Mit dem vorliegenden Antrag nimmt der Deutsche Bundestag seine Beteiligungsrechte in Angelegenheiten der Europäischen Union war. Der Deutsche Bundestag stellt mit der Bundesregierung sein Einvernehmen her zur geplanten Einberufung einer Regierungskonferenz und zum geplanten Beschluss der Regierungskonferenz über die Zustimmung zum Protokoll zu den Anliegen der irischen Bevölkerung bezüglich des Vertrags von Lissabon. Was zunächst sehr technisch klingt, hat folgenden Hintergrund: Bereits im Juni 2009 hat der Europäische Rat ein zusätzliches sogenanntes Irisches Protokoll für den Vertrag von Lissabon vereinbart. In diesem Protokoll wird festgeschrieben, dass die Bestimmungen des Vertrags von Lissabon in den Bereichen Recht auf Leben, Familie und Bildung, Steuerwesen sowie Sicherheit und Verteidigung im Einklang mit der irischen Verfassung stehen. Die Vereinbarung des Europäischen Rates war ein wichtiges, wenn nicht sogar entscheidendes Element zur Vorbereitung des irischen Referendums über den Vertrag von Lissabon im Jahr 2009.
Nachdem sowohl das Europäische Parlament als auch die Europäische Kommission zugestimmt haben, für den Beschluss des vorliegenden Irischen Protokolls eine Regierungskonferenz einzuberufen, soll nun auf der wahrscheinlich am 16. Mai 2012 stattfindenden Regierungskonferenz lediglich das beschlossen werden, was bereits vor drei Jahren, im Juni 2009, auf europäischer Ebene einstimmig vereinbart wurde. Auch wenn die Bundesregierung mit der Einvernehmensherstellung früher auf den Bundestag hätte zukommen müssen, liegt es uns fern, einen auf europäischer Ebene unter Beteiligung aller EU-Institutionen einhellig vereinbarten Fahrplan zu torpedieren. Deswegen gibt auch meine Fraktion der Bundesregierung grünes Licht für das weitere geplante Vorgehen. Unser Ja zur Einvernehmensherstellung hat aber nichts, rein gar nichts mit unserer Bewertung des Fiskalvertrags zu tun.
An dieser Stelle deshalb nur noch eine kleine, aber dennoch wichtige Randnotiz. Zugegeben, die zweifache – und ich betone: zweifache – Einvernehmensherstellung von Bundestag und Bundesregierung zur geplanten Einberufung einer Regierungskonferenz und zum geplanten Beschluss der Regierungskonferenz über die Zustimmung zum Irischen Protokoll hört sich nach einer rein formalen Ausführung der Parlamentsrechte gemäß § 10 des EU-Beteiligungsgesetzes, EUZBBG, an. Aber (D) es ist ein wenig mehr als das. Die zweifache Einvernehmensherstellung korrigiert eine Fehlinterpretation des EUZBBG seitens der Koalitionsfraktionen. Noch bei der Einvernehmensherstellung über die Änderung des Art. 136 Abs. 3 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Euro-Staaten war meine Fraktion als Einzige der Auffassung, dass der Bundestag nicht nur zum Verhandlungsergebnis, sondern ebenso zum Verhandlungsmandat sein Einvernehmen erteilen muss. Ich freue mich, liebe Kolleginnen und Kollegen aus den Koalitionsreihen, dass Sie auf den grünen Kurs eingeschwenkt sind und – zumindest was diesen Punkt betrifft – für starke Parlamentsrechte des Deutschen Bundestages im Geiste des Lissabon-Urteils eintreten. Wenn Sie nun an unserer Seite auch noch Mitkämpfer für angemessene Parlamentsrechte beim Fiskalvertrag werden würden, könnte die in der Vergangenheit leider häufig vollzogene Missachtung des Parlaments seitens der Bundesregierung ein wenig geheilt werden. Ich bin gespannt, ob Sie als Parlamentarier mutig genug sein werden, um sich selbst starke Parlamentsrechte zu geben, oder ob Sie hierzu tatsächlich auf ein Urteil aus Karlsruhe warten müssen.
(Die Rede wurde zu Protokoll gegeben.)