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Rede: Übersetzung von EU-Dokumenten – MANUEL SARRAZIN
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Rede: Übersetzung von EU-Dokumenten

Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Seit dem Vertrag von Lissabon spielen die nationalen Parlamente in der Europäischen Union eine deutlich stärkere Rolle als zuvor. Mit dem Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind die Kontroll- und Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages in Angelegenheiten der europäischen Union deutlich gestärkt worden. Es ist unser gemeinsames Anliegen, dass wir diesen Kontroll- und Mitwirkungsrechte auch gerecht werden können. Dazu gehört auch, dass uns die EU-Dokumente, mit denen wir arbeiten, in einer übersetzten Version vorliegen – und das möglichst zeitnah.

Ich glaube, dass es in diesem Anliegen grundsätzlich keine unterschiedlichen Auffassungen in diesem Haus gibt. Wir haben ja bereits im Jahr 2007 dieses Anliegen in einen gemeinsamen Antrag unterstützt. Dass sich bis heute nichts geändert hat, dass die Kommission zahlreiche Dokumente als Anhänge oder Arbeitspapier klassifiziert und damit die Übersetzung in die 23 Amtssprachen umgeht, ärgert uns genauso wie sie. Dieser fraktionsübergreifenden Konsens ist auch in der Ausschusssitzung des Europaausschusses deutlich geworden.

 

Es ist schade, dass wir heute nicht über einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen abstimmen können. Die Bereitschaft zu einem gemeinsamen Papier haben wir von Beginn an signalisiert. Wir haben Ihnen auch Änderungsvorschläge gemacht, die jedoch nicht erwidert wurden. Ich hatte den Eindruck, dass es von Seiten der Koalitionsfraktionen keine wirkliche Bereitschaft oder nicht den Willen gab, einen gemeinsamen Antrag zu erarbeiten. Das wird auch dadurch unterstrichen, dass uns die erste Version der Koalition erst drei Tage vor Einbringungen zugeleitet wurde.

 

Warum können wir den vorliegenden Antrag nicht mittragen, obwohl wir das Grundanliegen unterstützen? In dem Antrag geht es um die Berücksichtigung der erforderlichen Übersetzungsleistungen im künftigen Mehrjährigen Finanzrahmen. Kurz: Die für die erforderlichen Übersetzungsleistungen notwendigen finanziellen Mittel müssen ab 2014 im EU-Haushalt auch vorgesehen werden. Übersetzt werden kann nur, wenn es dafür auch eine adäquate Ausstattung gibt.

 

Wir sprechen hier also über den Mehrjährigen Finanzrahmen, also den gemeinsamen Haushalt der 27 EU-Mitgliedstaaten. Unter Forderung 6 versuchen sie jetzt aber die Kosten der Übersetzungen für die intergouvernementalen Gebilde der jüngsten Vergangenheit – ich spreche von EFSF, ESM und Fiskalpakt – dem EU-Haushalt unterzujubeln. Um das noch mal zu erklären: Der EU-Haushalt ist der gemeinsame und gemeinschaftliche Haushalt der 27 EU-Mitgliedstaaten. Er wird u.a. vom Europäischen Parlament demokratisch kontrolliert. EFSF, ESM und Fiskalpakt sind intergouvernementale Gebilde. Die deutsche Regierung  hat alles dafür getan, die europäischen Institutionen und vor allem das europäische Parlament aus diesen Gebilden heraus zu halten. In Bezug auf die Informationsrechte des Bundestages vertritt sie sogar die Auffassung, dass es sich bei ESM und Fiskalpakt nicht um einen Angelegenheit der Europäischen Union handelt. Jetzt sprechen Sie aber in einem Antrag zum Haushalt der Europäischen Union über Angelegenheiten, die aus ihrer Sicht nichts mit der Europäischen Union zu tun haben.

 

Damit wir uns nicht falsch verstehen: Wir sind auch schwer dafür, dass wir auch in diesen Bereichen so schnell wie möglich alle relevanten Dokumente übersetzt bekommen. Aber wenn sie es nicht europäisch sondern extra machen wollen, dann müssen sie die Kosten für die Übersetzungen extra regeln. Wir haben uns übrings immer dafür eingesetzt, dass in diesen Gebilden, die teilweise mit Grund intergouvernemental geregelt sind, so viel Europa steckt wie möglich. Wir vertreten auch die Auffassung, dass es sich bei der Euro-Rettung, also bei ESM und Fiskalpakt um eine Angelegenheit der Europäischen Union handelt. Deswegen sind wir auch nach Karlsruhe gegangen. Das Bundesverfassungsgericht wird nächste Woche darüber entscheiden, ob es sich beim ESM um eine Angelegenheit der Europäischen handelt und die Bundesregierung uns entsprechend unserer Informationsrechte aus dem EUZBBG fortlaufend und frühzeitig unterrichten muss. Sie sehen: Wir wollen Dokumente zum ESM und Fiskalpakt nicht nur übersetzt haben, wir wollen sie überhaupt erst mal bekommen.

Das ist der Grund, warum wir dieses Antrag heute nicht mittragen können. Wir haben ihnen vorgeschlagen, die Passagen zu den intergouvernementalen Fragen zu streichen. Sie sind leider nicht drauf eingegangen.

 

Abschließend möchte ich noch auf ein zweites Problem hinweisen: Die Übersetzung von wirklich allen relevanten Dokumenten in die 23 Amtssprachen der Europäischen Union wird Geld kosten. Geld, das gut angelegt ist. Aber auch Geld, das im EU-Haushalt noch nicht ausreichend vorhanden ist. Kurz: Die Europäische Union muss in der Finanzperiode 2014 bis 2020 mehr Geld für Übersetzungsleistungen in die Hand nehmen.

 

Die Bundesregierung fordert aber schon seit Monaten, den künftigen Finanzrahmen auf maximal 1 Prozent des Bruttonationaleinkommens zu begrenzen. Das bedeutet ganz konkret, dass der Vorschlag der EU-Kommission um insgesamt 111 Mrd. Euro gekürzt werden müsste, um unter 1% zu kommen. Dieser Vorschlag sieht übrings noch keine zusätzlichen Ausgaben für zusätzliche Übersetzungsleistungen vor. Die Regierungskoalition fordert hier also Ausgabensteigerungen, obwohl in der Bundesregierung noch keiner einen blassen Schimmer hat, in welchen Bereichen man den streichen könnte, um auf 1 Prozent zu kommen.

 

Ich erkläre ihnen mal, wie das laufen wird: Die gesamte 1. Säule der GAP soll unangetastet bleiben. Direktzahlungen sollen weiter und in gleicher Höhe fließen. Das ist reiner Konsum, damit schaffen wir keine Innovationen geschweige denn neue Arbeitsplätze. Dann müssen die 111 Mrd. Euro halt woanders runter. Sie wissen selbst, was das bedeutet: Strukturfonds, die vielversprechende Connecting Europe Strategie, vielleicht auch noch Forschung und Bildung? Anstatt die Chance zu nutzen und den EU-Haushalt zu einem echten Wachstumsprogramm in der Krise umzubauen, werden sie am Ende alle wachstums- und innovationsrelevanten Bereiche zusammen kürzen müssen.

 

Ich kann daher nur eindringlich an meine Kolleginnen und Kollegen appellieren. Setzen sie dieser Irrfahrt ihrer Regierung ein Ende.

 

 

14. Juni 2012

 

Rede zu Top 20 „Übersetzungsanforderungen“

 

Manuel Sarrazin zu Protokoll

 

 

 

 

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