Deutscher Bundestag
Drucksache 17/4883
- Wahlperiode 23. 02. 2011
Antrag
der Abgeordneten Manuel Sarrazin, Alexander Bonde, Dr. Gerhard Schick, Ma- rieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Priska Hinz (Herborn), Ulrike Höfken, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Tom Koenigs, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herstellung des Einvernehmens zwischen Bundestag und Bundesregierung zur Änderung des Artikels 136 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist
hier: Stellungnahme des Deutschen Bundestages nach Artikel 23 Absatz 3 GG
- m. § 10 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Europäische Rat hat auf seiner Sitzung am 16./17. Dezember 2010 beschlossen, das vereinfachte Änderungsverfahren nach Artikel 48 Absatz 6 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) zur Änderung des Artikels 136 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unverzüglich einzuleiten. Künftig sollen die Euro-Staaten einen Stabilitätsmechanismus einrichten können, der aktiviert wird, wenn dies für die Stabilität des Euro-Währungsgebiets unabdingbar ist.
Laut § 10 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) ist die Bundesregierung verpflichtet, vor der abschließenden Entscheidung über die Aufnahme von Verhandlungen zu Änderungen der vertraglichen Grundlage Einvernehmen mit dem Bundestag herzustellen. Entsprechend hätte dies schon vor dem Beschluss des Europäischen Rates am 16./17. Dezember 2010 über die Einleitung des vereinfachten Änderungsverfahren geschehen müssen. Die Bundesregierung hat diese frühzeitige Einbindung des Deutschen Bundestages unterlassen, da nach ihrer Ansicht das Einvernehmen erst vor der förmlichen Annahme des endgültigen Beschlusses zur Änderung des Vertrages herzustellen ist.
Um diesen Interpretationsspielraum zu schließen und §10 im Geiste des Lissabon-Urteils eindeutig zu formulieren, erachtet der Bundestag eine Revision des EUZBBG für angemessen.
Die Bundesregierung ist aufgrund ihrer immer wiederkehrenden Blockadehaltung für die Zuspitzung der Schuldenkrise mitverantwortlich. Sie hat die Einrichtung eines dauerhaften Krisenmechanismus unnötig hinaus gezögert und mit ihrer prinzipiellen Ablehnung von Euro-Bonds wieder einmal falsch entschieden. Euro-Bonds, die von allen Euro-Staaten bis zu einer stabilitätswahrenden Grenze ihrer jeweiligen Schuldenstandsquoten gemeinsam begeben werden, würden den Wert der Preisstabilität
wahren und eine stärkere Governance der EU gegenüber den nationalen Haushaltspolitiken darstellen. Bei richtiger Ausgestaltung können Euro-Bonds dauerhaft besonders bedrohten Mitgliedstaaten dabei helfen, Luft zu holen, also den kurzfristigen Finanzierungsschwierigkeiten zu entgehen und ihre Refinanzierungskosten zu senken. Auch in der aktuellen Krise könnte den Ländern so geholfen werden.
Es geht um Eigenverantwortung und europäische Solidarität. Dies schafft die notwendige Luft für unverzichtbare nachhaltige Strukturreformen in den betroffenen Ländern. Ziel muss sein, tragfähige Staatsfinanzen dauerhaft umzusetzen. Die Euro-Bonds müssen so ausgestaltet werden, dass die Mitgliedstaaten einen hohen Anreiz haben, diese Strukturreformen möglichst schnell, aber ökonomisch machbar umzusetzen.
Mit der strikten Ablehnung von Eurobonds wird die Notwendigkeit anderer Instrumente für den Umgang mit Risiken für die Finanzstabilität des gesamten Euro-Währungsgebiets unumgänglich. Klar ist: Einigt sich die EU jetzt nicht auf ein glaubhaftes Signal, setzt sie den Erhalt des Euro und damit eines der wichtigsten Integrationsprojekte aufs Spiel. Die Einigung auf einen permanenten Stabilisierungsmechanismus setzt dieses politische Signal und ist darum ausdrücklich zu begrüßen. Der Mechanismus kann in einzelnen, streng zu prüfenden Fällen eine Möglichkeit bereitstellen, kurzfristige Refinanzierungsschwierigkeiten einzelner Staaten zu überwinden. Richtig ausgestaltet trägt er so dazu bei, den Fortbestand und die Stabilität des Währungsraums zu sichern. Die Bundesregierung hat bei ihren Verhandlungen dafür Sorge zu tragen, dass durch eine Verstärkung der haushaltspolitischen Koordinierung der Mitgliedstaaten und die Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes alles unternommen wird, um verantwortungsvolle und nachhaltige Haushaltspolitiken in den Ländern zu stärken, um die Inanspruchnahme des Mechanismus zu vermeiden.
Der Bundestag bedauert, dass die Bundesregierung den zukünftigen Stabilitätsmechanismus nicht innerhalb der bestehenden Institutionen der EU ansiedeln sondern intergouvernemental etablieren will. Eine zwischenstaatliche Lösung bedarf aus Sicht des Bundestages einer starken parlamentarischen Kontrolle. Die in der Erklärung der Eurogruppe vom 28. November 2010 festgelegten Merkmale des künftigen Stabilitätsmechanismus sehen weder die Kontrolle der Europäischen Kommission durch das Europäische Parlament noch eine angemessene Beteiligung der nationalen Parlamente in Bezug auf die Aktivitäten ihrer Regierungen in der Eurogruppe vor.
Das EU-Beteiligungsgesetz des Deutschen Bundestages muss einer neuen Rolle der Eurogruppe Rechnung tragen. Für alle Aktivitäten der Eurogruppe müssen die Grundsätze der Unterrichtung sowie die Übersendungs- und Berichtspflichten gemäß § 4 und 5 EUZBBG gelten. Zudem muss die Bundesregierung dem Bundestag vor ihrer Mitwirkung an Entscheidungen der Eurogruppe Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Der Bundestag wird bei einer Anwendung des Stabilitätsmechanismus nicht hinter dem Standard seiner Beteiligungsrechte entsprechend dem Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus (StabMechG) zurückfallen.
- Der Deutsche Bundestag erklärt nach § 10 EUZBBG sein Einvernehmen mit der Bundesregierung, der Änderung des Artikels 136 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (gemäß Anlage I der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 16./17.12.2010), zuzustimmen. Die erforderliche Zustimmung des Deutschen Bundestages zu dem Beschluss über die Änderung des Artikels 136 AEUV gemäß § 2 Integrationsverantwortungsgesetzes ist hiervon unberührt.
In Ausübung seiner Rechte nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung darüber hinaus auf,
- das EUZBBG im Geiste des Lissabon Urteils und im Sinne einer frühestmöglichen Einbindung des Bundestages auszulegen und künftig das Einvernehmen mit dem Bundestag vor der abschließenden Entscheidung über die Aufnahme von Verhandlungen zu Änderungen der vertraglichen Grundlage der Europäischen Union herzustellen;
- ihre Position zur Ausgestaltung des künftigen Stabilitätsmechanismus durch eine Regierungserklärung dem Bundestag vor der förmlichen Annahme des Beschlusses zur Änderung des Artikels 136 AEUV im März 2011 dazulegen;
- alle zwischenstaatlichen Verträge hinsichtlich Umsetzung und Ausgestaltung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) dem Bundestag zur Zustimmung vorzulegen;
- sich bei der Ausgestaltung des ESM für strikte Konditionalität und ausnahmslose Einzelfallentscheidung einzusetzen sowie die fortlaufende Beteiligung des Bundestages an den Entscheidungsprozessen zu wahren. Nur unter diesen Bedingungen ist der ESM sowohl mit den Europäischen Verträgen als auch mit dem Grundgesetz vereinbar;
- dabei dafür Sorge zu tragen, dass etwaige Anpassungsprogramme für betroffene Staaten, nicht pro-zyklisch wirken sowie sozial ausgeglichen und nachhaltig im Sinne von Investitionen in ökologische Modernisierung und soziale Gerechtigkeit ;
- eine umfassende schriftliche wie mündliche Unterrichtung des Deutschen Bundestages über das Regierungshandeln in der Eurogruppe sicherzustellen;
- sich für eine angemessene Beteiligung des Europäischen Parlaments einzusetzen. Vor allem muss die Europäische Kommission das Parlament fortlaufend über die Verhandlungen mit Finanzhilfe ersuchenden Mitgliedstaaten hinsichtlich ihrer Anpassungsprogramme informieren;
- den Weg für Euro-Anleihen, die von Euro-Staaten bis zu einer stabilitätswahrenden Grenze ihrer jeweiligen Schuldenstandsquoten begeben werden, freizumachen. Dabei muss der Wert der Preisstabilität aus den europäischen Verträgen gewahrt bleiben;
- bei den europäischen Partnern auf ein regelgebundenes Verfahren hinzuwirken, das künftig bei festgestellter Insolvenz von EU-Mitgliedstaaten eine Gläubigerbeteiligung des Privatsektors vorsieht, um die Schuldenlast des betroffenen Staates auf ein tragfähiges Niveau senken zu können;
- sich für die Vorschläge der Europäischen Kommission zur stärkeren Koordinierung und Überwachung der nationalen Haushaltspolitiken in Europa stark zu machen;
- dazu gehört auch die Implementierung des Europäischen Semesters endlich ernst zu nehmen und der Europäischen Kommission und dem Rat ein „Nationales Reformprogramm“ (NRP) vorzulegen, das die Koordinierung der Wirtschaftspolitiken in der EU entscheidend voranbringt;
- sich auf Grundlage der Vorschläge der EU-Kommission zur wirtschaftspolitischen Steuerung in der EU für ein wirksames und verbindliches Verfahren zur Korrektur und Vermeidung makroökonomischer Ungleichgewichte
Berlin, den 22. Februar 2011
Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion