Kleine Anfrage der Abgeordneten Manuel Sarrazin, Kerstin Andreae, Alexander Bonde, Priska Hinz (Herborn), Maria Klein-Schmeink, Sven-Christian Kindler, Beate Müller-Gemmeke, Omid Nouripour, Lisa Paus, Christine Scheel, Dr. Gerhard Schick, Dr. Harald Terpe der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Positionierung der Bundesregierung gegenüber dem Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 im Hinblick auf die Qualität der statistischen Daten im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (KOM(2010) 53 endg.)
Die im Oktober 2009 von der griechischen Statistikbehörde übermittelten Daten über das öffentliche Defizit und den öffentlichen Schuldenstand haben verdeut- licht, dass mit dem derzeit auf EU-Ebene etablierten System die Überlieferung falscher oder ungenauer Daten an die Europäische Statistikbehörde eurostat nicht verhindert werden kann.
Die EU-Kommission hat am 15. Februar 2010 einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates (KOM(2010) 53) vorgelegt, auf den wir uns in den nachfolgenden Fragen beziehen. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwi- schen eurostat und den nationalen Statistikbehörden effizienter zu gestalten und demzufolge die Qualität und Zuverlässigkeit der Statistiken zu öffentlichen Finanzen zu verbessern. Dieses Ziel soll durch einen auf zwei Säulen beruhen- den Ansatz erreicht werden. Erstens schlägt die EU-Kommission vor, dass häu- figere und umfassendere Besuche im Kontext des standardmäßigen Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (VÜD) stattfinden sollen. Zweitens empfiehlt sie zudem zusätzliche methodenbezogene Besuche von eurostat, sobald bei der Risikobewertung spezifische und bedeutende Probleme festgestellt werden.
In der Ratsarbeitsgruppe „Statistik“ verhandeln derzeit Vertreterinnen und Ver- treter der nationalen Regierungen der 27 EU-Mitgliedstaaten über etwaige Änderungen an dem von der EU-Kommission vorgelegten Verordnungsvorschlag.
Wir fragen die Bundesregierung:
- Wie positioniert sich die Bundesregierung gegenüber der Idee, dass regu- läre und umfassende Besuche seitens der Europäischen Statistikbehörde eurostat grundsätzlich, unabhängig von dem Verfahren bei einem übermä- ßigem Defizit, stattfinden?
- Teilt die Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission, „Zugang“ als Möglichkeit zu bezeichnen, alle einschlägigen Unterlagen entweder als Kopie, falls verfügbar, auch in elektronischer Form oder vor Ort einsehen zu können, und wenn nein, warum nicht?
- Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die angeforderten Unterlagen und Informationen unverzüglich und ungehindert zu liefern sind und diese aus vorhandenen Unterlagen oder Quellen direkt entnehmbar sein müssten?
- Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission, eurostat so rasch wie möglich Zugang zu allen für die Bewertung der Daten- qualität erforderlichen Informationen (u. a. statistische Informationen wie Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, Aufstellungen, Tabel- len zur Übermittlung von Daten für das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit, zusätzliche Fragebogen und Präzisierungen im Zusammenhang mit der Datenübermittlung) zu gewähren, und wenn nein, warum nicht?
- Dürfen sich nach Auffassung der Bundesregierung die methodenbezogenen Besuche auch künftig nur auf rein statistische Fragen beziehen, und wenn ja, warum?
- Sollen nach Meinung der Bundesregierung die methodenbezogenen Besu- che künftig dazu dienen, die den gemeldeten tatsächlichen Daten zugrunde liegenden Verfahren und Haushaltsdaten zu überprüfen und eine detaillierte Bewertung der Qualität der gemeldeten Daten vorzunehmen?
- Wie positioniert sich die Bundesregierung gegenüber dem Vorschlag der EU-Kommission, dass die methodenbezogenen Besuche nur in Ausnahme- fällen stattfinden, in denen eindeutige Hinweise auf erhebliche Risiken und Probleme bei der Datenqualität vorliegen?
- Setzt sich die Bundesregierung in den Verhandlungen im Rat dafür ein, dass vor anstehenden Methodenbesuchen von eurostat entweder der Rat oder ein anderes technisches Gremium einbezogen werden muss, und wenn ja, warum möchte sie die alleinige Entscheidungskompetenz der EU-Kommis- sion einschränken?
- Teilt die Bundesregierung die Auffassung der EU-Kommission, dass die Mitgliedstaaten auf Verlangen der EU-Kommission (eurostat) für die Unter- stützung durch Sachverständige für Volkswirtschaftliche Gesamtrech- nungen auch bei der Vorbereitung und Durchführung methodenbezogener Besuche sorgen muss, und wenn nein, warum nicht?
- Inwiefern teilt die Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission, dass die EU-Kommission die Regeln und Verfahren zur Auswahl der Sach- verständigen sowie deren Arbeitsbedingungen festlegt?
- Soll nach Auffassung der Bundesregierung die EU-Kommission (eurostat) im Rahmen der methodenbezogenen Besuche das Recht erhalten, auf die Daten staatlicher Einheiten auf Bundes- bzw. zentralstaatlicher, Landes- und Gemeindeebene sowie auf die Daten der Sozialversicherung zuzugrei- fen und diese zu prüfen, und wenn nein, warum nicht?
- Befürwortet die Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission, eurostat ausführliche Angaben über die zugrunde liegende Rechnungslegung wie finanzielle Transaktionen und Vermögensbilanzen, die einschlägigen Erhebungen und Fragebogen sowie sonstige sachdienliche Informationen wie Analysen und die Daten anderer öffentlicher Einrichtungen zur Ver- fügung zu stellen?
- Sollen nach Auffassung der Bundesregierung die methodenbezogenen Be- suche bei den nationalen Stellen, die an den Meldungen im Rahmen des Ver- fahrens bei einem übermäßigem Defizit beteiligt sind, sowie bei allen direkt oder indirekt mit der Erstellung der Haushaltsdaten und der Daten zum öffentlichen Schuldenstand befassten Stellen stattfinden, und wenn nein, warum nicht?
- Teilt die Bundesregierung die Position der EU-Kommission, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass diese nationalen Behörden und Stellen sowie erforderlichenfalls ihre nationalen Behörden, zu deren Auf- gaben die Überwachung des Haushalts gehört, den Beamten der EU-Kom- mission oder den genannten Sachverständigen die Unterstützung gewähren, die diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen und ihnen unter anderem Unterlagen zugänglich machen, die zum Nachweis der gemeldeten tatsäch- lichen Defizit- und Schuldenstandszahlen und der ihnen zugrunde liegenden Haushaltsdaten herangezogen werden?
- Wird sich die Bundesregierung in den Verhandlungen im Rat dafür einset- zen, dass die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen treffen müs- sen, um sicherzustellen, dass die für die Meldung der tatsächlichen Daten an die EU-Kommission (eurostat) und der zugrunde liegenden Haushaltsdaten verantwortlichen Beamten rechenschaftspflichtig sind?
- Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass die verantwortlichen Beamten nach den in Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäi- sche Statistiken festgelegten Grundsätzen handeln?
- Wird die Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission unterstützen, dass die in Frage 14 erwähnten Maßnahmen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein müssen?
- Befürwortet die Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission, bis spätestens Ende 2011 diese durchgeführten Maßnahmen an die EU-Kom- mission melden zu müssen und die EU-Kommission von nachfolgenden Veränderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen?
- Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Zentral- bank (Stellungnahme der Europäischen Ze
ntralbank vom 31. März 2010, CON/2010/28), die im Verordnungsvorschlag der EU-Kommission vorgese- hene Liste in Artikel 8 Absatz 2 um die Punkte „Informationen des Rech- nungshofs/Finanzministeriums der betreffenden regionalen Behörden zum Vollzug von Staats- und regionalen Haushalten“, „Konten von Stellen außerhalb des Haushaltsplans/privaten Organisationen ohne Erwerbszweck und ähnlichen Stellen, die Teil des Sektors Staat in Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen sind“, „Konten der Sozialversicherung“, „Erhebungen durch Gemeinden“ zu erweitern, und wenn nein, warum nicht? - Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Zentral- bank in Artikel 11 Absatz 3 des EU-Kommissionsvorschlags zu konkretisie- ren, wann methodenbezogene Besuche erforderlich sind, und würde sie sich für die Nennung von Beispielen wie regelmäßige und umfassende Daten- revisionen, anhaltende nicht erklärte Bestandsanpassungen und ungelöste Probleme methodenbezogener Natur, als Rechtfertigungen für einen metho- denbezogenen Besuch, einsetzen?
- Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Zentral- bank, die Definition des Begriffs „das öffentliche Defizit (der öffentliche Überschuss)“ in der VÜD das Defizit aus den Volkswirtschaftlichen Ge- samtrechnungen für dieses Verfahren zu verwenden und dadurch aufgrund des Ausschlusses von Abwicklungen aus Swapgeschäften und Zinstermin- kontakten aus dem für das VÜD verwendete Defizit die Defizitangaben weniger anfällig für Manipulation durch komplexe Finanztransaktionen zu machen?
- Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Zentral- bank, dass auch die Qualität der Soll-Daten untersucht werden müsste, um sicherzustellen, dass diese Daten auf den aktuellsten verfügbaren Infor- mationen unter Verwendung monatlicher und vierteljährlicher Ergebnisse beruhen?
Berlin, den 21. Mai 2010
Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion
(Deutscher Bundestag; Drucksache 17/1833; 17. Wahlperiode; 25. 05. 2010)
Hier als PDF-Datei einsehbar: kleineanfrage25052010.pdf