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Rede: Fairer Dialog über Grundrechte und -werte in Ungarn – MANUEL SARRAZIN
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Rede: Fairer Dialog über Grundrechte und -werte in Ungarn

Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich habe bereits in der letzten Debatte gesagt: Es geht hier nicht darum, Ungarn von außen Regeln aufzudrängen. Es geht um Verpflichtungen, die Ungarn sich selbst aufgelegt hat. Um Verpflichtungen, die Ungarn mit dem Beitritt zur Europäischen Union im Jahr 2004 eingegangen ist. Dazu gehören die Grundwerte und Grundrechte, die in den Verträgen festgehalten sind.

 

Wer behauptet, eine solche Debatte – eine Debatte über die Grundwerte und Grundrechte – gehöre nicht in den Deutschen Bundestag, der liegt falsch. Auch wir sind Teil dieser Europäischen Union, uns darf die Einhaltung der Grundwerte und Grundrechte in den anderen Mitgliedstaaten nicht egal sein.

 

Die EU ist eine Gemeinschaft, die auf gemeinsamen Werten beruht – nicht nur ein einfacher Verbund souveräner Nationalstaaten. Zu den gemeinsamen Werten gehört die Demokratie. Und zur Funktionsfähigkeit der europäischen Demokratie gehört, dass die Demokratien in den Mitgliedstaaten funktionieren. Mit Blick auf Ungarn haben wir die Sorge, dass diese Funktionsfähigkeit heute und vor allem in Zukunft eingeschränkt sein könnte.

 

Mit dieser Einschätzung stehen wir nicht alleine da. Sie wird bekanntlich von der Bundesregierung geteilt. Ich zitiere wörtlich den ehemaligen Staatsminister im Auswärtigen Amt Hoyer: „Unsere im Zusammenhang mit den Mediengesetzen aufgekommene Befürchtungen werden mit der heute verabschiedeten Verfassung – und in ihrem Zustandekommen – bestärkt statt bekräftigt.“ In einer Antwort auf eine kleine Anfrage hat die Bundesregierung im Februar 2012 diese Haltung bestätigt: sie habe sich nicht grundsätzlich verändert.

 

Warum machen wir uns um die Funktionsfähigkeit der Demokratie in Ungarn Sorgen? Die ungarische Regierung unter Viktor Orbán verfügt über eine 2/3 Mehrheit. Sie trägt damit eine besondere Verantwortung. Anstatt mit ihrer Mehrheit maßvoll und verantwortungsvoll umzugehen, verfestigt sich unser Eindruck, dass politischer Einfluss langfristig gesichert werden soll. Wir haben in diesem Haus schon so viele Beispiele gehört, daher will ich es bei drei weiteren belassen:

 

Die Kardinalsgesetze, die nur mit einer 2/3 Mehrheit geändert werden können. Prominentestes Beispiel: Der Einkommensteuersatz. Die Zweidrittelhürde sollte grundsätzlich nur zur Änderung der Verfassung oder ähnlich weitreichender Regelungen notwendig sein, nicht für Bereiche, die vernünftigerweise der einfachen Mehrheitsbildung unterliegen sollten. Wenn einer gewählten Parlamentsmehrheit die Verfügung über das Budget nicht mehr gewährleistet ist, weil ein wesentlicher Teil der Einnahmeseite seiner Kontrolle entzogen ist, dann ist das ein Demokratieproblem.

 

Weiteres Beispiel Nationale Justizbehörde: Der Präsident bzw. die Präsidentin dieser Behörde wird für neun Jahre vom Parlament ernannt. Nach diesen neun Jahren muss das Parlament eine Nachfolger oder eine Nachfolgerin wählen – und das mit zwei Dritteln der Stimmen. Kommt eine 2/3 Mehrheit nicht zur Stande, bleibt die bisherige Leitung weiter im Amt. Hinzu kommt die Fülle an Kompetenzen in einer Hand und die mangelnde Möglichkeit, den Präsidenten bzw. die Präsidenten für ihr Tun zur Rechenschaft ziehen zu können. Alles nachzulesen im entsprechenden Bericht der Venedig-Kommission.

 

Auch über die Frage der Herabsetzung des Renteneintrittsalters für Richter u.a. von 70 auf 62 Jahre haben wir schon gesprochen. Hier wird das Renteneintrittsalter herab gesetzt, ohne Übergangsphase. Das hat zur Folge, dass in kürzester Zeit 274 neue Richterinnen und Richter ernannt werden können. Auch hier spielt der Präsident der Nationalen Justizbehörde übrings eine entscheidende Rolle. Er entscheidet letztendlich, welcher der ersten drei Kandidaten auf der Shortlist dem Präsidenten Ungarns zur Ernennung vorgeschlagen wird. Es ist gut und richtig, dass über die Frage der Herabsetzung des Renteneintrittsalters der Europäische Gerichtshof entscheidet.

 

Wir kennen das aus jedem Lehrbuch: Demokratie ist Macht auf Zeit. Diese Zeit darf aber nicht dazu benutzt werden, die Macht zu zementieren.

 

Wir haben diesen Antrag zusammen mit der SPD gemacht, da wir uns eine Versachlichung der Debatte wünschen. Unterschiedliche Informationen, fehlerhafte Berichterstattung  und auch Unkenntnis führen in dieser Debatte immer wieder zu Missverständnissen. Für einen fairen Dialog über die Vereinbarkeit der gesamten geänderten ungarischen Rechtsordnung mit den Grundwerten der EU brauchen wir einen umfassenden Bericht, der die geänderten Bereiche des ungarischen Rechtssystems betrachtet.

 

Inzwischen hat die Venedig-Kommission des Europarats bereits Berichte zu einzelnen Fragen vorgelegt. Diese Berichte haben der Debatte gut getan. Teilweise sind diese Berichte auf Wunsch der ungarischen Regierung erstellt worden. Diese Bereitschaft begrüßen wir. Ich möchte hier auch noch mal ganz deutlich betonen: der ungarischen Regierung ist konstruktive Kritik nicht egal. Sie hat sie sich in vielen Fällen zu Herzen genommen, Änderungen geprüft und auch mehrere Gesetze geändert. Diese Bereitschaft zu mehr Beweglichkeit nehme ich auch in meinen zahlreichen Gesprächen wahr.

 

Es gibt aber nach wie vor Bereiche, zu denen keine Berichte vorliegen. Die Opposition beklagt sich z.B. regelmäßig, dass sie sich nicht ausreichend Zeit bekomme, um sich mit Gesetzesvorlagen zu befassen. Die ungarische Regierung habe ein Gesetz durchgebracht, das es ihr 24 Mal im Jahr erlaube, die Zeitspanne zwischen der Einbringung und der Verabschiedung von Gesetzen auf 24 Stunden zu verkürzen! Aus unserer Sicht ist das eine ganz klare Beschneidung der Rechte der Opposition. Auch für diesen und andere Bereiche wünschen wir uns eine Übersicht der Veränderungen und eine objektive Einschätzung. Daher halten wir einen umfassenden Bericht der Venedig-Kommission noch immer für notwendig.

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen, von Seiten der Koalition wird uns vorgeworfen, dass wir zu viel über Ungarn und nicht mit Ungarn reden. Wenn sie denn stimmen würde, wäre die Kritik angebracht. Sie stimmt aber nicht. Wir stehen in regelmäßigem Dialog mit allen demokratischen Kräften und der Zivilgesellschaft in Ungarn.

 

Ungarn ist für uns ein guter und verlässlicher Freund. Wir blicken inzwischen auf eine 20jährige Freundschaft zurück. Ich habe in den letzten Monaten schätzen gelernt, dass die ungarische Seite sich auch kritischen Debattenbeiträgen nicht verschließt. Wir müssen diesen offenen Dialog weiter führen. Zu dieser Offenheit gehören aber auch mitunter Kritik und ehrliche Worte.

 

14. Juni 2012

 

Top 44 „Ungarn“

 

Rede zu Protokoll, Manuel Sarrazin

 

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