Die Verhandlungen zwischen Rat und Europäischem Parlament (EP) über die Ausgestaltung eines Europäischen Bankenabwicklungsmechanismus und -fonds befinden sich in der entscheidenden Phase.
Heftigen Streit gibt es dabei um die Rechtsgrundlage für den Bankenabwicklungsfonds: EU-Parlament, EU-Kommission und viele der EU-Mitgliedstaaten waren sich einig, dass der Bankenabwicklungsfonds -ebenso wie der Bankenabwicklungsmechanismus- innerhalb der Europäischen Verträge (auf Grundlage von Artikel 114 AEUV – Kompetenz der EU zur Angleichung der Rechtsvorschriften im Binnenmarkt) und damit unter voller Mitentscheidung des Europäischen Parlaments errichtet werden kann. Doch die Bundesregierung bestand darauf, den Bankenabwicklungsfonds im Rahmen eines zwischenstaatlichen Vertrages zu regeln, der lediglich zwischen den nationalen Regierungen -ohne Beteiligung des EU-Parlaments- verhandelt wird. Bis heute hat die Bundesregierung immer wieder ihre Begründungen geändert und ihre isolierte Rechtsauffassung weder eingehender erläutert noch mit Hilfe eines Rechtsgutachten untermauert. Das ist deutlich zu wenig, um das Europäische Parlament vom Mitentscheider zum bloßen Beobachter zu degradieren.
Nun bestätigt ein durch die grüne Bundestagsfraktion in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten -verfasst von Prof. Dr. Christoph Herrmann und Herbert Rosenfeldt von der Universität Passau-, dass die Bundesregierung mit ihrem Vorgehen gegen die Europäischen Verträge verstößt. Denn das, was innerhalb des Unionsrechts geregelt werden kann, kann nicht einfach am EU-Parlament vorbei in zwischenstaatliche Verträge ausgelagert werden. Andernfalls könnte der Rat das Europaparlament durch eine „Flucht ins Völkerrecht“ immer einfach ausspielen. Das verstieße evident auch gegen das im Grundgesetz für die Europäische Einigung vorgesehene Demokratiegebot. Nach eingehender juristischer Prüfung kommen die Rechtgutachter zu dem Schluss, dass der Bankenabwicklungfonds auf Grundlage von Artikel 114 AEUV und somit innerhalb der EU-Verträge unter Mitentscheidung des EU-Parlament errichtet werden muss. Die Bedenken der Bundesregierung halten demgegenüber einer rechtlichen Prüfung insgesamt nicht stand.
Bundesfinanzminister Schäuble tritt die europäische Demokratie mit Füßen. Anstatt für Rechtssicherheit bei der europäischen Bankenunion zu sorgen, soll eine Struktur geschaffen werden, die rechtlich angreifbar ist. Es ist höchste Zeit, umzudenken und die Europaabgeordneten zurück an den Verhandlungstisch zu holen.
Das Gutachten finden Sie hier.