Was wurde wann im Bundestag verabschiedet?
Am Donnerstag, den 29.09.2011 hat der Deutsche Bundestag in 2./3. Lesung das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus (StabMechG) verabschiedet. Dieses Gesetz setzt die Beschlüsse des Euro-Gipfels vom 21. Juli 2011 um (v.a. Aufstockung der EFSF-Darlehenskapazität; Ausweitung des EFSF-Instrumentariums) und regelt die Beteiligungsrechte des Bundestages. Die Ratifizierung des neuen EFSF-Rahmenvertrag wird nicht Gegenstand der Abstimmung sein, da die Bundesregierung ihn als privat- und nicht als völkerrechtlichen Vertrag einordnet und dies im Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 07. September 2011 Urteil nicht korrigiert wurde.
Was sind die konkreten Inhalte des Gesetzes?
1. Gewährleistungssumme des Bundes wird von 123 Mrd. Euro auf 211 Mrd. Euro erhöht.
Warum wird der Euro-Rettungsschirm aufgestockt?
Um am Markt zu möglichst niedrigen Zinsen Kredite aufnehmen zu können, muss die EFSF mit einem „AAA“-Rating ausgestattet sein. Im letzten Jahr zeigte sich jedoch, dass die EFSF ein „AAA“- Rating nur für die Summe erhält, die auch von „AAA“- Ländern (DEU, FRA, LUX, NLD, FIN, AUS) garantiert wird. Die Folge: die effektive Darlehenskapazität der EFSF schrumpfte auf rund 240 Mrd. Euro. Mit der Aufstockung wird nun die ursprünglich vereinbarte Darlehenskapazität in Höhe von 440 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Hierzu wird ein Garantierahmen von 779 Mrd. Euro notwendig sein, wovon Deutschland 211 Mrd. Euro trägt. Mit Einwilligung des Haushaltsausschusses kann diese Summe um bis zu 20 % überschritten werden.
2. EFSF-Instrumentarium wird erweitert.
Welche neuen Instrumente gibt es und warum sind sie notwendig?
Zukünftig kann die EFSF nicht nur Kredite an Euro-Staaten ausgeben, sondern auch Staatsanleihen am Sekundär- und Primärmarkt aufkaufen sowie Kredite zur Re-Kapitalisierung von Banken und vorsorgliche Kreditlinien zur Verfügung stellen. Diese neuen Instrumente können Ansteckungseffekte vermeiden und ein Zusammenbruch des Finanzsystems verhindern. Mit dem von uns seit langem geforderten Ankauf von Staatsanleihen am Sekundärmarkt können zudem die Schulden hochverschuldeter Länder effektiv reduziert und die EZB entlastet werden.
3. Beteiligungsrechte des Bundestages werden gestärkt.
Wann wird der Bundestag wie beteiligt?
- Das Plenum muss zustimmen, bevor die Bundesregierung einer Vereinbarung über Notmaßnahmen (Kredite etc.) zustimmt. Gleiches gilt für die Veränderung einer Vereinbarung, die die Höhe des Gewährleistungsrahmens ändert, die Änderung des EFSF-Rahmenvertrags und die Überführung der EFSF in den ESM.
- Der Haushaltsausschuss muss zustimmen, bevor die Bundesregierung der Veränderung einer Notmaßnahme zustimmt, sofern der Gewährleistungsrahmen nicht verändert wird. Gleiches gilt für die Annahme bzw. Änderung der EFSF- Leitlinien. In den Leitlinien werden die Anwendungsmodalitäten der neuen Instrumente festgelegt.
- Ein neunköpfiges Gremium aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses nimmt in Fällen der Eilbedüftigkeit oder Vertraulichkeit -i.d.R. bei Anwendung der neuen Instrumente- die Beteiligungsrechte des Plenums bzw. des Haushaltsausschusses wahr. Das Gremium kann der Annahme der Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit widersprechen.
- Die Bundesregierung hat den Bundestag umfassend, fortlaufend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten.
Wie bewertet die grüne Bundestagsfraktion das StabMechG-Änderungsgesetz?
Die grüne Bundestagsfraktion hat dem Gesetz zur Änderung des StabMechG zugestimmt. Wir wollten ein starkes Parlament und einen handlungsfähigen Euro-Rettungsschirm. Diese Forderungen sind mit den im Gesetz verankerten Parlamentsrechten weitestgehend erfüllt. Zudem erachten wir die Aufstockung und das erweiterte Instrumentarium der EFSF als wichtige Maßnahmen zur Bekämpfung der akuten Krisenherde und zur Beruhigung der Finanzmärkte. Die Notlage eines Euro-Staates könnte ohne einen erweiterten Euro-Rettungsschirm schnell zur Notlage der gesamten EU führen.
Allerdings wird die neue EFSF nicht das Ende der Reform von Krisen- und Steuerungsmechanismen in der Eurozone sein. Die Frage nach Größe und Instrumente des Euro-Rettungsschirms bleibt Gegenstand der Diskussionen. Zudem müssen neben der Etablierung eines dauerhaften Euro-Rettungsschirms (ESM) weitere Schritte zur Stärkung der haushalts-, wirtschafts-, finanz- und sozialpolitischen Koordinierung sowie weitere Maßnahmen zur Finanzmarktregulierung folgen.
Was steht in den nächsten Monaten auf der Agenda?
Der Bundestag wird Ende dieses/Anfang nächsten Jahres die Entscheidungen über den dauerhaften Euro-Rettungsschirm (ESM) treffen: 1. Ratifizierungsgesetz zur Vertragsänderung Art. 136 Abs. 3 AEUV; 2. Ratifizierungsgesetz zum völkerrechtlichen ESM-Vertrag; 3. Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen und über die Beteiligung des Deutschen Bundestags.
Zudem wird der Bundestag auch über ein zweites Kreditpaket für Griechenland entscheiden müssen. Ein konkreter Zeitplan wurde diesbezüglich noch nicht vorgelegt.
Abkürzungen
- EFSF Europäische Finanzstabilisierungsfazilität
- ESM Europäischer Stabilitätsmechanismus
- StabMechG Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus
- Art. 136 Abs. 3 „Die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, können einen Stabilitätsmechanismus einrichten, der aktiviert wird, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt zu wahren. Die Gewährung aller erforderlichen Finanzhilfen im Rahmen des Mechanismus wird strengen Auflagen unterliegen.“
- AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union