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Ungarn – MANUEL SARRAZIN
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Ungarn

Ungarn muss demokratische Standards einhalten

Seit den ungarischen Parlamentswahlen im April 2010 hat das regierende Parteienbündnis aus Fidesz und KDNP unter Ministerpräsident Orbán über 360 Gesetze und eine neue Verfassung verabschiedet. Teile dieser Regelungen stehen im Konflikt mit Bestimmungen der europäischen Verträge und den europäischen Grundwerten.

 

Am 17. Januar 2012 hat die Europäische Kommission in drei Fällen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet. In zwei Fällen hat die Kommission die Verfahren auf die zweite Stufe gehoben. Ungarn hat bis zum 7. April Zeit, alle Bedenken auszuräumen. Andernfalls würden die verfahren vor den Europäischen Gerichtshof gehoben

 

Auch zahlreiche Regelungen in der neuen ungarischen Verfassung sind problematisch, insbesondere die Schwächung der sozialen Rechte und die Ausweitung des Anwendungsbereiches sogenannter Kardinalgesetze, die nur mit einer Zweidrittelmehrheit geändert werden können (z.B. für den Einkommenssteuersatz). Die ungarische Regierung hat die Venedig-Kommission des Europarats in mehreren Fällen zu einer Einschätzung kritisierter Gesetze gebeten – das begrüße ich.

 

Gemeinsam mit der SPD fordern wir die Bundesregierung in einem Antrag auf, unsere Bedenken bezüglich der Grundwerte und Grundrechte in Ungarn gegenüber der ungarischen Regierung deutlich zu machen. Sie soll außerdem anregen, einen umfassenden und unabhängigen Bericht über die Vereinbarkeit der neuen ungarischen Rechtsordnung mit den Grundwerten und –rechten der EU erstellen zu lassen, denn die Entwicklung in Ungarn darf nicht aus dem Blickfeld geraten. Dieser Bericht soll Grundlage für die weitere Diskussion sein, die bisher oft von unzureichenden Informationen, fehlerhafter Berichterstattung und Unkenntnis gekennzeichnet war.

 

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