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EU-Bürgerinitiative: am 1. April 2012 fällt der Startschuss – MANUEL SARRAZIN
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EU-Bürgerinitiative: am 1. April 2012 fällt der Startschuss

Der  1. April 2012 ein Grund zu großer Freude. An diesem Tag fällt der Startschuss für die Europäische Bürgerinitiative. Mit dem neuen länderübergreifenden Bürgerbeteiligungsinstrument können sich die Bürgerinnen und Bürger von nun an direkt in die Politik der EU einmischen, zusätzlich zu den Wahlen zum Europäischen Parlament.

Demokratie lebt von Partizipation und bürgerschaftlichem Engagement!  Für mich und meine Fraktion war und ist die Europäische Bürgerinitiative deshalb stets von herausragender Bedeutung. Ich bin sicher, die Einflussnahme möglichst vieler Unionsbürgerinnen und -bürger auf die politische Willensbildung wird die demokratische Arbeitsweise der Europäischen Union bereichern. Das neue Instrument bietet der EU eine einzigartige Chance, näher an ihre Bürgerinnen und Bürger zu rücken, grenzüberschreitende Debatten über europäische Fragen zu fördern und zum Aufbau einer europäischen Öffentlichkeit beizutragen.

Diese Chance wollen wir Grüne nutzen. Deshalb haben wir uns hier im Bundestag gegenüber der Bundesregierung von Anfang an für ein verbindliches, nutzerfreundliches und unbürokratisches Verfahren zur Durchführung von EU-Bürgerinitiative eingesetzt – und weitestgehend durchgesetzt! Nur ein Beispiel: Die Bundesregierung, genauer gesagt, das federführende Bundesinnenministerium hatte ursprünglich vorgesehen, die Kosten für die Zertifizierung der Online-Sammelsysteme auf die Initiatorinnen und Initiatoren von Bürgerinitiativen abzuwälzen. Man stelle sich das nur mal vor, engagierte Bürgerinnen Bürger hätten erst mal mehrere tausend Euro aufbringen müssen, um sich an einem demokratischen Prozess überhaupt beteiligen zu können. Eine absurde Überlegung, die an Hohn nicht zu überbieten war. Das hatte ich Bundesinnenminister Friedrich auch noch vor der Sommerpause mitgeteilt. Zudem setzten sich die Europa Union, Mehr Demokratie e.V. und Citizens for Europe vehement für eine kostenlose EU-Bürgerinitiative ein – mit Erfolg: Wie wir alle im vorliegenden Gesetzesentwurf lesen können, ist die Nutzung der EU-Bürgerinitiative nun kostenlos. Gratulation, Herr Bundesinnenminister Friedrich, für diese unabdingbare Kehrtwende.

An dieser Stelle möchte ich mich auch bei meinen Kolleginnen und Kollegen im Europäischen Parlament bedanken. Auf Initiative der Grünen hat es das Europäische Parlament geschafft, die von der EU-Kommission vorgesehenen hohen Hürden abzubauen: die Anzahl der Mitgliedstaaten, in denen Unterschriften gesammelt werden müssen, konnte von neun auf sieben gesenkt werden; die Prüfung, ob eine EU-Bürgerinitiative überhaupt zugelassen wird, findet gleich am Anfang und nicht erst nach 300.000 bereits gesammelten Unterschriften statt; Initiatorinnen und Initiatoren erfolgreicher Bürgerinitiativen haben ein Recht auf Anhörung und können nicht mit einem Brief der EU-Kommission abgespeist werden. Außerdem muss die Europäische Kommission den Initiatorinnen und Initiatoren eine kostenlose Software für die Online-Unterschriftensammlung zur Verfügung stellen und eine Kontaktstelle für Beratung und Nachfragen einrichten.

Ich freue mich, dass die Europäische Bürgerinitiative schon im ersten Anlauf ein bürgerfreundliches, unbürokratisches und praktikables Instrument geworden ist. Ab April 2012, wenn die ersten Initiativen starten, müssen wir schauen, wie gut die derzeitige Ausgestaltung funktioniert. Wenn erforderlich, kann in drei Jahren nachgebessert werden. Auch dafür haben sich die Grünen eingesetzt. Diese Gelegenheit der Nachbesserung werden wir nutzen, um uns beispielsweise erneut für die Herabsetzung der Altersgrenze auf 16 Jahre einzusetzen. Und außerdem ist klar: Wir Grüne sind offen für Ideen zur Weiterentwicklung der europäischen Demokratie. Dabei ist und bleibt jedoch wichtig: Wenn die Bürgerinitiative ein Anfangspunkt der Entwicklung von direkter Demokratie auf europäischer Ebene werden soll, muss sie in der Praxis von Politik und Zivilgesellschaft ernsthaft und seriös behandelt und genutzt werden.

Aber bis dahin hoffe ich auf einen fulminanten Start und viele viele erfolgreiche Initiativen. Ich bin zuversichtlich, dass wir mit der Europäischen Bürgerinitiative in Europa ein Instrument gewonnen haben, mit dem sich die Bürgerinnen und Bürger stärker Gehör im Brüsseler Politikbetrieb verschaffen und damit die Debatte über die Weiterentwicklung der EU enorm bereichern können. Und darauf freue ich mich.

Die wichtigsten Eckdaten:

  • Die rechtliche Grundlage ist im Vertrag von Lissabon (Artikel 11 Abs. 4 EUV) festgeschrieben.
  • Wenn mindestens eine Million Unterschriften für eine EBI zusammenkommen, muss sich die EU-Kommission mit dem Anliegen der Initiative befassen und kann dazu einen entsprechenden Gesetzesvorschlag erarbeiten à Es gibt keine direkte Entscheidungsmöglichkeit, aber die Bürgerinnen und Bürger können die politische Agenda der EU aktiv mitgestalten und die Entscheidungsträger auf ihre Probleme aufmerksam machen.
  • EBIs können von sogenannten Bürgerausschüssen bei der EU-Kommission eingereicht werden. Der Bürgerausschuss ist eine Gruppe von mindestens sieben EU-BürgerInnen aus sieben verschiedenen EU-Mitgliedstaaten.
  • Aus mindestens sieben Mitgliedstaaten müssen dann auch die Unterschriften gesammelt werden. Die Mindestanzahl der Unterschriften pro Land orientiert sich an der Anzahl der MdEP je Mitgliedstaat (von 3.750 in Malta bis 74.250 in Deutschland). Unterschriften können online oder auf Papier gesammelt werden. Unterschreiben können EU-BürgerInnen, der/die im jeweiligen Mitgliedstaat das Wahlalter erreicht hat.
  • Die eingereichten EBIs werden zugelassen, wenn sie in der rechtlichen Zulässigkeit der KOM liegen, den demokratischen Grundwerten der EU entsprechen und offensichtlich nicht missbräuchlich sind. Wird eine Initiative nicht zugelassen, können die OrganisatorInnen Klage beim EuGH einreichen.
  • Ist eine EBI erfolgreich, egro alle Kriterien sind erfüllt,  haben die Initiatoren das Recht auf eine öffentliche Anhörung im EP. Danach entscheidet die KOM, ob sie von ihrem Initiativrecht Gebrauch macht und einen der EBI entsprechenden Gesetzesvorschlag vorlegt.
  • Über den Gesetzesvorschlag entscheiden in der Regel der Rat und das Europäisches Parlament.

Alle Informationen sind auf den Seiten der Europäischen Kommission zu finden: https://ec.europa.eu/dgs/secretariat_general/citizens_initiative/index_en.htm

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