Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, den sogenannten OMT-Beschluss dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorzulegen, erklären Manuel Sarrazin, Sprecher für Europapolitik und Katja Keul, parlamentarische Geschäftsführerin und Sprecherin für Rechtspolitik:
Der Zweite Senat hat richtig entschieden, die Frage der Europarechtskonformität des OMT-Programms der Europäischen Zentralbank dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Mit dieser ersten EuGH-Vorlage aus Karlsruhe läutet das Bundesverfassungsgericht eine neue Epoche im europäischen Rechtsprechungsdialog ein. Das ist ein gutes Zeichen für die Rechtsentwicklung in der Europäischen Union und ein weiterer Schritt für mehr gemeinsames Europa.
Dass Karlsruhe für seine erste Vorlage ausgerechnet die politisch hochbrisante Frage der EZB-Politik ausgewählt hat, ist bemerkenswert, aber sachlich erforderlich. Der Ansatz des BVerfG, der OMT-Beschluss sei aufgrund der Abgrenzungsschwierigkeiten von Währungs- und Wirtschaftspolitik eine offensichtlich kompetenzwidrige Maßnahme, ist durchaus umstritten. Daher ist es gut, dass Karlsruhe den hierfür zuständigen EuGH anruft. Denn die Frage, ob das Programm gegen das Primärrecht der EU verstößt oder nicht, muss in Luxemburg geklärt werden und nicht vor nationalen Verfassungsgerichten.“