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Pressemitteilung: Rechtsgutachten zum Bankenabwicklungsfonds – Bundesregierung verstößt gegen Europäische Verträge – MANUEL SARRAZIN
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Pressemitteilung: Rechtsgutachten zum Bankenabwicklungsfonds – Bundesregierung verstößt gegen Europäische Verträge

Anlässlich der Ergebnisse des Rechtsgutachtens „Europarechtliche Grundlagen und Grenzen der Errichtung eines einheitlichen Bankenabwicklungsmechanismus (SRM), das von der grünen Bundestagsfraktion in Auftrag gegeben

und von Prof. Dr. Christoph Herrmann und Ass. iur. Herbert Rosenfeldt von der Universität Passau verfasst wurde, erklären Manuel Sarrazin, Sprecher für Europapolitik der grünen Bundestagsfraktion und Sven Giegold, ECON-Koordinator der grünen EP-Fraktion:

„Das Rechtsgutachten zeigt, dass die Bundesregierung mit ihrer Rechtsposition gegen die Europäischen Verträge verstößt. Denn das, was innerhalb des Unionsrechts geregelt werden kann, kann nicht einfach am EU-Parlament vorbei in zwischenstaatliche Verträge ausgelagert werden.

Der Bankenabwicklungsfonds kann innerhalb der Europäischen Verträge errichtet werden kann. Ein zwischenstaatlicher Vertrag à la BMF, der das EU-Parlament vom Mitentscheider zum bloßen Beobachter degradiert, ist daher nicht akzeptabel. Schäuble tritt mit seinem Vorgehen die europäische Demokratie mit Füßen und nimmt in Kauf, dass das EU-Parlament seiner demokratischen Mitentscheidungsrechte beraubt wird. Bis heute hat die Bundesregierung ihre Begründungen immer wieder geändert und trotz mehrfacher Aufforderung kein eigenes Rechtsgutachten vorgelegt. Das ist deutlich zu wenig.

Es ist höchste Zeit, umzudenken und die Europaabgeordneten zurück an den Verhandlungstisch zu holen. Die Bankenunion braucht Rechtssicherheit und keine Struktur, die rechtlich angreifbar ist.“

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