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Presseartikel: Lammert zum Euro-Pakt – Bundestag wurde übergangen (EurActiv.de) – MANUEL SARRAZIN
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Presseartikel: Lammert zum Euro-Pakt – Bundestag wurde übergangen (EurActiv.de)

Bundestagsabgeordnete beklagen seit Wochen: die Bundesregierung informiert sie nicht ausreichend über wichtige Entscheidungen zur Euro-Rettung in Brüssel. Nun beschwert sich Bundestagspräsident Norbert Lammert offiziell bei der Kanzlerin. Auch EurActiv.de war beim Wettbewerbspakt früher auf dem Laufenden als der Europaausschuss. EurActiv.de veröffentlicht nun den Beschwerde-Brief von Lammert. Die Bundesregierung weist die Vorwürfe zurück.

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hat sich offiziell bei Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) beschwert, dass das Parlament bei dem geplanten EU-„Pakt für Wettbewerbsfähigkeit“ übergangen worden sei.

In einem Brief vom 9. März, den EurActiv.de veröffentlicht, schreibt Lammert, das Kanzleramt habe den Parlamentariern nur sehr wenige Informationen über die Initiative zukommen lassen – während die Medien bereits breit über konkrete deutsch-französische Vorschläge berichtet hätten. EurActiv.de hatte ein internes deutsches Arbeitspapier zum Pakt veröffentlicht, bevor dieser offiziell auf die Agenda des Europaausschusses rückte (EurActiv.de vom 14. Februar 2011). FDP, SPD und Grüne hatten daraufhin die Informationspolitik der Regierung kritisiert (EurActiv.de vom 9. Februar 2011). Die nun „Pakt für den Euro“ genannte Initiative soll am heutigen Freitag auf dem Eurozonen-Gipfel beraten werden.

 

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat die Kritik von Bundestagspräsident Norbert Lammert heute zurückgewiesen. „Wir sind als Bundesregierung der Meinung, dass wir den Bundestag absolut richtig informiert haben“, erklärte Vize-Regierungssprecher Christoph Steegmans am Freitag in Berlin. Wenn es Informationen gab, habe die Bundesregierung sie auch weitergeleitet.

 

Bruch des Zustimmungsgesetzes?

Nach dem Zustimmungsgesetz (EUZBBG) muss die Bundesregierung das Parlament über wichtige Initiativen auf EU-Ebene unterrichten. Die Bundesregierung hatte zwar betont, dass es gar kein formelles deutsches Konzept für diesen Pakt gegeben habe. Die Beschwerde vor allem von Europapolitikern verschiedener Fraktionen war aber bereits Thema im Ältestenrat am 24. Februar gewesen. Etliche Abgeordnete sind ohnehin verärgert, dass durch die geplante politische Selbstverpflichtung der Regierungschefs, die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Länder zu erhöhen, faktisch die Parlamente umgangen werden.

Jetzt schloss sich Lammert der Kritik der Parlamentarier ausdrücklich an. „Nach Prüfung der Abläufe muss ich aber feststellen, dass die Information über den „Pakt für Wettbewerbsfähigkeit“ den Bestimmungen des (Zustimmungs-Gesetzes) nicht oder allenfalls unzureichend gerecht wurde“, schreibt der CDU-Politiker an Merkel. Die Kanzlerin möge sicherstellen, dass der Bundestag künftig „umfassend und zum frühest möglichen Zeitpunkt“ über die zentralen EU-Themen unterrichtet werde.

Der FDP-Politiker Michael Link verwies gegenüber EurActiv.de ebenfalls auf das Beteiligungsgesetz. „Seine Einhaltung wird vom Bundesverfassungsgericht genau beobachtet.“ Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hatte in seinem Urteil zum Lissabon-Vertrag von 2009 auf stärkeren Mitwirkungs- und Informationsrechten bestanden.

 

Grüne warnen vor Demokratiedefizit bei Euro-Rettung

Manuel Sarrazin (Grüne), Sprecher für Europapolitik, schloss sich der Kritik Lammerts an. „Die Bundesregierung missachtet seit Wochen das Grundgesetz“, so Sarrazin in einer Erklärung. „Nicht nur beim Wettbewerbspakt, auch bei der Ausgestaltung des zukünftigen Rettungsschirms (ESM) tritt die Bundesregierung die Parlamentsrechte mit Füßen.“ Der Bundestag habe das Recht auf inoffizielle Dokumente, auf dessen Grundlage derzeit in Brüssel verhandelt wird. „So notwendig die beispiellos weitreichenden Beschlüsse zur Sicherung des Euro auch sind, parlamentarische Beteiligung ist und bleibt für die Legitimation von Regierungshandeln unerlässlich.“ Die Euro-Rettung dürfe nicht mit einem innerstaatlichen Demokratiedefizit einhergehen. „Für die Zukunft muss klar sein: Grundgesetz und EUZBBG müssen zum Selbstverständnis deutscher Europapolitik gehören.“

 

Bilanz der Begleitgesetze noch 2011

Michael Stübgen, europapolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, sagte gegenüber EurActiv.de, es habe im Fall des Wettbewerbspaktes eine frühere mündliche Unterrichtung des Bundestages geben müssen. In der Frage des internen Arbeitspapieres akzeptiere er aber die Aussage der Bundesregierung, dieses sei keine abgestimmte offizielle Position gewesen. Nur weil irgendein Vor-Papier aus einer Staatssekretärs-Runde in die Medien gelange, müsse dies noch nicht dem Europaauschuss zugestellt werden, so der Unionsfraktionssprecher. Die Regierung habe zugesichert, die Abgeordneten in ähnlichen Fällen künftig mündlich vorab zu informieren.

 

Mit Blick auf das Gesamtpaket zur europäischen Schuldenkrise, das der EU-Gipfel am 24. und 25. März beschließen will, sei die Transparenz voll hergestellt, sagte Stübgen. „Ich kann mich vor Papieren kaum retten.“ Man könne aus Sicht der Bundestagsabgeordneten wirklich nicht sagen, man sei nicht ausreichend informiert. Beispielsweise seien Non-Papers von Währungskommissar Olli Rehn zur Lohnkosten-Frage und die Entwürfe der Schlussfolgerungen des Gipfels verfügbar.

 

Stübgen sagte, der Umgang mit den neuen Bundestagsrechten müsse sich noch einspielen. „Es ist für mich nicht überraschend, dass wir mit der neuen Lissabon-Begleitgesetzgebung Auseindersetzungen über die Defition der Mitwirkungs- un Informationsrechte bekommen“, so Stübgen. „Aber bis jetzt klappt das gut.“ Die Bundesregierung sei bisher in Streitfragen der Auffassung des Europaausschusses gefolgt. Stübgen kündigte an, man werde noch 2011 ein Monitoring zur Wirkungsweise der neuen Gesetze durchführen. „Wir werden schauen, was funktioniert, was funktioniert nicht.“ Das sei bei neuen Gesetzen ganz normal.

EurActiv/rtr/awr

 

 

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