Zu den Unterrichtungspflichten der Bundesregierung in EU-Angelegenheiten erklären die europapolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD Manuel Sarrazin MdB und Michael Roth MdB:
Der Unmut über die unzureichende Unterrichtung des Deutschen Bundestages durch die Bundesregierung über Vorhaben in der Eurozone ist selbst in den eigenen Reihen Merkels groß. Sogar der Bundestagspräsident schaltete sich ein und mahnte an, die Bundeskanzlerin möge den Bundestag entsprechend der Gesetze „frühestmöglich und umfassend“ unterrichten. Doch Pustekuchen! Das Antwortschreiben der Kanzlerin macht deutlich: Offenkundig will die Bundesregierung Recht und Gesetz brechen. Die Informationspflicht der Regierung bezieht sich ja nicht allein auf Dokumente, sondern ebenso auf nicht schriftlich fixierte Initiativen und Vorhaben. Seit Wochen hatten Abgeordnete aller Fraktionen die Bundesregierung aufgefordert, den „Pakt für Wettbewerbsfähigkeit“, der jetzt in abgeänderter Form „Pakt für den Euro“ heißt, auch dem Parlament zu übermitteln. Dieser deutsch-französische Vorstoß geisterte ja nicht nur durch alle Medien, sondern war Gegenstand heftiger Kontroversen in den EU-Institutionen und allen Hauptstädten der EU-Mitgliedstaaten! Erst als sich die Staats- und Regierungschefs der Eurozone am 11. März trafen, wurde den Abgeordneten der Entwurf des Paktes übermittelt. Dieses Verhalten ist politisch inakzeptabel und rechtswidrig. Die Beteiligungsrechte des Bundestages gehören beachtet – auch von der Bundeskanzlerin.
Die Entscheidungen, die zurzeit auf EU-Ebene getroffen werden, sind für die Zukunft Europas und Deutschlands von existenzieller Bedeutung. Aus der Krise kommen wir in Europa nur gemeinsam. Die Einrichtung eines dauerhaften Mechanismus ist deshalb für die Bewältigung künftiger Krisen absolut notwendig. Hierfür ist jedoch parlamentarische Kontrolle sowohl durch die nationalen Parlamente als auch durch das Europäische Parlament unerlässlich. Da eine angemessene parlamentarische Unterrichtung für die Bundeskanzlerin offensichtlich keine Selbstverständlichkeit ist, muss das Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag weiterentwickelt werden. Es ist völlig unzureichend, die Abgeordneten nur mündlich und unzureichend über Vorhaben und Entscheidungen in der Eurogruppe zu unterrichten.