung des EU-Verbriefungsmarktes; stärker harmonisierte Rechnungslegungs- und Abschlussprüfungsverfahren.

 

–    Stärkung des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken

 

Kurzbewertung: Die Vollendung der Bankenunion ist ein dringend notwendiger Schritt, den wir Grüne im Grundsatz stets unterstützt haben. Die konkrete Ausgestaltung der Einlagensicherung ist heikel, sie sollte europaweit sein, aber nicht notwendig einheitlich, um nicht Sparkassen und Genossenschaftsbanken ihres Geschäftsmodells zu berauben und für Banken wie die Deutsche Bank haften zu lassen.

III.         Fiskalunion

–    Verantwortungsvolle Haushalspolitik:

 o   Überprüfung von six-pack und two-pack, um Regeln zu präzisieren und transparenter zu gestalten sowie ihre Einhaltung und Legitimität zu stärken;

 o   Bestehender Steuerungsrahmen durch beratenden Europäischen Fiskalausschuss stärken (Koordination der nationalen Räte, öffentl. und unabhängige Bewertung nationaler Haushalte).

 

Kurzbewertung: Wie genau die Verfahren von six- und two pack angepasst werden sollen, bleibt unerwähnt. Der Mehrwert eines neuen Europäischen Fiskalausschusses ist nicht einleuchtend. Eigentlich sollte genau diese Rolle die EU-Kommission selber übernehmen. Wir Grüne fordern u.a., dass die EU-Kommission, unter Beteiligung des Europäischen Parlaments das Recht erhalten sollte, einen nationalen Haushaltsentwurf abzulehnen, wenn er wesentlich gegen europäisch vereinbarte Vorgaben verstößt.

IV.         Demokratische Rechenschaftspflicht

–    Schlüsselrolle für das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente:

 o   wirtschaftspolitische Dialoge zwischen EP und Rat sowie der KOM und der Euro-Gruppe verbessern; EP-Plenardebatten zum Jahreswirtschaftsbericht und den länderspezifischen Empfehlungen;

 o   Recht der nationalen Parlamente stärker nutzen, EU-Kommissar zur Erläuterung von Stellungnahmen zu Haushaltsplanungen einzuladen; Nationale Parlamente stärker in die Annahme von Reform- und Stabilitätsprogramm einbinden.

 

–    Gemeinsame Vertretung des Euro-Währungsgebietes bei internationalen Finanzinstitutionen

 

–    Integration zwischenstaatlicher Lösungen wie den Fiskalvertrag, den Euro-Plus-Pakt, den Bankenabwicklungsfonds in den EU-Rechtsrahmen.

 

–    Verstärkte Steuerung durch die Euro-Gruppe:

 o   Stärkung des Vorsitzes und ihrer Mittel, stärkere Rolle im Rahmen des Europäischen Semesters.

 o   Ständiger hauptamtlicher Vorsitz der Euro-Gruppe; größere Rolle bei der Vertretung der Interessen der einheitlichen Währung.

 

Kurzbewertung: Das Kapitel der Demokratischen Rechenschaftspflicht ist ein Armutszeugnis. Mehr Debatte in Parlamenten ist zwar gut, entspricht aber noch lange nicht der dringend notwendigen Stärkung der demokratischen Säule der WWU. Dafür muss das Europäische Parlament ins Zentrum aller Entscheidungen der wirtschaftspolitischen Steuerung gerückt und nicht zum Debattierclub degradiert werden. Das EP muss endlich ein Initiativrecht für „EU-Gesetze“ erhalten und mitentscheiden, wenn bspw. der Jahreswachstumsbericht oder die länderspezifischen Empfehlungen verabschiedet werden. Zudem müssen auch die nationalen Parlamente stärker in die Pflicht genommen werden. Bspw. sollten Reform- und Stabilitätsprogramme in den Parlamenten beschlossen werden. Die Hoffnung liegt nun beim EU-Parlament, das die Stärkung seiner Rolle deutlich selbstbewusster ausbuchstabieren sollte. Zudem sollten alle nationalen Parlamente ein Mindestmaß an Informations- und Beteiligungsrechten erhalten, um die Politik ihrer nationalen Regierung in Brüssel besser beeinflussen zu können.

 

Aus welchen Gründen ausgerechnet die Euro-Gruppe vorangehen soll, wenn es um die Durchsetzung der wirtschaftspolitischen Koordinierung gehen soll, bleibt rätselhaft. Hier wird derselbe Fehler wiederholt, der mit der Einführung des Euro gemacht wurde, indem vor allem die Betroffenen selber entscheiden sollen. Da die Eurogruppe zudem als Gremium einstimmig beschließt, wird von diesem Vorgehen keine Stärkung der Verfahren ausgehen. Sinnvoller wäre die EU-Kommission bzw. das EU-Parlament als europäische Akteure in eine stärkere auch politische Rolle gegenüber den nationalen wirtschaftspolitischen Entscheidungsträger zu bringen und den Diskurs transparenter und öffentlicher zu gestalten. Die Vergangenheit hat immer wieder gezeigt, dass es den größten gemeinsamen Nenner nur dann geben kann, wenn die Europäischen Institutionen bei wichtigen Entscheidungen beteiligt sind. Anstatt die Eurogruppe perspektivisch zu einer Nebenregierung der EU-Kommission aufzublasen, wie es die Idee eines hauptamtlichen Eurogruppenchefs tut, schlagen wir Grüne vor, den EU-Kommissar für Wirtschaft und Finanzen zu stärken und zum Eurogruppenchef zu machen.
Positiv ist, dass die Präsidenten dem Intergouvernementalismus außerhalb der EU-Verträge eine klare Absage erteilt haben und alle zwischenstaatlichen Instrumente integrieren wollen. Für Grüne fordern schon lange einen Europäischen Währungsfonds anstelle des ESM. Allerdings können Entscheidungen nur dann auf europäischer Ebene getroffen werden, wenn auch die Haushaltsverantwortung auf der europäischen Ebene liegt.

 

Stufe 2 (1. Juli 2017 – 2025): „Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion“

 

      I.         Wirtschaftsunion

–    Konvergenzprozess der Stufe 1 sollte verbindlich werden durch strenge in EU-Vorschriften festgelegte Standards u.a. auf den Arbeitsmärkten, bei Wettbewerbsfähigkeit, für Unternehmen und öffentliche Verwaltungen und bestimmte Aspekte der Steuerpolitik; Beschlussfassung auf Ebene des Euro-Währungsgebiets,

–    Signifikante Konvergenz und nachhaltige Konvergenz im Sinne vergleichbar widerstandsfähiger Wirtschaften als Voraussetzung, um einem Mechanismus zur Abfederung von Schocks im Euro-Währungsgebiet beizutreten.

 

Kurzbewertung: Der Mechanismus zur Abfederung von makroökonomischen Schocks wird lediglich in den allergröbsten Eckpunkten beschrieben. Noch nicht einmal die in ihrem letzten Bericht erwähnte Basis-Arbeitslosenversicherung als eine der Stabilisierungsmöglichkeiten findet noch Erwähnung. Und die Voraussetzung einer nahezu vollständigen Konvergenz zwischen den Mitgliedsstaaten, erscheint wie eine Ankündigung für den Sankt-Nimmerleins-Tag.

 

     II.      Fiskalunion

–    Am Ende des Konvergenzprozesses: Einrichtung einer Funktion zur fiskalischen Stabilisierung des Euro-Währungsgebietes:

 o   Abfederung makroökonomischer Schocks;

 o   Stabilisierungsfunktion könnte in einem ersten Schritt auf dem EFSI aufbauen, indem Pool von Finanzierungsquellen und Investitionsvorhaben speziell für den Euro-Raum ermittelt wird, auf den je nach Konjunkturentwickung zugegriffen werden kann;

 o   Die Funktion soll für alle EU-Mitgliedsstaaten offen und transparent sein;

 o   keine dauerhaften Transferleistungen, keine Schwächung der Anreize für eine solide Haushaltspolitik; kein Instrument zur Krisenbewältigung (wie ESM);

 o   Ausarbeitung soll Sachverständigengruppe übernehmen.

 

   III.      Demokratische Rechenschaftspflicht

 –    Steuerungsmodalitäten des ESM vollständig in EU-Verträge integrieren

 –    Ein euroraumweites Schatzamt: als Rahmen für gemeinsame Entscheidungen in dem Maße, wie sich das Euro-Währungsgebiet in Richtung einer WWU entwickelt

 

Endstufe (spätestens bis 2025)

 

Hier geht’s zum 5-Präsidentenbericht

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