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Antrag: EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei wiederbeleben – MANUEL SARRAZIN
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Antrag: EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei wiederbeleben

Der Bundestag wolle beschließen: 

 

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 

 

Die Türkei erlebt seit zehn Jahren eine atemberaubende Entwicklung. Der Einfluss des Militärs ist beschnitten, die Kurdenfrage wird offen debattiert und die Lage der Menschenrechte hat sich insgesamt verbessert, auch wenn noch weitere Reformen notwendig sind. Die türkische Wirtschaft weist seit Jahren eine der weltweit höchsten Wachstumsraten auf, das pro-Kopf Einkommen liegt über dem einiger EU-Mitgliedstaaten. Gleichwohl bleiben noch einige wesentliche Aufgaben, z.B. bei Menschenrechten, Rechtstaatlichkeit sowie Kultur- und Religionsfreiheit. Europa läuft Gefahr, seine Politik auf der Basis eines nicht zeitgemäßen Türkeibildes aufzubauen. Die neue Türkei ist wohlhabender und selbstbewusster, aber nach wie vor auf der Suche nach europäischer Modernisierung. 

 

Derweil stagnieren die Verhandlungen zum EU-Beitritt der Türkei. Zwar wurden 13 von 35 Verhandlungskapiteln seit 2005 eröffnet und eines auch schon geschlossen. Allerdings werden acht Kapitel auf Beschluss des Rates von 2006 bis auf weiteres nicht geöffnet, andere Kapitel werden unilateral und im Widerspruch zur einstimmig gefassten Beschlusslage der EU von einzelnen Mitgliedstaaten blockiert, so dass nur noch drei Kapitel für eine mögliche Eröffnung zur Verfügung stehen. Vom bisherigen Rhythmus einer Kapiteleröffnung pro Präsidentschaft wurde bereits abgewichen. Die befürchtete Ge-fahr, die Verhandlungen könnten ganz zu Stillstand kommen, ist faktisch eingetreten.

 

Die Bundesregierung ist für diese Blockade mit verantwortlich, da sie es zulässt, dass die Beziehungen zur Türkei zum Spielball nationaler Interessen einzelner Mitgliedstaaten werden. Durch ihre Passivität signalisiert sie, dass der EU-Beitritt der Türkei nicht erwünscht sei. So bekommt die Türkei keine faire Chance, mittels der Verhandlungen schließlich Mitglied der Europäischen Union werden zu können.

 

Mit der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen im Oktober 2005 haben die Europäische Union und die Türkei einen Prozess in Gang gesetzt, an dessen Ende eine Mitgliedschaft der Türkei in der Europäischen Union stehen kann. Um in die Europäische Union aufgenommen zu werden, muss die Türkei die politischen und wirtschaftlichen Kopenhagen-Kriterien erfüllen und die Werte der EU aus Art. 2 EUV achten und umsetzen. Diese Werte sind nicht verhandelbar. Von einem Beitrittsautomatismus kann daher keine Rede sein. Die türkische Regierung macht selbst deutlich, dass vor einem Beitritt weitere grundlegende Staats- und Rechtsreformen durchgeführt werden müssen.

 

Die unmittelbare Frage der Mitgliedschaft stellt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Ein Beitritt bleibt an klare Konditionen geknüpft. Vor der Öffnung und dem Abschluss jedes einzelnen Verhandlungskapitels müssen Zielmarken erfüllt werden, die im Vorfeld gemeinsam mit dem Kandidaten festgelegt werden. Der Rat muss der Öffnung und dem Abschluss jedes Kapitels zustimmen. Die strikte Einhaltung der Kriterien stärkt die Glaubwürdigkeit des Beitrittsprozesses. Im Gegenzug muss aber auch die Beitrittsperspektive für die Türkei glaubwürdig bleiben. Die Türkei muss durch ihre Reformfortschritte das Tempo der Beitrittsverhandlungen selbst bestimmen können.

 

Der Wunsch nach Zugehörigkeit zu Europa ist der Gründungsmythos der modernen Türkei. Diese zentrale Identität der türkischen Gesellschaft wird durch die einseitige Aufkündigung der Beitrittsoption durch maßgebliche politische Akteure der EU heute in Frage gestellt. Die politischen Kosten dieser Haltung werden bereits deutlich: die Kräfte der Modernisierung in der Türkei sind ihrer politischen Perspektive beraubt. Die Blockadehaltung hat bereits dazu geführt, dass die Türkei ihrerseits beginnt sich vom Beitrittsprozess abzuwenden. Schon jetzt wird deutlich, dass die Türkei bestrebt ist, eine selbstständige tragende geopolitische Rolle einzunehmen. Außenpolitik ist nicht zuletzt auch Symbolpolitik. Der Umgang mit der Türkei wird prägend für die Rolle Europas im Nahen Osten und Nordafrika und damit für Europas eigene wirtschaftliche und politische Sicherheit sein. Die EU steht also vor der Wahl, die geostrategischen Vorteile einer modernen, demokratischen und gleichzeitig islamisch geprägten Türkei mit zu nutzen, oder die Türkei anderen Einflüssen zu überlassen und die Sympathien für die EU in der türkischen Gesellschaft dauerhaft zu verspielen.

 

Wenn die EU ihre eigenen Werte glaubwürdig vertreten will und Rechtsstaat, Menschenrechte, individuelle Freiheit und Demokratie unabhängig von der religiösen Prägung einer Gesellschaft als Maßstab anlegt, muss sie den Verhandlungsprozess zum EU-Beitritt der Türkei mit neuem Leben erfüllen.

 

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf: 

  1. mit neuen außen- und europapolitischen Initiativen die Blockadehaltung in den EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei aufzugeben und auf höchster Ebene gegenüber der Türkei glaubhaft deutlich zu machen, dass Deutschland an einer glaubwürdigen Beitrittsperspektive der Türkei interessiert ist;
  2. sich gegenüber den anderen Mitgliedsstaaten dafür einzusetzen, die Blockaden von Seiten einzelner Mitgliedstaaten zu lösen;
  3. die Verhandlungen zum EU-Beitritt der Türkei wieder ergebnisoffen zu gestalten und nicht faktisch zu verhindern;
  4. den proeuropäischen Kräften in der Türkei den Rücken zu stärken;
  5. sich gegenüber den anderen Mitgliedsstaaten und der Türkei dafür einzusetzen, die Blockaden aufgrund mangelnder Umsetzung des Ankara-Protokolls zu lösen;
  6. die Forderungen des vom Bundestag gefassten Beschlusses (Drs. 16/5259) in der Zypernfrage umzusetzen und sich nicht einseitig in diesem Konflikt zu positionieren.
  7. Schritte zur Erleichterung der Erteilung von Visa einzuleiten, die die oft unwürdigen Prozeduren insb. für offensichtlich nicht an dauerhafter Immigration interessierten Gruppen wie Studenten, Professoren und Geschäftsleute beendet.

Berlin, den 15. März 2011 

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion 

 

Begründung 

Die Türkei hat sich in den letzten zehn Jahren wesentlich modernisiert – ökonomisch wie politisch. Das türkische BSP umfasst das Vierfache des gesamten westlichen Balkans, das pro-Kopf Einkommen liegt über dem Bulgariens und Rumäniens und das Wirtschaftswachstum ist global eines der höchsten. Die politischen Reformen sind fortgeschritten, aber weder ausreichend noch gesichert. Dennoch: zumindest wirtschaftlich ist der ehemals „kranke Mann am Bosporus“ heute lebendiger als so mancher EU-Europäer.

Im Interesse der Menschen in der Türkei, nicht zuletzt der Minderheiten, muss Deutschland die Re-formen der Türkei aktiv unterstützen. Ihre moralische und politische Autorität gewinnt die EU dabei aber allein durch eine glaubwürdige türkische EU-Beitrittsperspektive. Vor mehr als vierzig Jahren wurde der Türkei eine Beitrittsperspektive eröffnet. Seit Oktober 2005 werden Beitrittsverhandlungen geführt. Entgegen der offiziellen EU-Beschlusslage betreiben Kanzlerin Merkel und die CDU gemeinsam mit dem französischen Staatspräsidenten Sarkozy eine Blockadehaltung und versuchen, ihr gänz-lich rückwärtsgewandtes kulturdeterministisches Motiv mit ihrer konturlosen Politik der sogenannten privilegierten Partnerschaft zu kaschieren. Diese Politik setzt zentrale strategische wirtschafts-, außen- und sicherheitspolitische Interessen Deutschlands und der EU für innenpolitische Takti
k aufs Spiel.

 

Die Wahrheit aber ist: zentrale Pfeiler der bestehenden wirtschaftlichen Integration gründen sich auf die Beitrittsperspektive und drohen bei deren Verlust zu zerfallen. „Privilegierte Partnerschaft“ wäre ein Rückschritt vom Status Quo.

 

Nur eine glaubwürdige Beitrittsperspektive unterstützt das Land bei der Fortsetzung des erfolgreichen demokratisch-rechtsstaatlichen Wandels. Es ist in unserem ureigenen Interesse, die Türkei in die EU einzubinden. Der Beitrittsprozess wird in der Türkei die rechtstaatlichen Reformen und die demokratischen Institutionen stärken. Rückschritte oder Missstände im rechtsstaatlichen Bereich sind scharf und unmissverständlich zu kritisieren. So sprechen Gepflogenheiten der türkischen Justiz, ihre Verdächtigen stets direkt und vorbeugend ins Gefängnis zu stecken, allen rechtsstaatlichen Normen Hohn. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Festgenommenen Monate oder Jahre in Haft bleiben, bis der Prozess beginnt. Das ist eine Vorverurteilung und Vorbestrafung der Betroffenen. Die Türkei braucht eine Justizreform, die dieser Praxis ein Ende setzt.

 

Ein zukünftiges EU-Mitglied Türkei kann außerdem ein stabilisierender Anker in der angrenzenden krisengeschüttelten und im Umbruch befindlichen Region sein. Die weitere Vertiefung der demokratischen und rechtstaatlichen Reformen kann zudem leuchtendes Beispiel dafür sein, dass unsere Vorstellungen von Rechtsstaat und Menschenrechten mit islamisch geprägten Gesellschaften kompatibel sind.

 

Die einseitige Prägung des deutschen Türkeibildes droht die gesellschaftliche Dynamik der Türkei zu übersehen, die in Europa einzigartig ist. Eine junge, immer besser ausgebildete Bevölkerung ist oft besser mit den USA als mit der EU verbunden. Vielen in Deutschland und anderen Ländern der EU lebende Bürgern türkischer Herkunft oder Staatsangehörigkeit wird durch eine ehrliche Beitrittsperspektive die Integration erleichtert. Ein Beitritt der Türkei in die EU wäre somit nicht nur ein Gewinn für die Sicherheit Europas, sondern brächte auch gesellschaftliche und ökonomische Vorteile die unter anderem durch Aspekte der zukünftigen Energiepolitik ergänzt werden. Es besteht außerdem die Chance, die Türkei vom atompolitischen Irrweg abzubringen. Der Bau mehrerer Atomkraftwerke auf Erdbeben gefährdetem Territorium ist vorgesehen. Fast das gesamte Staatsgebiet der Türkei ist Erdbeben gefährdet. Mit der Eröffnung neuer Verhandlungskapitel kann ein Interessenausgleich besser erreicht werden.

 

Neben der sicherheitspolitischen und ökonomischen Dimension brächte der aktive Beitrittsprozess auch Fortschritte bei der Wiedervereinigung Zyperns. Die EU hat 2004 Zypern als Mitglied akzeptiert, aber nicht ihre Verantwortung für die Lösung dieses Problems. Wir wollen, dass die EU durch aktive und ausgewogene Diplomatie die Wiedervereinigung Zyperns unterstützt und den Annäherungsprozess der zypriotischen Gesellschaften insbesondere durch eine Stärkung der Zivilgesellschaft fördert, der durch die direkten Gespräche wieder in Gang gekommen ist. Der Konflikt um die seit 1974 geteilte Insel Zypern ist mittlerweile zum dauerhaften Problem im Verhältnis der EU mit der Türkei geworden. Die Türkei, Zypern und Griechenland müssen dafür jeweils ihre Blockadehaltung aufgeben und dürfen der Wiedervereinigung der Insel nicht mehr im Weg stehen.

 

Die erniedrigenden Prozeduren bei Visa-Angelegenheiten für offensichtlich nicht an Immigration nach Deutschland interessierten Reisenden wie Kulturschaffenden, Studenten, Professoren, Geschäftsleuten etc. führen zu berechtigter Verärgerung in breiten Gesellschaftskreisen der Türkei. Diese Nachlässigkeit seitens der Bundesregierung schürt unnötige Ressentiments und konterkariert politische und kul-turelle Interessen und Werte Deutschlands.

 

Antrag  der Abgeordneten Claudia Roth (Augsburg), Dr. Frithjof Schmidt, Manuel Sar-razin, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken, Ingrid Hönlinger, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Memet Kilic, Ute Koczy, Tom Koenigs, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln), Dr. Konstantin von Notz, Omid Nouripour, Hans-Christian Ströbele, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 

 

Hier als PDF: 374598antrageubeitritttuerkei.pdf

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