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Entschließungsantrag zur Regierungserklärung von Kanzlerin Merkel zum Europäischen Rat (28./29.11.2010) – MANUEL SARRAZIN
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Entschließungsantrag zur Regierungserklärung von Kanzlerin Merkel zum Europäischen Rat (28./29.11.2010)

Fast unbemerkt hat Kanzlerin Merkel heute den Deal mit Frankreich in einem entscheidenden Punkt vom Tisch geräumt. Sanktionen sollen nun doch „quasi-automatisch“ sein. Mit Sarkozy hat sie noch vor knapp einer Woche in Deauville das Gegenteil vereinbart: Sanktionen nur bei Beschluss des Rates. Peinlicher Auftritt, Frau Merkel! Die grüne Positionierung zum Reformpaket ist im Detail hier zu finden:

Entschließungsantrag 

der Abgeordneten Manuel Sarrazin, Alexander Bonde, Kerstin Andreae, Dr. Gerhard Schick, Fritz Kuhn, Birgitt Bender, Priska Hinz (Herborn), Katja Keul, Tom Koenigs, Agnes Malczak, Beate Müller-Gemmeke, Christine Scheel, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat am 28./29. Oktober 2010 in Brüssel und zum G20-Gipfel am 11./12. November 2010 in Seoul

hier: Stellungnahme gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes

 

Der Bundestag wolle beschließen:

 

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Lehre aus der Euro-Krise des Jahres 2010 lautet: Die EU muss ihre wirtschaftpolitische Kleinstaaterei endlich aufgeben. Bei den Verhandlungen um eine verbindlichere europäische Wirtschafts- und Währungsunion geht es um Bestand und Zukunft der Europäischen Union. Es geht um Wohlfahrt und Entwicklung in ganz Europa und damit auch um herausragende deutsche Interessen.

 

Der wirtschaftliche Integrationsprozess ist weit vorangekommen. Vom europäischen Binnenmarkt profitieren alle Mitgliedsstaaten, insbesondere Deutschland mit seiner offenen Volkswirtschaft. Der europäische Integrationsprozess darf hier aber nicht stehen bleiben. In einer Zeit globaler Herausforderungen wie Klimawandel, Ressourcenknappheit und Armutsbekämpfung in einer sich neu formieren- den Weltgemeinschaft wird Europas Stimme nur Gewicht haben, wenn es geschlossen auftritt. Es kommt mehr denn je auf beherztes Handeln und europäisches Engagement an.

 

Die europäische Idee hat bereits viele Krisen überstanden. Die EU hat ihre tiefe Verfassungskrise überwunden und den Lissabonner Vertrag in Kraft gesetzt. Obwohl dort verankert ist, dass die Mitgliedstaaten ihre Wirtschaftspolitiken als „Angelegenheit von gemeinsamen Interesse“ betrachten und „koordinieren“, haben die Regierungen in der Vergangenheit de facto national geprägte Wirtschaftspolitik betrieben. Auf diese Weise haben sich gefährliche Ungleichgewichte innerhalb der EU aufgebaut. Die Eurokrise hat die fundamentalen Strukturprobleme der Währungsunion offen gelegt. Es bestehen gravierende Unterschiede in der Wirtschaftsstruktur und der Wettbewerbsfähigkeit zwischen den Euro-Ländern. Es fehlen die Instrumente, mit diesen Unterschieden umzugehen und diese abzubauen. Auch die Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspaktes haben sich als zu kurzsichtig und nicht wirksam genug erwiesen. Die europäische Währungsunion steht vor einer Herausforderung ohne Präzedenzfall. In dieser Situation sind Verantwortungsbewusstsein und Solidarität gefragt. Es muss verhindert werden, dass noch einmal die Finanzmärkte hektische Reaktionen erzwingen. Europa muss jetzt die nötigen Reformen einleiten und diese Schwächen angehen.

 

Die Bundesregierung hat in den vergangenen Monaten keine überzeugende Verhandlungsstrategie verfolgt und im Ergebnis weniger Verbindlichkeit in der Wirtschaftspolitischen Governance erreicht als möglich war. Zunächst setzte sie auf die „Van Rompuy Task force“, die parallel zur EU-Kommission Vorschläge in Abstimmung mit den Mitgliedsstaaten erarbeiten wollte. Während die Rehn-Vorschläge ein in sich stimmiges, ambitioniertes und konkretes Reformpaket sind, hat die monatelange Arbeit der Van-Rompuy-Gruppe nicht viel mehr zustande gebracht, als diese in allgemeineren und punktuell abgeschwächten Formulierungen zu übernehmen. Daraufhin machte die Bundesregierung sich die Rehn-Vorschläge zu eigen, auf die sie angeblich maßgeblichen Einfluss genommen habe. In der entscheidenden Verhandlungsphase kurz vor dem Europäischen Rat konterkariert nun der Kompromiss von Bundeskanzlerin Merkel und Staatspräsident Sarkozy diese Linie, indem er zu einer Aufweichung gerade bei der Anwendbarkeit der Sanktionen im Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) beiträgt. Im Gegenzug wird es lediglich vage Arbeitsaufträge für Vertragsänderungen zur Einrichtung eines Krisenmechanismus bzw. einer geänderten Stimmrechtsregelung im Rat geben. Die Bundesregierung hat für Verwirrung gesorgt.

 

Jetzt müssen die Weichen für eine verbindliche wirtschaftspolitische Koordinierung und einen nachhaltigen, genaueren und verbindlicheren Stabilitäts- und Wachstumspakt gestellt werden. Nur wer sich auf Verbindlichkeit in der fiskal- und wirtschaftspolitischen Koordinierung einlässt, kann Europa für die Zukunft krisenfest machen. Dabei müssen die Parlamente und die Öffentlichkeit von Anfang an in die Verfahren einbezogen werden. Das Europäische Parlament muss im Gesetzgebungsprozess bei allen Verordnungs- und Richtlinienvorschlägen im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens eingebunden werden.

 

Viele dafür notwendige Schritte sind auf der Grundlage des Lissabonvertrags möglich und sollten unverzüglich im Sekundärrecht umgesetzt werden. Darüber hinaus werden einzelne Vertragsänderungen zu prüfen sein, dies gilt insbesondere für Restrukturierungs- und Resolvenzverfahren für Staaten, um in Zukunft eine Gläubigerbeteiligung sicherzustellen.

 

Das Gesetzespaket der Kommission für eine bessere wirtschaftspolitische Koordinierung und Überwachung vom 29.09.2010 enthält konkrete Vorschläge für mehr Verbindlichkeit in der Economic Governance, für eine stärkere wirtschaftspolitische Koordinierung und einen wirksameren Stabilitätspakt.

 

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung im Rahmen seiner Rechte gemäß Artikel 23 Absatz 3 GG auf, beim Europäischen Rat am 28./29. Oktober sowie in den weiteren Beratungen im Rat, die Vorschläge der Kommission zur „Wirtschaftspolitischen Steuerung in der EU“ (KOM (2010) 522,523,524,525,526,526) zu unterstützen und dabei folgende Punkte zur Grundlage ihrer Verhandlungen im Rat zu machen:

 

Stärkere Makroökonomische Überwachung

  • Die Etablierung einer präventiven makroökonomischen Überwachung anhand von Indikatoren zur Risikobewertung von Ungleichgewichten in bzw. zwischen den Mitgliedstaaten ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für eine Europäisierung der Wirtschaftspolitik.
  • Dabei müssen geeignete Indikatoren zur außenwirtschaftlichen Stabilität, insbesondere Leistungsbilanzdefizite und –überschüsse sowie Entwicklung der realen effektiven Wechselkurse und Abweichungen (Unter- und Überschreiten) der länderspezifischen Inflationsraten von der Zielinflationsrate der Europäischen Zentralbank enthalten sein.
  • Im Rahmen der Bewertung der Verschuldungsrisiken muss die Verschuldung aller maßgeblichen Sektoren private Haushalte, Banken, Firmen und Staat einbezogen werden.
  • Darüber hinaus müssen geeignete Indikatoren frühzeitig auf Vermögenspreisblasen aufmerksam machen und effektive Instrumente zur Bekämpfung solcher Blasen entwickelt werden.
  • Die Kompetenz für Risikoanalysen, die Erarbeitung der Empfehlungen und die unmittelbare Verwarnung bei „übermäßigen Ungleichgewichten“ soll bei der Kommission gebündelt und weitgehend unbeeinflusst von der politischen Einflussnahme des Rates bzw. der nationalen Regierungen ausg
    eübt werden können.
  • Die Kommission sollte gegenüber dem Europäischen Parlament verpflichtet sein, über ihre Analysen, Empfehlungen und sonstige Tätigkeiten im Bereich der makroökonomischen Überwachung politische Rechenschaft abzulegen und sie auch den nationalen Parlamenten zur Kenntnis geben.
  • Für den Fall, dass Euroländer keine geeigneten Maßnahmen zum Abbau übermäßiger Ungleichgewichte ergreifen und gemeinschaftlichen Empfehlungen zur Anpassung ihrer nationalen Wirtschaftspolitiken wiederholt nicht nachkommen, sollte dies Konsequenzen bis hin zu Sanktionen nach sich ziehen. Zu fordern ist dafür eine größtmögliche Öffentlichkeit, Transparenz, Information und Mitwirkung der nationalen Parlamente.

 

Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes

  • Die einseitige Fixierung auf den Referenzwert zur Neuverschuldung (3-Prozent-Ziel) ist gescheitert. Wir unterstützen die Idee einer verbindlicheren präventiven Komponente, die durch den neuen Grundsatz einer vorsichtigen Haushaltspolitik operationalisiert wird. Wird grob gegen diesen Grundsatz verstoßen, müssen entsprechende Durchsetzungsmechanismen greifen.
  • Maßnahmen zur Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts sind in erster Linie daran zu messen, ob sie zu einer Beschleunigung und Vereinfachung des Stabilitäts- und Wachstumspakts einschließlich des Defizitverfahrens beitragen, sowie Ausnahmen und die Möglichkeit zur politischen Einflussnahme minimieren.
  • Zusätzlich sollte das Schuldenstandskriterium (60-Prozent-Ziel) stärker zum Tragen kommen. Der Vorschlag der Kommission, im Fall einer übermäßigen Gesamtverschuldung einen Abbaupfad über mehrere Jahre verbindlich zu vereinbaren und ins Defizitverfahren einzubeziehen, geht in die richtige Richtung. Dabei ist darauf zu achten, dass der soziale Zusammenhalt nicht gefährdet wird und es nicht zu pro-zyklischen Maßnahmen kommt.
  • Eine Befassung der nationalen Parlamente mit den Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen in einem frühen Stadium ist erforderlich. Auch das Monitoring der Kommission sollte effektiver werden, dabei kann der Einsatz unabhängiger Sachverständiger („Wirtschaftsweise“) sinnvoll sein.
  • Die Qualität der volkswirtschaftlichen Daten und Statistiken für die Berichterstattung muss vereinheitlicht und wirksameren Kontrollen unterzogen werden. Wir brauchen verdachtsunabhängige und reguläre Gesprächsbesuche vor Ort. Eurostat muss jederzeit und unangekündigt, auch außerhalb des Verfahrens bei einem übermäßigem Defizit, Kontrollbesuche in den Mitgliedstaaten durchführen dürfen.
  • Um die notwendige Konsistenz zwischen den Zielen des europäischen Stabilitäts- und Wachs- tumspakts und den verschiedenen nationalen Rechtsrahmen zur Fiskalpolitik zu gewährleisten, sollten einheitliche verbindliche Mindeststandards in der EU festgelegt werden.

Durchsetzungsinstrumente

  • Eine starke und verbindliche wirtschaftspolitische Koordinierung der EU wird nur gelingen, wenn Verstöße gegen Verpflichtungen oder die mangelnde Umsetzung von Politikempfehlungen sanktionierbar sind.
  • Bei der Gestaltung der Sanktionen ist darauf zu achten, dass der soziale Zusammenhalt nicht gefährdet wird und es nicht zu pro-zyklischen Maßnahmen kommt.
  • Politische Einflussnahme auf die Anwendung von Durchsetzungsmechanismen sollte weitest- gehend minimiert werden und das Prinzip der „umgekehrten Abstimmung“ greifen.
  • Vorschläge für die Anwendung neuartiger finanzieller Sanktionen auf der Grundlage des Artikels 126 Absatz 11 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) – z. B. verzinsliche oder unverzinsliche Einlagen und Geldbußen- sind grundsätzlich sinnvoll.
  • Auch Vorschläge, die darauf hinauslaufen, Sanktionen so frühzeitig einzusetzen, dass sie eine präventive Wirkung erzielen – z.B. im Vorfeld eines Defizitverfahrens oder als Ex-ante- Forderung an einschlägige institutionelle Reformen vor Ausreichung von EU-Geldern – sollten ernsthaft erwogen werden.
  • Zu befürworten ist in diesem Zusammenhang ein gestufter Sanktionsmechanismus der bereits auf einer frühen Stufe des Defizitverfahrens Sanktionen androht bzw. Sicherheitsleistungen fordert, diese aber erst bei Nichteinhaltung von Auflagen realisiert.

Europäisches Semester

  • Wir unterstützen die vorgeschlagene Synchronisierung der makro-ökonomischen und fiskalpolitischen Überwachung und thematischen Koordinierung. Die Synchronisierung allein, reicht aber nicht aus. Vielmehr müssen die Verfahren zur Prüfung und Überwachung der Nationalen Reformprogramme und Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramme gestärkt und so verbindlich wie möglich ausgestaltet werden.
  • Haushaltspläne der Mitgliedstaaten sollten in der Entwurfsversion der Kommission zugeleitet und auf den Grundsatz einer vorsichtigen Haushaltspolitik geprüft werden. Im Falle besonders schwerwiegender Versäumnisse muss von dem entsprechenden Mitgliedstaat Korrekturmaßnahmen in Verbindung mit den entsprechenden Durchsetzungsinstrumenten -letzteres jedoch nur für Euro-Staaten- verlangt werden können.
  • Die Haushaltssouveränität des Bundestages muss im Europäischen Semester unangetastet bleiben. Empfehlungen aus Brüssel müssen dem Parlament zur Kenntnis gegeben werden, aber von der Bundesregierung und nicht durch den Deutschen Bundestag in den Haushaltsentwurf eingearbeitet werden.

EU 2020 verbindlicher machen

  • Die Strategie EU 2020 wird nur dann erfolgreicher sein als ihre Vorgängerstrategie, wenn es gelingt, die vereinbarten Ziele und Prioritäten zur verbindlichen Richtschnur der Politik der Mitgliedstaaten wie auch der EU insgesamt zu machen.
  • Notwendig ist eine stringentere Überwachung der fünf Kernziele sowie der Integrierten Leitlinien, die im Rahmen der Strategie EU 2020 vereinbart wurden. Dafür ist es richtig, die Bewertung der nationalen Reformprogramme in den jährlichen Überwachungszyklus einzubeziehen.
  • Die Entwürfe des nationalen Reformprogramms müssen dem Deutschen Bundestag zur Diskussion vorgelegt werden, um mehr Transparenz und eine demokratische Debatte zu ermöglichen.
  • Darüber hinaus sollten die in den nationalen Reformprogrammen von den Mitgliedstaaten eingegangenen Verpflichtungen verbindlich gemacht und ebenfalls in die makroökonomische Überwachung durch die EU-Kommission einbezogen werden.
  • Im Zuge der Aktualisierung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik (2014) muss die europäische Wirtschaft auf Nachhaltigkeit im Sinne eines Green New Deal ausgerichtet werden.

Maßnahmen, die voraussichtlich Vertragsänderungen erfordern 

  • Ein Restrukturierungs- und Resolvenzverfahren für Staaten, dass klar regelt, dass die Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten müssen (Umschuldung), eine europäische Refinanzierung für die resolvenzantragstellenden Länder für den Zeitraum der Umschuldung sicher stellt und für diese europäischen Hilfen strikte Auflagen zur Konsolidierung und Eingriffsrechte der EU-Kommission festlegt und deren Durchsetzung sicherstellt.
  • Der im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehene Ausschluss der Öffentlichkeit, insbesondere bezüglich des Defizitverfahrens ist kontraproduktiv und sollte zugunsten der Einbeziehung der Parlamente und der politischen Öffentlichkeit auf allen Stufen des Verfahrens verändert werden.
  • Die Ziele der Stabilitäts- und Wachstumspolitik müssen um das Ziel des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts im Sinne eines „Außenwirtschaftlichen Stabilitätspakts“ ergänzt werden, wie heute schon im deutschen Stabilitäts- und Wachstumsgesetz angelegt. Risiken, die aus erheblichen Leistungsbilanzdefiziten erwachsen, müssen stärker in den Blick genommen werden.
  • Europa braucht eine stärkere Harmonisierung im Bereich der Unternehmensbesteuerun
    g und eine eigene Steuerkompetenz. Eine europäische Finanzumsatzsteuer, eine europäische Kerosinbesteuerung oder CO2-Steuer würde die Einnahmen der EU europäisieren und unabhängiger von den Mitgliedstaaten zu machen.

 

Berlin, den 26. Oktober 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

 

 

Deutscher Bundestag; Drucksache 17/3425; 17. Wahlperiode; 27.10.2010

 

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