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Antrag: Kontrollrechte des Europäischen Parlaments bei EZB-Bankenaufsicht stärken – MANUEL SARRAZIN
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Antrag: Kontrollrechte des Europäischen Parlaments bei EZB-Bankenaufsicht stärken

Antrag zu dem Vorschlag für eine Verordnung zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank (SSM-Verordnung) in der Fassung vom 16. April 2013; Ratsdok. 7776/1/13 REV 1; hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes; Kontrollrechte des Europäischen Parlaments bei EZB-Bankenaufsicht stärken

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Am 29. Juni 2012 haben sich die Staats- und Regierungschefs der Eurozone für die zeitnahe Errichtung eines einheitlichen Aufsichtsmechanismus für Banken unter Einbeziehung der Europäischen Zentralbank (EZB) ausgesprochen. Die EU-Kommission hat am 12. September 2012 einen Vorschlag für eine Verordnung zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank („SSM-Verordnung“) vorgelegt. Der Rat der EZB hat dazu am 27. November 2012 eine Stellungnahme abgegeben. Eine Einigung im Rat erfolgte am 13. Dezember 2012. Im Zusammenhang mit den Trilog-Verhandlungen zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) hinsichtlich ihrer Wechselwirkungen mit der SSM- Verordnung hat das Europäische Parlament Änderungswünsche geäußert, die in einem geänderten Verordnungsentwurf berücksichtigt wurden. Die nach Artikel 127 Absatz 6 AEUV vor einer Verabschiedung im Rat erforderliche formelle Stellungnahme des Europäischen Parlamentes steht noch aus. In der Sitzung des Ausschusses der Ständigen Vertreter am 18. April 2013 wurde festgestellt, dass mit dieser Textfassung die inhaltlichen Voraussetzungen für eine formelle Verabschiedung der Verordnung vorliegen.

Die neue Bankenaufsicht muss der Kontrolle des Europäischen Parlaments unterliegen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Entscheidungen der neuen Bankenaufsicht durch ein ausreichendes demokratisches Fundament gedeckt sind. Aus diesem Grund steht das Europäische Parlament derzeit in Verhandlungen mit der Europäischen Zentralbank über eine Interinstitutionelle Vereinbarung, die dem Europäischen Parlament angemessene Kontrollrechte vertraglich zusichern soll.

II.

In Ausübung seiner Rechte nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, sich für eine Stärkung folgender Kontrollrechte des Europäischen Parlaments bei der EZB-Bankenaufsicht einzusetzen:

  • weitreichender Zugang des Europäischen Parlaments zu die EZB-Aufsicht betreffenden Informationen und Dokumenten;
  • regelmäßige Berichterstattung über die Aktivitäten und finanziellen Ausgaben der EZB- Bankenaufsicht an das Europäische Parlament sowie zusätzliche Anhörungen des/der Vorsitzenden der EZB-Aufsicht auf Anforderung;
  • umfassende Fragerechte der Abgeordneten des Europäischen Parlaments und eine diesbezügliche Antwortpflicht der EZB-Aufsicht;
  • Weitergabe auch vertraulicher Informationen an die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der zuständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments;
  • Mitentscheidungsrecht des Europäischen Parlaments bei der Ernennung und Abberufung des/der Vorsitzenden und Vize-Vorsitzenden der EZB-Aufsicht und ein transparentes Verfahren bei der Aufstellung der KanditatInnenliste.

Berlin, den 12. Juni 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

 

Deutscher Bundestag Drucksache 17/13909 17. Wahlperiode 12. 06. 2013

Antrag
der Abgeordneten Manuel Sarrazin, Dr. Gerhard Schick, Priska Hinz (Herborn), Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, Susanne Kieckbusch, Memet Kilic, Sven-Christian Kindler, Dr. Konstantin von Notz, Omid Nouripour, Dr. Tobias Lindner, Claudia Roth (Augsburg), Elisabeth Scharfenberg, Beate Walter- Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu dem Vorschlag für eine Verordnung zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank (SSM-Verordnung) in der Fassung vom 16. April 2013
Ratsdok. 7776/1/13 REV 1

hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes

Kontrollrechte des Europäischen Parlaments bei EZB-Bankenaufsicht stärken

 

Den Antrag finden Sie noch einmal als PDF-Dokument hier.

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