Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Bundestag stellt fest:
Der Haushalt der Europäischen Union (EU) ist ein Fundament gemeinsamer europäischer Politik. Mit ihrem Haushalt kann die EU finanzielle Rahmenbedingungen für die Verwirklichung ihrer Ziele schaffen und eigene Akzente setzen. Sie kann Mehrwerte in den Bereichen schaffen, in denen die EU besser wirken kann als die Nationalstaaten allein. Zudem leistet der EU-Haushalt durch seine Transferzah- lungen einen wichtigen Beitrag zur Angleichung der Lebensverhältnisse in Europa und stärkt so den europäischen Zusammenhalt. Gerade die derzeitige Euro-Krise zeigt, dass diese Fähigkeiten der EU auch in Zukunft gebraucht werden und die EU zu Fortschritt, Wohlfahrt und Stabilität für ihre Bürge- rinnen und Bürger beitragen kann.
Der Umfang des aktuellen Finanzrahmens beträgt 1,12 Prozent der Wirtschaftsleistung der EU (in Verpflichtungsermächtigungen). Der Bundestag hält es für geboten, an dem derzeitigen Umfang festzuhalten. Eine Erhöhung wäre vor dem Hintergrund der Schuldenkrise für einige Mitgliedstaaten eine unzumutbare da zusätzliche Belastung. Doch auch die von der Bundesregierung geforderte Kürzung der Mittel ist inhaltlich und politisch nicht gerechtfertigt. Denn in Zeiten der größten Wirtschafts- und Finanzkrise seit ihrer Gründung braucht die Union Mittel für ökologische Investitionen und die Förde- rung von Kohäsion, Konvergenz und sozialem Zusammenhalt. Der Bundestag ist sich bewusst, dass im Zuge der Krise gemeinsame Anstrengungen erforderlich werden können, um antizyklische Krisen- bekämpfung durchzuführen.
Die Eurokrise zeigt: eine Währungsunion bedarf einer Wirtschafts- und Solidarunion. Der Abbau der immer gefährlicher anwachsenden wirtschaftlichen Ungleichgewichten in der EU bedarf eines nachhaltigen europäischen Wirtschaftsmodells und eines Ausbaus der europäischen Infrastruktur, vor allem in den Bereichen nachhaltiger Energieversorgung und europäischer Energienetze. Aus der Krise wird Europa nur kommen, wenn die EU ihre Prinzipien Kohäsion und Konvergenz stärkt. Hierauf müssen die europäischen Mittel konzentriert werden. Angesichts dieser Herausforderungen verbietet sich die Forderung der Bundesregierung, den Umfang auf 1 Prozent der Wirtschaftsleistung zu kürzen. Der Bundestag lehnt dies entschieden ab. Die Aufgaben der EU wachsen stetig. Wer in dieser Situation den EU-Haushalt schwächen will, schwächt Europa.
Der Bundestag ist überzeugt, dass die zusätzlichen Aufgaben auch ohne Erhöhung bewältigt werden können, indem die Gelder effektiver und zielgenauer eingesetzt werden. Am 29. Juni 2011 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für den mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 vorgelegt. Damit haben die Verhandlungen über den zukünftigen Haushalt offiziell begonnen. Die EU-Kommission will mit ihrem Vorschlag zeigen, dass Solidität, Solidarität und neue Investitionen wichtig sind. Dieser Ansatz ist richtig.
Die Finanzierung des EU-Haushaltes ist grundsätzlich reformbedürftig. Die Einnahmeseite muss transparenter und verständlicher werden. Die Einführung echter EU Steuern, wie z.B. eine europäische Finanztransaktionssteuer, deren Erlöse in den Haushalt der EU fließen, kann mehr Transparenz herstellen und die Beiträge der Mitgliedsstaaten, die sich an der Wirtschaftsleistung orientieren, reduzieren. Es ist begrüßenswert, dass diese Forderung auch Bestandteil des Vorschlages der EU- Kommission vom 29. Juni 2011 ist. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob Beiträge der Mitgliedstaaten auch durch eine europäische Mindest-Energiesteuer und anteilige Einnahmen aus einer einheitli- chen europäischen Mindestkörperschaftsteuer mit gemeinsamer konsolidierter Körperschaftsteuerbe- messungsgrundlage (GKKB) weiter reduziert und auf ihre ursprüngliche Rolle zurückgeführt werden können, einen ausgeglichenen EU-Haushalt zu garantieren.
Das Rabattsystem innerhalb des EU-Haushaltes ist undurchsichtig. Insbesondere Großbritannien wird mithilfe des sogenannten Britenrabatts ungerechtfertigt entlastet. Auch Deutschland profitiert davon, während wirtschaftlich schwächere Staaten diese Rabatte finanzieren. Diese Umverteilung von schwä- cheren zu stärkeren Mitgliedstaaten ist nicht zu rechtfertigen. Die Europäische Union untergräbt damit ihre eigenen Ziele. Daher lehnt der Deutsche Bundestag dieses regressive Beitragssystem ab. Das gilt auch für die von der EU-Kommission vorgeschlagenen pauschalen Ermäßigungen für den Haushalt 2014-2020.
Europa steht in der Welt nicht alleine da. Vor dem Hintergrund der Krise in der Euro-Zone darf die EU die drei großen globalen Krisen nicht vergessen: die Armuts- und Gerechtigkeitskrise, die Finanz- und Wirtschaftskrise sowie die Klima- und Biodiversitätskrise. Ein Mehr an politischer Kohärenz und der Green New Deal sind die Antworten auf diese Herausforderungen und können auch Europa aus der Krise führen. Deswegen muss der Green New Deal im Zentrum des kommenden Mehrjährigen Finanzrahmens stehen. Die EU muss die Transformation hin zu einer ökologischen, global gerechten, sozialen und ressourcensparenden Wirtschaft jetzt vorantreiben. Im europäischen Binnenmarkt kann und muss gerade die EU mit ihren Mitteln den Ausbau der Erneuerbaren Energien, von Speichermöglichkeiten, europäischen intelligenten Netzen und Energie- und Ressourceneffizienz und für einen stärkeren sozialen Ausgleich vorantreiben. Dazu bedarf es auch verstärkter gemeinsamer Forschungs- anstrengungen. Darüber hinaus müssen ökologische und soziale Investitionsprogramme in Bildung, ökologischen Umbau und in mehr soziale Sicherheit im Sinne eines Green New Deals gefördert wer- den. Ein Green New Deal verbindet ökologische Zielstellungen mit einer Politik der Teilhabe und sozialen Sicherheit, die allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht und ihnen neue Chan- cen der Entfaltung gibt. Mit dieser Verbindung ergeben sich auch neue wirtschaftliche Chancen. Die EU muss auch im internationalen Rahmen befähigt bleiben, ihren Beitrag für eine friedliche, ökologi- sche und an Menschenrechten orientierte internationale Politik zu leisten. Es muss auch zukünftig sichergestellt werden, dass die EU besonders die Interessen der ärmsten Länder durch die Entwicklungszusammenarbeit fördert.
Die enge Kopplung des Haushaltes 2014-2020 an die Ziele der EU-2020-Strategie, die der Vorschlag der Kommission vorsieht, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. So kann die EU aus der man- gelnden Implementierung der Lissabon-Strategie lernen, auch wenn sich – trotz qualitativer Verbesse- rungen – die EU-2020-Strategie noch zu stark auf traditionelles Wachstum fokussiert und ökologische und soziale Aspekte hinten anstellt. Jetzt kommt es darauf an, dass insbesondere die zwei großen Ausgabeblöcke – die Agrarpolitik und die EU-Strukturfonds – ökologischer, gerechter und nachhaltiger ausgerichtet werden. Insbesondere die soziale und ökologische Dimension der Globalisierung und Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsstrategien der Entwicklungs- und Schwellenländer müssen stärker mit einbezogen werden. Ohne entsprechende Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Kohä- sionspolitik ist eine Umsetzung des Green New Deal nicht möglich. Gleichzeitig werden alle Ausga- benblöcke ihren Beitrag zur Stärkung der Bereiche leisten müssen, die künftig gestärkt werden sollen: Dazu zählen Forschung
und Entwicklung oder die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. Darü- ber hinaus geht es um die Realisierung des Green New Deal insbesondere durch die Förderung Erneuerbarer Energien, den Ausbau der grenzüberschreitenden Stromnetze mit dem Ziel der Integration der Erneuerbaren Energien sowie durch eine strikte, nachhaltige und ökologische Ausrichtung aller Aus- gaben der EU.
Der Bundestag hält daher die folgende Priorisierung der Ausgaben des EU-Haushalts 2014-2010 für notwendig:
- Die wichtigen Zukunftsaufgaben der EU müssen vorrangig finanziert werden. Dazu zählen Forschung und Entwicklung, Bildung sowie die Realisierung des Green New Deal insbeson- dere durch Erneuerbare Energien, Ausbau der Stromnetze sowie durch eine strikte, nachhaltige, ökologische und soziale Ausrichtung der Ausgaben der EU. Das Bekenntnis, den Wandel zur wissensbasierten, nachhaltigen und sozialen Gesellschaft zu vollziehen und den europäischen Forschungsraum zu vollenden, muss im Finanzrahmen deutlich sichtbar sein. Die gro- ßen gesellschaftlichen Herausforderungen Klimawandel, Energiefrage, demografischer Wandel und soziale Inklusion können von keinem Mitgliedstaat alleine bewältigt werden. Deshalb bedarf es gemeinsamer Forschungsanstrengungen. Die Ausgaben für die EU- Forschungspolitik müssen deutlich steigen.
- Die Kohäsions- und Strukturpolitik der EU muss im Sinne des Green New Deal reformiert werden. Neben der Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts müssen Europas Regionen darin unterstützt werden, ihre Industrie und Wirtschaft ökologisch zu modernisieren. Dazu gehört auch, zukünftig mehr als bisher in Köpfe und Know-how zu investieren sowie bildungs- und sozialpolitische Ziele wie Teilhabe, Beschäftigung, Chancengleichheit und Armutsbekämpfung in den Mittelpunkt zu stellen. Umweltschädliche Subventionen und Programme, die die soziale Spaltung verschärfen, darf es nicht mehr geben. Die von der Kommission vorgeschlagenen prozentualen Vorgaben für die Mittel für nachhaltiges Wachs- tum, Klimaschutz und das soziale Europa sind grundsätzlich zu begrüßen, wobei sich die Ausgestaltung z.B. der städtischen Dimension noch stärker an diesen Zielen orientieren muss. Die Kohäsionspolitik muss sich weiterhin vor allem an die schwächsten Regionen in der EU richten. Die neue Kategorie der „Übergangsregionen“, die die EU-Kommission ab 2014 für Regionen mit einem Bruttoinlandsprodukt von 75% bis 90% des EU-Durchschnitts vorschlägt, stellt eine transparente Übergangslösung für die Regionen dar, die aus der Höchstfor- derung heraus fallen. Es muss jedoch klargestellt werden, dass diese Übergangsregelungen zeitlich befristet angelegt sind und keine dauerhaften Ansprüche der Regionen begründen. Der Vorschlag der EU-Kommission, Zahlungen von Strukturhilfen an verschuldete Mitgliedsländer zu stoppen oder temporär auszusetzen, ist abzulehnen.
- Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) muss neu ausgerichtet werden und ihren Beitrag zur Finanzierung der prioritären Zukunftsaufgaben der EU leisten. Die zukünftige GAP muss das Prinzip “Öffentliche Gelder für öffentliche Güter“ als Voraussetzung für die Agrarzahlungen berücksichtigen. Alle Fördergelder müssen an die Erbringung gesellschaftlicher Leistungen in den Bereichen Klima- und Umweltschutz, Erhalt von biologischer Vielfalt und lebenswerter ländlicher Regionen, Verbraucherschutz und Tierschutz geknüpft werden, damit auch die Landwirtschaft ihrer Rolle im Rahmen des Green New Deals gerecht wird. Greening und Kappung, die in den Legislativvorschlägen der Kommission zur GAP als neue Instrumente eingeführt werden, sind hierfür richtige Ansätze, die aber nicht weit genug gehen. Umwelt- freundliche Landnutzungssysteme, wie der Ökolandbau, müssen weiterentwickelt werden. Die GAP-Reform muss eine Kohärenz im Sinne von globaler Entwicklung herstellen, die das Recht auf Nahrung sichert. Die GAP darf nicht länger dazu beitragen, dass durch direkte und indirekte Subventionierungen ihrer Agrarexportgüter lokale Agrarmärkte und Landwirt- schaftssektoren in Entwicklungsländern geschädigt und Lebensgrundlagen von Millionen von Menschen zerstört werden. Damit widerspricht die EU ihrem eigenen entwicklungspolitischen Ziel, Armut nachhaltig zu beseitigen. Ohne eine konsequente Neuausrichtung der EU- Agrarpolitik lässt sich selbst die im Kommissionsentwurf für den kommenden Mehrjährigen Finanzrahmen vorgesehene finanzielle Ausstattung der GAP, wonach der Anteil der GAP am EU-Haushalt stetig aber maßvoll von 40,2% (2014) auf 34,0% (2020) zurückgefahren wird, nicht länger rechtfertigen. Das gilt insbesondere und vor allem für die Direktzahlungen der ersten Säule.
- sich dafür einzusetzen, dass die Höhe des künftigen Mehrjährigen Finanzrahmens 1,12 Pro- zent der Wirtschaftsleistung der EU entspricht;
- sich für die Einführung von EU-weiten Steuern einzusetzen, deren Erträge dem Haushalt der EU zu Gute kommen und die Beiträge der Mitglieds
taaten in gleicher Höhe senken können. Dazu zählt die Finanztransaktionssteuer. Auch eine europäische Mindest-Energiesteuer und ein Anteil der Einnahmen einer EU-Mindestunternehmensbesteuerung auf Grundlage einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage (GKKB) sollte geprüft werden; ein Teil der durch die Finanztransaktionssteuereinnahmen frei werdenden Mittel soll- ten der Entwicklungs- und Klimafinanzierung dienen; - sich für die Abschaffung aller Rabatte einzusetzen und auch Alternativen wie pauschale Ermäßigungen abzulehnen;
- die EU-Kommission in ihrem Vorschlag zu unterstützen, die Zukunftsaufgaben wie Forschung und Entwicklung, Bildung und Klimaschutz auch vorrangig finanziell auszustatten; darauf zu achten, dass dabei die mögliche Zusammenlegung von Forschungsausgaben und marktorientierten Innovationsmaßnahmen unter einem gemeinsamen Regelwerk nicht zu einer Kürzung des Forschungsbudgets führen darf;
- sich für ein Moratorium zum Kernfusionsprojekt ITER einzusetzen, da es unwahrscheinlich ist, dass ITER bis 2050, wenn die EU ihre Schadstoffemmissionen bereits um 80 bis 95% gesenkt haben muss, Energie erzeugen wird; zu fordern, die explodierenden Mehrkosten nicht zu Lasten der gemeinsamen Forschungsprogramme oder anderer Budgetlinien innerhalb des Fi- nanzrahmens zu finanzieren;
- sich für eine Reform der Kohäsionspolitik einzusetzen, die eine Konzentration auf die Zu- kunftsaufgaben der EU und die Ziele des Green New Deal u.a. mit klaren Prozentangaben für soziale und ökologische Ziele schafft und zum anderen durch effektiveren und zielgenaueren Einsatz der Gelder einen Mehrwert bei gleichbleibenden Mitteln erzeugt; sich für eine Überführung des EU-Kohäsionsfonds in den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) einzusetzen;
- sich für einen Haushalt und insbesondere eine Kohäsions- und Strukturpolitik einzusetzen, mit dem auch auf Krisen innerhalb der Union angemessen reagiert werden kann. Dazu gehören flexible Kofinanzierungssätze für Staaten die Finanzhilfen erhalten, administrative Unterstüt- zung beim Abrufen von Strukturgeldern sowie die Bereitstellung von Mitteln, mit denen die EU-Kommission gezielte Stimulationsprogramme in Krisenstaaten anschieben und steigender Armut und Erwerbslosigkeit begegnen kann;
- die von der Bevölkerung gewünschte Neuausrichtung der Europäischen Agrarpolitik nicht länger zu blockieren und nicht länger als Sprachrohr der Agrarlobby und der Agroindustrie zu fungieren; bei einem „weiter so“ in der Agrarpolitik gibt es keine gesellschaftliche Zustimmung zu einem EU-Agrarbudget in der geplanten Höhe;
- direkte Agrarexportsubventionen und versteckte Subventionen, die zu Marktschädigungen in den Entwicklungsländern führen, abzuschaffen;
- sich für eine Neuausrichtung der Agrarpolitik einzusetzen, bei der die Direktzahlungen voll- ständig an die Erfüllung zusätzlicher Umwelt-Maßnahmen gebunden werden und Gelder aus der 2. Säule nicht in die 1. Säule übertragen werden dürfen; Kürzungen der nationalen Zah- lungen, die sich aus der Erweiterung der gemeinsamen Agrarpolitik ergeben müssen in der 1. nicht in der 2. Säule erfolgen; die von der EU-Kommission vorgeschlagene Höhe des zukünf- tigen Agrarbudgets lässt sich ohne diese konsequente Neuausrichtung der GAP nicht rechtfer- tigen;
- sich im Rahmen der „Connecting Europe Facility“ für EU-Projektanleihen einzusetzen, bei denen 1) dem Ausbau der grenzüberschreitenden Stromnetze, der Schienennetze und der Kommunikationsnetze Priorität eingeräumt wird, 2) das Europäische Parlament ein Ein- spruchsrecht gegen Investitionsprojekte erhält, 3) diese Projekte transparent und bürgernah geplant und umgesetzt werden und 4) die nicht zu Schattenhaushalten und versteckter Verschuldung auf Ebene der EU führen;
- die EU-Kommission in ihrer Absicht zu unterstützen, die Mittel für den Bereich „EU als glo- baler Akteur“ zu steigern, aber gleichzeitig beim Aufbau des Europäischen Auswärtigen Dienstes darauf zu drängen, dass diese neue europäische Struktur auch mit Einsparungen auf nationaler Ebene einhergehen muss;
- dafür Sorge zu tragen, dass die von der EU-Kommission beabsichtigte Reform der Finanzie- rung der europäischen Innenpolitik ab 2014 dazu genutzt wird, die Verwendung dieser Mittel künftig prioritär zur Förderung von Integrationsmaßnahmen bzw. zur Betreuung und Einglie- derung von Schutzbedürftigen (Flüchtlingen und subsidiär Geschützten) einzusetzen; – sich dafür einzusetzen, dass erfolgreiche Programme wie Jugend in Aktion, Lebenslanges Lernen mit seinen vier Einzelprogrammen Comenius, Leonardo da Vinci, Grundtvig und ins- besondere Erasmus ausgebaut und breiteren Bevölkerungsschichten sowie deutlich mehr Teil- nehmerinnen und Teilnehmern zugänglich gemacht werden. Sie sollen als eigenständige Programme bestehen bleiben, damit interkulturelle Kompetenzen und europäisches Lernen auch weiterhin zugeschnitten auf die verschiedenen Zielgruppen gefördert werden können;
- sich außerhalb des Mehrjährigen Finanzrahmens und schnellst möglich für die Errichtung eines Europäischen Bankenrestrukturierungsfonds einzusetzen, der mit einer Europäischen Bankenabgabe gespeist wird und dem Ziel dient, ein effektives und glaubwürdiges Insolvenz- regimes für grenzüberschreitend tätige Banken der EU zu errichten einschließlich der Über- tragung nationaler Krisenmanagements- und Abwicklungskompetenzen auf eine europäische Bankenabwicklungsbehörde sowie harmonisierter Abwicklungs-, Aufspaltungs- und Insolvenzregeln.
Berlin, den 30/ November 2011
Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion
Begründung
Die Forderung der Bundesregierung und der britischen, niederländischen, finnischen und französischen Regierungen, den Umfang des EU-Haushaltes ab 2014 einzufrieren und de facto zu senken steht im Widerspruch zu den auf die Europäische Union und den EU-Haushalt zukommenden Herausforderungen. Deutschland muss seinen Teil leisten, da es von einer wirtschaftlich, politisch und sozial erfolgreichen EU stark profitiert. Europa gibt uns die Möglichkeiten gegen das eklatante Auseinande- rentwickeln von Politik und Wirtschaft in der EU vorzugehen und eine effektivere Vertretung der eu- ropäischen Interessen in der globalisierten Welt zu organisieren. Wer durch Kürzungen beim kom- menden Mehrjährigen Finanzrahmen fehlende eigene Konsolidierungserfolge im Bundeshaushalt ausgleichen will, verspielt diese Chance.
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