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Bericht: Grüne stärken Parlamentsrechte bei EU-Angelegenheiten – MANUEL SARRAZIN
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Bericht: Grüne stärken Parlamentsrechte bei EU-Angelegenheiten

Mit unserer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht haben wir Grüne es geschafft, die Informations- und Mitwirkungsrechte des Bundestages in der Europapolitik entscheidend zu verbessern. Was mit Anfragen, Beschwerdebriefen und schließlich unserer Klage in Karlsruhe begann, können wir nun mit einem Gesetzesantrag aller im Bundestag vertretenen Fraktionen abschließen. Qualität und Umfang der Unterrichtung werden auf ein komplett neues Niveau gehoben. Der Bundestag kann nun früher und qualitativ besser informiert mitwirken und damit proaktiv die Europapolitik mitgestalten.

Die Novelle des EUZBBG steht – Eine Grüne Erfolgsgeschichte

 

Wir haben es als kleinste Fraktion im Bundestag mit unserer Klage (verbunden mit dem Urteil vom 18.Juni 2012) und den darauffolgenden Verhandlungen geschafft, die Informations- und Mitwirkungsrechte des Bundestages in der Europapolitik entscheidend zu verbessern. Was mit Anfragen, Beschwerdebriefen und schließlich unserer Klage in Karlsruhe begann, können wir nun mit einem Gesetzesantrag aller im Bundestag vertretenen Fraktionen abschließen. Mit der Novelle des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Bundestag in Angelegenheiten der EU wird die Qualität und der Umfang der Unterrichtung auf ein komplett neues Niveau gehoben. Dies entspricht nicht nur unserer Auslegung des Artikel 23 GG und der Rechtsprechung des BVerfG sondern wird auch den in der Krise neu geschaffenen Strukturen gerecht. Der Bundestag kann nun früher und qualitativ besser informiert mitwirken und damit proaktiv die Europapolitik mitgestalten.

 

Wir haben unsere Position für den gesamten Bundestag durchgekämpft und sie ist zukünftig Gesetz.

 

Zur besseren Übersichtlichkeit verschicken wir einen mit Kommentaren versehenen Gesetzestext, der die von uns erreichten Veränderungen aufzeigt – sozusagen der grüne Faden durch das EUZBBG.

 

Die wichtigsten Erfolge in Stichworten (genaueres im Anhang):

 

  • Anwendungsbereich erweitert: Auch völkerrechtliche Verträge und intergouvernementale Vereinbarungen sofern sie in einem Ergänzungs- oder Näheverhältnis zum Recht der Europäischen Union stehen, sind Angelegenheiten der Europäischen Union und unterliegen als solche den Informations- und Mitwirkungsrechten des Bundestages -> Stichwort: ESM und Euro-Plus-Pakt.
  • Kein Umgehen der Unterrichtungspflichten durch Ausweichen in vorbereitende oder informelle Sitzungsformate möglich: Die gesetzlich festgeschriebenen Unterrichtungspflichten und das Mitwirkungsrechte umfassen zukünftig auch ALLE vorbereitenden Gremien und Arbeitsgruppen.
  • Verbesserung der Qualität der Berichte zu Sitzungen: Die Berichte zu Sitzungen müssen einem neuen Kriterienkatalog entsprechen: Gegenstand der Sitzung, Position der BReg und anderer Regierungen, etc.
  • Die europapolitischen Aktionen der Bundesregierung werden nun im Gesetz konkreter gefasst. Auch Konsultationsbeiträge und Initiativen (Stichwort: Euro-Plus-Pakt und aktuell „Eurozonen-Budget“) müssen dem Bundestag frühestmöglich übermittelt werden.
  • Neues Verfahren zur Übermittlung von inoffiziellen Dokumenten (non-paper). Die Bundesregierung muss nun aktiv über ihr vorliegende non-paper informieren und diese auf Anfrage zur Verfügung stellen.
  • Unterrichtung betreffend EuGH-Verfahren verbessert: Auch die Antwortschreiben der Bundesregierung sowie erläuternde Informationen und Dokumente müssen dem Bundestag übermittelt werden. Darüber hinaus bekommt der Bundestag auf Anfrage Zugriff auf alle Dokumente die der Bundesregierung über Verfahren vorliegen, an denen Deutschland nicht beteiligt ist.

Hier geht es zu meiner Rede vom 22.03.13

Und hier findet ihr eine Übersicht über die Grünen Erfolge im Gesetzesentwurf

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