Für ein starkes Europa und einen europäischen Weg aus der Krise
Beschluss Fraktionsklausur, 31. August 2011
Die europäische Integration hat Europa Frieden und Wohlstand, der Euro Wechselkurs- und Geldwertstabilität gebracht. Der Euro ist nicht nur ökonomisch in einer zunehmend globalisierten Weltwirtschaft von zentraler Bedeutung. Er ist auch ein täglich sichtbares Zeichen der erfolgreichen europäischen Integration und der Einbindung Deutschlands darin. Um die Erfolge der Integration zu bewahren, brauchen wir eine gemeinsame Währung.
Wahr ist: Die politischen und wirtschaftlichen Kosten eines Scheiterns des Euro wären gerade für Deutschland enorm. Deutschland profitiert wie kein anderes Land vom Binnenmarkt und braucht die Europäische Union. Schon allein die Einsparungen von Unternehmen, die sich vor der Errichtung der Eurozone gegen Wechselkursschwankungen absichern mussten, betragen mehrere Milliarden Euro.
Der Weg aus der Eurokrise kostet Geld und Mut. Aber die Kosten des Nichthandelns wären größer. Viel zu eng ist inzwischen die wirtschaftliche Verflechtung zwischen den Mitgliedstaaten, als dass ein Herausbrechen einzelner Staaten ohne massiven Schaden für alle Beteiligten möglich wäre. Und politisch brauchen wir eine starke und handlungsfähige EU, um den globalen Herausforderungen Finanzmarktkrise, Klima- und Armutskrise begegnen zu können. Deshalb ist eine gemeinsame Antwort auf die Schuldenkrise nicht nur ein Akt europäischer Solidarität. Sie liegt auch und gerade im deutschen Interesse. Europa ist diese Investition wert. Nun hat sich die Verschuldungs-, Wirtschafts- und Finanzkrise, die seit 2007 die Weltwirtschaft beutelt, zuletzt erneut zugespitzt. In Europa wie in den USA und Japan steht jetzt vor allem die Verschuldung der Staaten im Fokus, aber auch die Gefahr einer neuen Rezession. Ausgelöst von Ratingabstufungen und Marktgerüchten kam es zu dramatischen Einbrüchen an den Börsen. Weil die Risikoaufschläge bei Italien und Spanien anstiegen, entschloss sich die Europäische Zentralbank erneut einzugreifen und Staatsanleihen aufzukaufen. Die erhoffte Beruhigung der Finanzmärkte nach dem letzten Gipfeltreffen der Eurostaaten im Juli ist nicht eingetreten, obwohl die Staatsund Regierungschefs der Eurozone endlich den Weg für dringend notwendige Maßnahmen freigaben. Nach wie vor ringt die Europäische Union um die Stabilität der Eurozone und eine tragfähige Lösung der Schuldenkrise. Und viele Menschen fragen sich, wie es weitergeht und ob die Politik den Finanzmärkten erneut hilflos ausgeliefert ist.
Was eine EU ohne Euro für Deutschland bedeuten würde, ist am Beispiel der Schweiz zu sehen. Ihre Währung erlebt einen beispiellosen Höhenflug im Vergleich zum Euro. Darunter leiden die dortige Export- und Tourismuswirtschaft. Eine vergleichbare Situation müsste Deutschland bewältigen, wenn wir den Euro nicht hätten. Anleger würden in Scharen in die D-Mark flüchten. Unsere Exportindustrie, die wesentlich zum deutlichen Aufschwung beiträgt, würde unter massiven Problemen leiden. Eine gemeinsame Währungsunion schaltet die Wechselrisiken für den größten Teil unseres Exportes aus.
So steht den Notwendigkeiten dieser Krise mangelnde Entschlossenheit und ein dramatisches Führungsdefizit der Regierung Merkel gegenüber. Die Ängste der Bevölkerung sind groß – und es wachsen antieuropäische Vorurteile. Angela Merkel hat den Menschen nicht ihre Befürchtungen genommen, sondern sie mit ihrem Zaudern und Zögern befördert. Sie hat selber antieuropäische Vorteile geschürt und damit dem guten Ruf Deutschlands in Europa geschadet. Das schadet der EU und das schadet insbesondere Deutschland.
Für eine dauerhafte Lösung der Krise muss sich die Europäische Union weiterentwickeln. Da hilft kein Merkelsches Zaudern, Zögern und Taktieren. Europa steht an einem Scheideweg: Entweder Mehr Europa – oder ein Rückfall in nationale Staatenpolitik. Ein Weiter-So verbietet sich angesichts der Krise und angesichts der Konstruktionsfehler, die die Krise offen gelegt hat. Eine Schwächung der Europäischen Integration, ein Zurück zum Nationalstaat wollen wir nicht. Das liegt nicht im deutschen Interesse. Deshalb kann die Antwort nur heißen: mehr Integration. Langfristig werden hierfür weitere Änderungen der europäischen Verträge nötig sein. Wir sprechen uns dafür aus, dass diese Vertragsänderungen von einem hierfür eingesetzten Verfassungskonvent erarbeitet werden.
Die grüne Bundestagsfraktion setzt sich für einen breiten Lösungsansatz ein, der alle wichtigen Stellschrauben in den Blick nimmt:
- Wir brauchen die Europäische Wirtschaftsunion, damit es nicht erneut zu einer solchen Krisenentwicklung kommt. Eine Währungsunion ohne gemeinsame Wirtschafts- und Finanzpolitik wird immer wieder solche Krisen hervorrufen. Herausforderungen wie die Harmonisierung von Steuern, z.B. eine konsolidierte Bemessungsgrundlage bei der Körperschaftsteuer, müssen ebenso umgesetzt werden, wie gemeinsame soziale Mindeststandards.
- Wir wollen eine demokratisch legitimierte Europäische Wirtschaftsregierung, denn ein gemeinsamer Währungsraum braucht eine stärkere Koordinierung der nationalen Haushalts- und Wirtschaftspolitiken. Dazu gehört eine Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes und der makroökonomischen Überwachung. Wir brauchen glaubwürdige Verfahren zur Einhaltung der Defizitkriterien und zum Abbau von Ungleichgewichten in der Eurozone. Eine solche Wirtschaftsregierung muss bei der Europäischen Kommission angesiedelt sein und einer starken Kontrolle des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente unterliegen. Eine „Wirtschaftsregierung der Exekutiven“, wie sie Merkel und Sarkozy vorschwebt, ist undemokratisch.
- Als übergeordnetes Ziel bedarf es der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Investitionen in einen Green New Deal. Allein mit Austeritätspolitik wird Europa nicht aus der Krise kommen. Wir müssen konsolidieren und investieren. Die Transformation der Wirtschaft zu einer nachhaltigen und sozialen Ökonomie, sozialer Teilhabe und die zukunftsfähige Gesellschaft stehen dabei im Mittelpunkt.
- Wir brauchen einen Europäischen Währungsfonds, den wir Grüne bereits am 15. März 2010 gefordert haben. Ein Europäischer Währungsfonds stabilisiert den Euro, weil er klare Regeln für Finanz-Notfälle schafft, und er unterbindet die spekulativen Wetten gegen die Euro-Staaten. Den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) sehen wir als wichtigen Schritt in diese Richtung – er soll perspektivisch in einen echten Europäischen Währungsfonds überführt werden.
Weitere Schritte müssen folgen. Die Finanzmarktregulierung darf nicht in ihren Kinderschuhen steckenbleiben. Gerade Deutschland hat bei der Bankenregulierung immer wieder gebremst und verwässert, um die deutschen Banken zu schützen, von denen viele immer noch mit zu wenig Kapital ausgestattet sind. Bis heute ist keine gemeinsame Aufsicht über Banken und Versicherungen sichergestellt. Das Verbot von Leerverkäufen in Frankreich und anderen Staaten in größter Not zeigt, dass die Lehren aus der Krise noch nicht umfassend gezogen worden sind. Nötig ist bei den Leerverkäufen nun eine einheitliche europäische Regelung, wie vom Europäischen Parlament gefordert. Außerdem muss eine Insolvenzordnung für Staaten entwickelt werden, die ihren Namen verdient. Nur, wenn eine geordnete Insolvenz möglich ist, wird ein „Zu-Tode-Retten“ von überschuldeten Staaten vermieden.
Europäische Anleihen bringen mehr Stabilität
Die bisherigen Rettungsmaßnahmen konnten die Finanzmärkte nicht dauerhaft beruhigen. Die Ansteckungsgefahr zwischen den Ländern ist nach wie vor groß. Nach Griechenland, Irland und Portugal könnten bald neben dem kleinen Zypern, große Länder wie Italien oder Spanien Unterstützung benötigen. Das wird Frankreich und könnte selbst Deutschland überfordern.
Deshalb wollen wir die Einführung von Eurobonds, mit denen die Euro-Staaten einen Teil ihrer Schulden über gemeinsame Anleihen refinanzieren. Wäre die Staatsverschuldung der Euro-Staaten zu beachtlichen Anteilen gemeinsam garantiert, könnten einzelne Staaten nicht länger zum Spielball der Finanzmärkte werden.
Eurobonds müssen mit einer Stärkung der finanzpolitischen Disziplin einhergehen. Die Vorgaben der Verträge zur Preisstabilität und zur Vermeidung übermäßiger öffentlicher Defizite sowie die Wirkungsweise von Artikel 125 AEUV müssen gewahrt bleiben. Um diese Vorgaben zu achten, müssen die Anreize für eine nachhaltige Finanzpolitik im Vorfeld gesichert werden und nicht v.a. durch Strafmechanismen, die erst im Nachhinein greifen. So wäre es zum Beispiel denkbar, europäische und nationale Anleihen gleichzeitig auszugeben. Der für die meisten Staaten teurere Zins für die nationalen Anleihen wäre ein Anreiz, möglichst wenig Verschuldung anzuhäufen. Auf diese Weise könnte ein großer, liquider und attraktiver Markt für europäische Anleihen entstehen, der helfen kann, den Teufelskreis der Schuldenkrisen langfristig zu durchbrechen.
Die EFSF erweitern – Beschlüsse zügig umsetzen
Die Beschlüsse des letzten Euro-Gipfels haben in einigen Bereichen Verbesserungen gebracht. Diese müssen nun schnellstmöglich durch die nationalen Parlamente verabschiedet werden. Denn erst dann stehen dem derzeitigen Euro-Rettungsschirm (EFSF) die neuen Instrumente wirklich zur Verfügung. Durch die Blockade Deutschlands, die insbesondere die FDP zu verantworten hat, steht die Möglichkeit, Staatsanleihen aufzukaufen, für die EFSF erst jetzt zur Verfügung. Dabei war sie schon vor Monaten im Gespräch. Flankiert werden muss die erweiterte EFSF von einer starken Parlamentsbeteiligung.
Umgesetzt wird die EFSF mit dem Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus (StabMechG). Hier wollen wir Grüne beides: weitgehende Mitbestimmungs- und Kontrollrechte für den Deutschen Bundestag und einen handlungsfähigen EuroRettungsschirm. Wir setzen uns für eine Beteiligung des Deutschen Bundestags ein, die das Haushaltsrecht des Parlaments wahrt und gleichzeitig der Verantwortung für die europäische Integration und einen stabilen Euro gerecht wird. Wir fordern mehr Mitsprache- und Informationsrechte für den Bundestag. Für die EFSF müssen die gleichen Regeln hinsichtlich der Beteiligung des Bundestages gelten wie für den Europäischen Stabilitätsmechanismus.
Der dauerhafte Rettungsschirm ESM – ein Schritt in die richtige Richtung
Um die gemeinsame Währung der Eurozone zu sichern, bedarf es eines glaubwürdigen Instruments, um die Folgen von Liquiditätsproblemen bekämpfen zu können. Dazu dient der dauerhafte Rettungsschirm ESM. Er kann Euro-Staaten helfen, die sich in einer Notlage befinden und am Markt keine bezahlbaren Kredite mehr bekommen.
Ohne ein solches Instrument kann die Notlage eines Mitgliedstaates zu einer Notlage der gesamten Europäischen Union führen. Ein Ausfall der Staatsschulden eines Euro-Landes birgt enorme Risiken und könnte weitere Ausfälle nach sich ziehen. Auch ein Auseinanderbrechen des Euros oder der Austritt mehrerer Staaten aus der Euro-Zone wäre wirtschaftlich und politisch, insbesondere für Deutschland, ein Desaster. Die europäische Integration wäre auf Jahre, wenn nicht Jahrzehnte ausgebremst.
Die grüne Bundestagsfraktion wird deshalb der Errichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus zustimmen, denn wir brauchen ein stabileres Eurosystem. Wir streiten schon lange für einen Europäischen Währungsfond. Die Ergebnisse des Gipfels der Staats- und Regierungschefs vom 21. Juli 2011 haben den Weg für einen solchen Fonds bereitet, indem das Instrumentarium des ESM erweitert wurde. Nun müssen die Gipfelergebnisse schnellstmöglich von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden. Wir wollen das gemeinsame Europa voranbringen. Trotz Verbesserungsbedarf ist der Europäische Stabilitätsmechanismus ein sinnvolles Instrument. Deshalb unterstützen wir ihn.
Eine umfassende Beteiligung des Bundestages und des Europäischen Parlaments
Auch der Europäische Stabilitätsmechanismus muss schnell funktionsfähig und glaubwürdig sein. Nur so wird er zur Beruhigung der Finanzmärkte und als Prävention gegen marktgetriebene Schuldenkrisen dienen können. Gleichzeitig müssen die Rechte des Haushaltsgesetzgebers und die vom Bundesverfassungsgericht im Lissabon-Urteil auferlegte Integrationsverantwortung des Deutschen Bundestages gewahrt werden. Daher ist für uns eine weitreichende Beteiligung des Deutschen Bundestages wichtig.
Die Regierung zankt seit Monaten mit ihren Fraktionen, wir sagen wie es geht: Die bereits bestehenden Gesetze über die Mitwirkung und Beteiligung des Deutschen Bundestages in Angelegenheiten der EU (EUZBBG und IntVG) müssen als Vorbild für die künftige Parlamentsbeteiligung beim ESM herangezogen werden:
- Art und Höhe der deutschen Beiträge sowie die Instrumente werden durch Gesetz bestimmt und können nur nach einem Änderungsgesetz verändert werden. Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion / Beschluss Euro-Krise 4/4
- Ebenso soll der Bundestag zustimmen, wenn weitere Länder unter den dauerhaften Rettungsschirm genommen werden. Sollte die Bundesregierung aus zwingenden Gründen von der Stellungnahme des Bundestages abweichen, ist der Bundestag unverzüglich, noch vor der entscheidenden Abstimmung zu unterrichten.
- Zudem muss die Regierung den Bundestag über jegliches Handeln in den ESMEntscheidungsgremien informieren und zwar zum frühestmöglichen Zeitpunkt, umfassend, fortlaufend und in der Regel schriftlich und mündlich. Die Unterrichtung erfolgt darüber hinaus durch die Übersendung einschlägiger Dokumente, auch vorbereitender Art.
Aber der ESM muss in der Krise handlungsfähig sein und schnell reagieren können. Deshalb wäre eine zwingende Beschlussfassung des Bundestages vor der Gewährung einer jeden Tranche nicht geeignet die Krise zu bewältigen.
Wir erwarten zudem, dass das Europäische Parlament umfassend einbezogen wird: Der ESM soll die Finanzstabilität im Euro-Währungsraum insgesamt absichern. Eine starke Beteiligung des Europäischen Parlaments ist deshalb nur folgerichtig und die logische Konsequenz dieses Anspruchs.
Die Entwicklung einer echten Wirtschaftsunion geht nur mit einer Stärkung des Europäischen Parlaments.
Für eine umfassende Gläubigerbeteiligung
Im ESM-Vertrag ist festlegt, dass ein Staat, der nicht mehr schuldentragfähig ist, erst dann Kredithilfen aus dem ESM bekommt, wenn die privaten Gläubiger beteiligt werden. Das ist richtig, denn wer Wertpapiere eines Landes kauft und Zinsen kassiert, muss auch das Risiko eines Ausfalls tragen.
In den vorgesehenen Klauseln zu einer möglichen Umschuldung (Collective Action Clauses), die nun bis Ende des Jahres ausgearbeitet werden sollen, muss ein glaubwürdiges Verfahren zur Beteiligung des Privatsektors festgeschrieben werden. Solch eine verbindliche Insolvenzordnung ist ein zentraler Schlüssel zur Stabilisierung der Eurozone. Zudem muss der ESM gegenüber anderen Gläubigern – so wie im ESM-Vertrag bereits vorgesehen – im Falle eines Bankrotts des betroffenen Staates bevorzugt werden. Kritisch sehen wir, dass diese Vorrangstellung nicht gilt, wenn sich bereits bestehende nicht-vorrangige Hilfen – also derzeit für Irland, Griechenland und Portugal – anschließen. Dies bedeutet, dass die europäischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Fall einer Umschuldung dieser Länder im gleichen Maß von einer Entschuldung getroffen werden wie Banken und Versicherungen.
Eine Ausweitung der Instrumente des ESM – Anleiheankäufe auf dem Sekundärmarkt und Kredite zur Bankenrettung
Auf dem Gipfel der Staats- und Regierungschefs am 21. Juli 2011 wurde beschlossen, das Instrumentarium des ESM (und bis dahin auch des EFSF) zu erweitern. Erlaubt sind nun v.a. auch Ankäufe von Staatspapieren vom Markt direkt (nicht wie vorher nur von den notleidenden Staaten).
Mit dieser Erweiterung des Instrumentariums wird die EZB entlastet, die bisher die Staatspapiere vom Sekundärmarkt aufkaufen musste. Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen hat eine Erweiterung des Instrumentariums gefordert und begrüßt darum die Stärkung des ESM.
Das hält uns nicht ab davon, v.a. die Genehmigung der Anleiheankäufe an strikte Auflagen zu binden, um einer unkontrollierten Vergemeinschaftung der Schulden zu begegnen. Wir haben außerdem die Einrichtung eines europäischen Bankenrettungsfonds gefordert, der innerhalb der EU-Institutionen angesiedelt ist und europäische Geschäftsbanken bei Bedarf direkt mit Eigenkapital ausstatten kann. Nur so kann die Verbindung von Bankenkrise und Krise der Staatsfinanzen aufgebrochen werden.
Der ESM kann nach den Gipfelbeschlüssen dieses Kapital über das entsprechende Land zur Verfügung stellen – dies werten wir als einen ersten Schritt in die diese Richtung. Für wirkliche Stabilität in der Währungsunion wird es jedoch nötig sein, die Kontrolle grenzüberschreitend tätiger Banken wie auch ihre Rettung im Krisenfall nicht auf nationaler, sondern auf europäischer Ebene anzusiedeln. Dafür braucht es einen europäischen Bankenrettungsfonds, der die nationalen Mechanismen der Bankenrettung insoweit ersetzt.