Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, dass der ESM mit Europarecht vereinbar ist, erklärt Manuel Sarrazin, Sprecher für Europapolitik:
Das EuGH-Urteil zeigt: Der ESM ist europarechtskonform und grundgesetztauglich. All diejenigen, die jahrelang mit nationalen Argumenten gegen den ESM ins Feld gezogen sind, müssen jetzt einsehen: Der ESM ist juristisch einwandfrei.
Das EuGH-Urteil beendet auch das Gerede, dass eine gemeinsame Haftung in jeder Form europarechtswidrig sei. Stattdessen zeigt das Gericht auf: Die Weiterentwicklung der Union zur Bewältigung der Krise ist von den Europäischen Verträgen gewollt.