In den letzten Wochen wurde vom SPD-Senat und einigen Medien der Eindruck vermittelt, dass die Finanzierung der Hafenquerspange im künftigen Bundesverkehrswegeplan gesichert sei. Das ist mitnichten der Fall. In der Antwort auf meine schriftliche Frage hat das Bundesministerium für Verkehr dies noch einmal klargestellt:
„Die abschließende Entscheidung zur Einstufung eines Vorhabens in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen und dessen Dringlichkeit obliegt dem Deutschen Bundestag mit der Verabschiedung des Fernstraßenbauänderungsgesetzes“
Ich werde mich im Bundestag dafür einsetzen, dass die Hafenquerspange nicht in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2015 kommt. Auf Grund des Sanierungsstaus in Deutschland sehe ich da auch kaum Chancen. Die Hafenquerspange ist ein totgerittenes Pferd. Man sollte sie endlich begraben.
Die knappen Gelder brauchen wir für den Ausbau von Schienenhinterlandanbindungen, Lärmschutz und Instandsetzung der vorhandenen Infrastruktur. Ich meine: Die Hafenquerspange schadet mehr als sie nutzt, wir brauchen eine maßvolle Ertüchtigung der Haupthafenroute.
Meine schriftliche Frage:
Erfüllt aus Sicht der Bundesregierung der geplante vierstreifige Neubau der A26, die so genannte Hafenquerspange, die Voraussetzungen, die den Ausbau für den vorrangigen Bedarf Plus innerhalb des künftigen Bundesverkehrswegeplans qualifiziert, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die zu erwartenden Kosten, die der Neubau der A26 bringen würde?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann vom 5. August 2013:
Der erste Schritt für die Aufnahme eines Straßenbauprojekts in den neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) und in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (BPL) ist die Anmeldung des Vorhabens. Die Straßenbauverwaltungen der Länder wurden bereits aufgefordert, erwogene neue Straßenbauvorhaben zu benennen bzw. noch nicht begonnene Maßnahmen des geltenden Bedarfsplans für eine erneuteBeurteilung zu aktualisieren.
Die gemeldeten Projekte werden seitens des BMVBS, Abteilung Straßenbau, mit Hilfe externer Gutachter einer Plausibilitätsprüfung unterzogen und gesamtwirtschaftlich bewertet. Diese führt im Ergebnis zu einem Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV).
Für den BVWP werden regelmäßig wesentlich mehr Projekte benannt als im jeweiligen Geltungszeitraum finanzielle Mittel voraussichtlich zur Verfügung stehen werden. Es ist deshalb Aufgabe der Bundesregierung im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung und des Deutschen Bundestages im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens, für ein Fernstraßenausbauänderungsgesetz mit dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen, eine Dringlichkeitsreihung der erwogenen Projekte in „Vordringlicher Bedarf (VB + und VB)“ oder „Weiterer Bedarf“ festzulegen.
Die Entscheidung der Bundesregierung, eine Maßnahme im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung in den Vordringlichen Bedarf VB+ einzustufen, wird unter Berücksichtigung des NKV sowie netzkonzeptioneller, raumordnerischer, städtebaulicher und ökologischer Aspekte erfolgen. Die hierzu vorgesehenen Plausibilitätsprüfungen und Bewertungen von erwogenen Maßnahmen erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt.
Die abschließende Entscheidung zur Einstufung eines Vorhabens in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen und dessen Dringlichkeit obliegt dem Deutschen Bundestag mit der Verabschiedung des Fernstraßenausbauänderungsgesetzes.
Die zuständige Straßenbauverwaltung Hamburg schätzt die Kosten für die A26, Hafenquerspange zwischen der A7 und der A1 südlich der Elbe, in Hamburg mit rund 785 Mio. Euro ein.