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Antrag: Einvernehmensherstellung von Bundestag und Bundesregierung zur Empfehlung der EU-Kommission vom 12. Oktober 2011 zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Montenegro – MANUEL SARRAZIN
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Antrag: Einvernehmensherstellung von Bundestag und Bundesregierung zur Empfehlung der EU-Kommission vom 12. Oktober 2011 zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Montenegro

hier: Stellungnahme des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 10 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union

 

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Montenegro hat am 15. Dezember 2008 einen Antrag auf Beitritt zur Europäischen Union (EU) gestellt. Seit dem 17. Dezember 2010 ist Montenegro offizieller Beitrittskandidat der EU. In ihrer Erweiterungsstrategie vom 12. Oktober 2011 hat die EU-Kommission die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Montenegro empfohlen.

 

Die polnische Ratspräsidentschaft strebt eine Befassung des Europäischen Rates mit dieser Empfehlung am 9. Dezember 2011 an, um eine zügige Entscheidung zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen herbeiführen zu können.

 

Der Deutsche Bundestag unterstützt die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Montenegro mit dem Ziel der Vollmitgliedschaft zur EU. Montenegro erfüllt die Voraussetzungen für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen. Montenegro hat in den letzten Jahren gute Fortschritte bei der Erfüllung der politischen sowie wirtschaftlichen Kriterien gemacht und seine Anstrengungen in den letzten Monaten noch einmal erhöht. Von ihr sind in den letzten Monaten Reformimpulse ausgegangen, die ein stärkeres Bekenntnis zu europäischen Standards erkennen lassen als von deren Vorgängerregierungen. Die Aufnahme von Verhandlungen ist der folgerichtige Schritt. Eine Vertagung dieses Schritts wäre ein Rückschlag für die Regierung Montenegros. In den anstehenden innenpolitisch schwierigen Reformen, wie zum Beispiel der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität innerhalb des Staatsapparats, wäre ihre Position geschwächt.

 

Der Deutsche Bundestag ist sich der besonderen Verantwortung der EU für die Länder des westlichen Balkans bewusst. Die schrecklichen Ereignisse der 90er- Jahre dürfen sich nicht wiederholen, Konflikte nicht wieder aufflammen. Die Integration in die EU ist ein starker Garant für Frieden und Stabilität. Es ist daher richtig, dass die EU in der Thessaloniki-Erklärung aus dem Jahr 2003 eine europäische Perspektive für diese Länder formuliert hat und die Integration aktiv angeht.

 

Nach dem Abschluss der Beitrittsverhandlungen mit Rumänien und Bulgarien hat sich der Europäische Rat auf neue Grundsätze bei der Erweiterung der Europäischen Union geeinigt. Danach bestimmen die Ergebnisse der Reformen das individuelle Tempo des Beitrittsprozesses in einem Land. Ein Beitrittstermin wird erst festgelegt, wenn die Verhandlungen kurz vor dem Abschluss stehen. Schwierige Fragen, wie die Reform der Verwaltung und Justiz sowie die Bekämpfung der Korruption, sollen frühzeitig behandelt werden, um den Nachweis überzeugender Erfolgsbilanzen vor Abschluss der Verhandlungen zu ermöglichen. Diese Grundsätze und eine strikte Konditionalität in allen Phasen der Verhandlungen sind Grundlage für erfolgreiche Beitrittsverhandlungen.

 

II. Der Deutsche Bundestag erklärt gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) sein Einvernehmen dazu, dass die Bundesregierung einem Beschluss des Rates zur Aufnahme von Verhandlungen über einen Beitritt Montenegros zur Europäischen Union zustimmt.

 

Er fordert die Bundesregierung darüber hinaus auf,

–  dem Abschluss der Beitrittsverhandlungen mit Montenegro erst zuzustimmen, wenn Montenegro die Kopenhagener Kriterien vollständig erfüllt hat bzw. die Erfüllung abgesichert ist;

–  sich dafür einzusetzen, dass wichtige Herausforderungen der Beitrittsverhandlungen mit Montenegro so früh wie möglich angegangen werden, um in diesen Bereichen noch innerhalb des Verhandlungsprozesses überzeugende Erfolgsbilanzen zu ermöglichen. Zu diesen Herausforderungen gehören ins besondere

  • die Kapitel „Justiz und Grundrechte“ sowie „Recht, Freiheit und Sicherheit“ und insbesondere Reformen in den Bereichen Korruption, organisierte Kriminalität und Antidiskriminierung;
  • die Entpolitisierung von Justiz und Verwaltung;
  • eine starke Meinungs- und Medienfreiheit sowie eine starke Zivilgesellschaft als Grundlage einer funktionierenden Demokratie;
  • europäische Umweltstandards, insbesondere vor dem Hintergrund von Korruption in diesem Bereich;
  • die Situation der Minderheiten und insbesondere die Situation der Roma, denen soziale und wirtschaftliche Rechte weiterhin vorenthalten werden;

–  gegenüber Montenegro einzufordern, gutnachbarliche Beziehungen zu pflegen und sich aktiv um Fortschritte in den Beitrittsprozessen der anderen Staaten der Region zu bemühen;

–  gegenüber Montenegro anzuregen, die montenegrinische Zivilgesellschaft in den Beitrittsprozess einzubinden und mit ihr eine öffentliche Debatte über Fortschritte in den Verhandlungen und über die Umsetzung der Reformen zu führen;

–  den Deutschen Bundestag gemäß EUZBBG fortlaufend über den Stand der Beitrittsverhandlungen zu unterrichten und dabei auch die eigene Haltung deutlich zu machen.
Berlin, den 21. November 2011
Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion 

 

Deutscher Bundestag Drucksache 17/7769 17. Wahlperiode 22. 11. 2011

Antrag

der Abgeordneten Manuel Sarrazin, Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Viola von Cramon-Taubadel, Kai Gehring, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Tom Koenigs, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 

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