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Europäische Wirtschaftsunion – green reloaded: Grüne Anstöße für eine europäische Wirtschaftsregierung – MANUEL SARRAZIN
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Europäische Wirtschaftsunion – green reloaded: Grüne Anstöße für eine europäische Wirtschaftsregierung

Die Europäische Union steht vor einer Zäsur. Die ausufernden Staatsdefizite aufgrund der Verstaatlichung der Krisenlasten, der fehlende politische Wille zur Regulierung von Finanzmärkten und Spekulanten, die institutionellen Schwächen der Währungsunion, die mangelnde wirtschaftspolitische Koordinierung und eine Re-Nationalisierung von politischen Debatten in einigen Mitgliedsstaaten stellen Europa vor seine wohl größte Herausforderung seit den Römischen Verträgen. Diese Krise ereilt Europa in einer Situation in der eine wesentliche institutionelle Krise gerade erst überwunden schien. 10 Jahre lang dauerte das Ringen darum, die EU mit dem Vertrag von Lissabon demokratischer, transparenter und handlungsfähiger zu machen.

Mit der Entwicklung des Europäischen Binnenmarkts sind die Wirtschaftsstrukturen der Mitgliedsstaaten stärker voneinander abhängig geworden. Während die Geldpolitik durch den Euro zumindest für die Euro-Länder vergemeinschaftlicht wurde, sind die Fiskal- und Wirtschaftspolitik in der politischen Entscheidungshoheit der Mitgliedsstaaten geblieben. In den vergemeinschaftlichten Bereichen wurde z.B. über gemeinsame Normen und Standards und durch die Entwicklung von Infrastruktur durch Struktur- und Kohäsionsmittel tatsächlich an den Zielen von Konvergenz und Kohäsion gearbeitet. Dagegen haben sich die Mitgliedsstaaten bei der Koordinierung ihrer Wirtschaftspolitiken eher zurückgehalten. Obwohl der Anspruch der „starken Koordinierung der Wirtschaftspolitik“ in den Verträgen verankert ist, haben doch jeweils national orientierte Erwägungen die Wirtschaftspolitik geprägt. Deshalb wurden die erheblichen Strukturunterschiede der Wirtschaftsräume der Mitgliedsstaaten nicht ausreichend angeglichen.

 

Der Euro-Raum ist heute zwar ein Binnenmarkt ohne Grenzen für Kapital, Personen, Waren und Dienstleistungen, allerdings haben sich die nationalen Wettbewerbsfähigkeiten weiter auseinander entwickelt. Ohne verbindliche Koordinierung der Wirtschaftspolitiken haben sich gefährliche Ungleichgewichte aufgebaut, die den Bestand unserer gemeinsamen Währung gefährden. Überdeckt wurde diese fehlende Konvergenz in einigen Ländern auch durch das Fließen von Struktur- und Kohäsionsmitteln, die bspw. zu einer Überhitzung des Bausektors beigetragen haben, der einzelne Länder über Jahre hinweg mit hervorragenden Wirtschaftsdaten verwöhnt hat. Dieses Wachstum war nicht nachhaltig, basierte es letztlich im Wesentlichen auf einem Sektor und verhinderte den politischen Willen für notwendige Strukturreformen auch in anderen Bereichen.

 

Auf diese Beschreibung der Lage muss Europa durch einen neuen Integrationsschritt reagieren. Wir begrüßen die aktuelle Debatte um eine stärkere wirtschaftspolitische Koordinierung in Europa. Viel zu lange konnte die Bundesregierung die Debatte blockieren. Die EU braucht mehr gemeinsame wirtschafts- und haushaltspolitische Steuerung, aber auch mehr Koordinierung und z.T. Harmonisierung der Sozial- und Steuerpolitik. Die Steuerung von Wirtschaft und Haushalt muss dabei aber auch den Ansprüchen des Vertrags von Lissabon genügen: Sie muss demokratisch legitimiert und für die Bürger transparent gestaltet sein.

 

Das Gerede der Gefahr einer „Transferunion“ ist irreführend. Deutschland ist schon seit Jahren Nettozahler Nr.1 für den EU-Haushalt. Die hieraus finanzierten Struktur- und Kohäsionsmittel, aber z.T. auch andere EU-Mittelvergaben  im Ausland haben gerade der deutschen Wirtschaft geholfen, neue Absatzmärkte zu erschließen in denen Transformationsprozesse zu einer Steigerung der Kaufkraft führen. Vor allem die Osterweiterung der EU war für Deutschland eine Erfolgsgeschichte, die letztlich auch mit Transfers zum eigenen Nutzen finanziert wurde. Die deutsche Politik darf jetzt nicht in die Debatte über falsche Schlagworte zurückfallen, sondern muss sich strikt zu den politischen Prinzipien von Kohäsion und Konvergenz bekennen.

 

Das Scheitern des Europäischen Verfassungsvertrags und der schwierige Prozess zum Vertrag von Lissabon haben uns klar gemacht: In den nächsten Jahren wird es eher schwieriger als einfacher maßgebliche Änderungen der Verträge zu erwirken. Wer die Wirtschaftsregierung wirklich und zügig voranbringen will, sollte sich auf die Maßnahmen konzentrieren, die im Wesentlichen auf Grundlage des Vertrages von Lissabon umgesetzt werden können. Europa muss jetzt beschließen, was möglich ist. Dennoch kämpfen wir darüber hinaus im Rahmen der Debatte um die Europäische Wirtschaftsregierung auch für einzelne notwendige Vertragsänderungen.

 

Unsere Maßgaben für eine Grüne Europäische Wirtschaftsregierung:

 

1.        Wirtschaftspolitische Koordinierung und effiziente Governance-Strukturen: Stabilitätsprogramme verbindlich machen!

Die aktuelle Krise muss die Europäische Union endlich dazu bringen ihre wirtschaftspolitische Kleinstaaterei aufzugeben. Wir brauchen eine europäische Gestaltung der Wirtschaftspolitiken im Binnenmarkt, um als gemeinsamer Wirtschaftsraum insgesamt wettbewerbsfähiger zu werden und neue Dynamik zu gewinnen. Das wird die Mitgliedsstaaten nicht aus ihrer Verantwortung nehmen. Vielmehr müssen Koordinierung und Governance sie dazu bringen, ihre wirtschaftpolitischen Entscheidungen im Rahmen der gemeinsamen Grundzüge der Wirtschaftspolitik zu treffen.

Grundsätzlich statuieren die Verträge bereits heute den Anspruch an die Mitgliedsstaaten ihre Wirtschaftspolitiken stark zu koordinieren, gemeinsame Grundzüge der Wirtschaftpolitik zu beschließen, den Zielen von gesunden öffentlichen Finanzen und dauerhaft finanzierbaren Zahlungsbilanzen zu dienen. Bisher waren aber sowohl diese Vertragsbestandteile als auch die Beschlüsse zur Wirtschaftspolitik zumeist nur auf freiwilliger Basis und hatten nicht den Charakter von verbindlichen Vereinbarungen.

Deswegen müssen sich die Mitgliedsstaaten mit den Beschlüssen über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik, über die EU2020-Strategie und den integrierten Leitlinien für die Wirtschaftspolitik, sowie der Vorlage der nationalen Reformprogramme und ihrer Stabilitäts- und Konvergenzprogramme künftig verbindlich zur Erreichung von Zielen verpflichten, die von der Kommission überwacht werden. Für die Euro-Staaten wollen wir noch einen Schritt weitergehen: Durch die Einbindung der Stabilitätsprogramme in den Mechanismus des Stabilitäts- und Wachstumspakts soll die Einhaltung der dort von den Mitgliedsstaaten beschriebenen Pfade im Verfahren des blauen Briefes der Kommission, der Korrekturempfehlung und ggf. der Sanktionierung durch den Rat der Euro-Gruppe verbindlich kontrolliert werden. Das heißt: Wer sich nicht an die gemeinsamen Beschlüsse zur Wirtschaftspolitik hält, wird wie ein Defizitsünder sanktioniert!

 

2.        Innerhalb und außerhalb des Euro-Raums: Grundzüge der Wirtschaftspolitik verbindlich machen!

Für Euro-Staaten und nicht Euro-Staaten wollen wir über das Prinzip „naming and shaming“ hinaus und ggf. auch den Vertrag so weiterentwickeln, dass die Einhaltung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik möglichst verbindlich kontrolliert und ggf. auch sanktioniert wird. Das beziehen wir auf die Einhaltung der EU2020-Strategie, der integrierten Leitlinien, der nationalen Reformprogramme und der Konvergenzprogramme der Mitgliedsstaaten und der Korrekturempfehlungen des Rats gegenüber Mitgliedsstaaten.

Auch wenn im Mittelpunkt der Neuerungen des Vertrags von Lissabon die Änderung von politischen Strukturen der EU stand, hat er auch neue Möglichkeiten für die wirtschaftspolitische Koordinierung geschaffen. Im Wesentlichen gibt der Vertrag der Kommission die Möglichkeit direkt blaue Briefe an einzelne Mitgliedsst
aaten auszustellen ohne diese vorher durch den Ecofin absegnen zu lassen. Für konkrete Korrekturempfehlungen zur Wirtschaftspolitik eines Mitgliedsstaats bedarf es der qualifizierten Mehrheit im Ecofin, allerdings neuerdings ohne Stimmrecht des selber betroffenen Mitglieds. Darüber hinaus institutionalisiert der Vertrag die Eurogruppe, die die Koordinierung und Überwachung der Wirtschafts- und Fiskalpolitik eigenständig verstärken kann und ebenso eigene Grundzüge der Wirtschaftspolitik ausarbeiten kann. Eine Lehre aus der aktuellen Krise muss deswegen der politische Wille von Kommission und Rat sein, diese Kompetenzen auch tatsächlich zu nutzen. Die allgemeine Zurückhaltung im Rat aus der Vergangenheit aus Angst früher oder später selber an den Pranger zu gelangen muss aufgegeben werden.

Die Frage einer verbesserten Governance der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedsstaaten der EU ist nicht neu. Die Europäische Kommission hat bereits in ihrem Entwurf für die EU-2020-Strategie ein neues Governance-Instrument vorgeschlagen. Hiernach sollen neben den bereits existenten Themenmonitorings künftig auch Monitorings über die Fortschritte und Defizite der Mitgliedsstaaten bei der Erreichung der Ziele der EU 20202-Strategie jährlich angefertigt und im Rat diskutiert werden. Wir begrüßen diesen Ansatz und halten es für folgerichtig diese Berichte im Zusammenhang mit den Berichten aus dem Stabilitäts- und Wachstumspakt zu diskutieren. Gerade die künstliche Trennung von Geld-, Fiskal- und Wirtschaftspolitik für die die Bundesregierung einsteht, verhindert integrierte Ansätze zur Lösung der Krise. Darüber hinaus begrüßen wir den Vorschlag von Kommissar Rehn einen europäischen Rat von Wirtschaftsweisen einzusetzen, der Konvergenz und wirtschaftspolitische Koordinierung im Auge behält und dem Rat regelmäßig berichtet. Wir sind zudem der Meinung, dass dieser Rat gezielt auch die Aufgabe der Beratung des Europäischen Parlaments aber auch der nationalen Parlamente wahrnehmen sollte. Die Europäisierung der nationalen wirtschaftspolitischen Debatten kann nicht funktionieren, wenn die Argumente nur nach Brüssel getragen werden.

 

3.        Die „Wirtschaftsregierung“ demokratisch legitimieren!

Die Vorstellung der Bundesregierung eine Europäische Wirtschaftsregierung sei im Wesentlichen ein Austausch über Wirtschaftsfragen in den verschiedenen Ratsformationen ist stark national geprägt und spricht gegen die Europafähigkeit Deutschlands. Tatsächlich wird eine Wirtschaftsregierung nur dann die Bürgerinnen und Bürger in eine tiefere wirtschaftspolitische Integration der EU mitnehmen können, wenn die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente Schlüsselrollen in der Konstruktion der Europäischen Wirtschaftsregierung bekommen. Die Kommission muss eine starke europäische Rolle als wesentlicher Ort des Zusammentragens von Stärken und Schwächen und von Ungleichgewichten und Strukturunterschieden, als Ort der Koordinierung der nationalen Konvergenz- und Stabilitätspfade, als Ort der Abmahnung durch blaue Briefe, als Ort der wirtschaftspolitischen Empfehlungen nach dem Vertrag von Lissabon und als Dienstleister für eine gute Entscheidungsvorbereitung für den Rat bekommen. Dabei sollte der erste Kontrolleur ihrer Arbeit nicht der Kreis der potentiell und tatsächlich Betroffenen im Rat sein, sondern das Europäische Parlament. Deswegen sollte die Kommission gezwungen sein über ihre Tätigkeit, aber auch die Details ihrer Analyse und Empfehlungen an den Rat gegenüber dem Europäischen Parlament Rechenschaft abzulegen.

Dennoch wird der Rat in der Konstruktion des Vertrags von Lissabon als das Gremium, das Korrekturempfehlungen und für Euro-Länder nach dem Verfahren des Stabilitäts- und Wachstumspaktes Sanktionen beschließen kann, weiterhin der stärkste Player in der Wirtschaftsregierung sein. Diese Machtfülle kann nur legitimiert sein, wenn die Debatten – und nicht nur die Beschlüsse – über die wirtschaftspolitische Koordinierung bzw. die Grundzüge der Wirtschaftspolitik, die Diskussion über die Stabilitätsprogramme, die Themen- und Länderberichte sowie die Berichte des Stabi-Paktes im Rat öffentlich geführt werden. Zudem müssen die Regierungen der Euro-Zone einen Mindeststandard bezüglich der Information und Beteilung von  nationalen Parlamenten an der Willensbildung der Mitgliedsstaaten im Rat vereinbaren. Mit dem Vertrag von Lissabon hat sich in Deutschland eine Verschiebung der EU-Kompetenz in Richtung des Kanzleramts im Bereich der wirtschaftspolitischen Koordinierung ergeben. Deswegen muss der Bundestag die Kontrolle der Arbeit des Kanzleramts in EU-Fragen verbessern.

 

4.        Stabilitäts- und Wachstumspakt glaubwürdig machen!

Mit der Integration der Stabilitätsprogramme in den Sanktionsmechanismus des Stabilitäts- und Wachstumspakts muss gleichzeitig der Pakt selber krisenfester gestaltet werden. Dazu müssen das Defizitverfahren beschleunigt und die Sanktionsmechanismen angeschärft werden.

Grundlage für jedes Defizitverfahren ist dabei zunächst die Datengrundlage. Deswegen ist die Bundesregierung gefordert an erster Stelle den vorliegenden Änderungsentwurf der Kommission über die Qualität statistischer Daten und die damit verbundene Kompetenzerweiterung des Europäischen Statistikamts (Eurostat) bedingungslos zu unterstützen. Gerade die Erweiterung der Prüfbesuche und der direkte Zugriff auf Daten auch außerhalb der Statistikämter kann Situationen wie in Griechenland künftig verhindern.

Um die Durchsetzung der Governance im Rahmen des Paktes zu stärken, unterstützen wir die Forderung nach härteren Sanktionen bis zum Einfrieren von EU-Mitteln. Die Forderungen aus der Bundesregierung nach einem über die in den Verträgen existenten Regelungen zum Stimmrechtsentzug im Rat für Defizitsünder lehnen wir hingegen strikt ab. Sie widersprechen allen Grundsätzen der Gestaltung der europäischen Demokratie im Rahmen von Verhandlungssystemen und der europäischen Solidarität.

 

 

5.        60%-Ziel im Defizitverfahren stärken und außenwirtschaftliches Gleichgewicht und gesunde öffentliche Finanzen als verbindliche Ziele festschreiben!

Die aktuelle Krise hat auch aufgezeigt, dass das Defizitverfahren des Stabi-Paktes einerseits zu spät ansetzt und zum anderen zu langwierig ist, um eine Krise tatsächlich zu verhindern oder zu lösen. Deswegen begrüßen wir die Ankündigung der Kommission das Sanktionsverfahren zu beschleunigen und fordern die Bundesregierung auf, diese Vorschläge konstruktiv zu begleiten und zu einer schnellstmöglichen Verbesserung des Pakts in diesem Sinne beizutragen. Darüber hinaus muss aber auch die präventive Seite des Paktes gestärkt werden. Es ist richtig – wie von Kommissar Rehn vorgeschlagen – ein eigenständiges Defizitverfahren auch bei Verstößen gegen die 60%-Verschuldungsgrenze einzuführen, dass nicht durch ein einmaliges Unterschreiten der 3%-Neuverschuldungsgrenze ausgehebelt werden kann. Darüber hinaus müssen in den Sanktionsmechanismus aber auch das Ziel gesunder öffentlicher Finanzen und durch die Mitgliedsstaaten vorgetragene mittelfristige Ausgabenpfade integriert werden. Die Schuldenkrise des Euro ist auch eine Krise der von den Kosten der Bankenkrise gebeutelten Mitgliedsstaaten.

Eine Europäische Wirtschaftsregierung wird scheitern, wenn sie nicht auch das Problem der zu großen Strukturunterschiede der nationalen Wirtschaftsräume in Europa angeht. Deswegen muss das Ziel des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts in die Defizitkriterien des Paktes nach Art. 126 AEUV integriert werden. Bei relevanten Überschüssen oder Defiziten sind auch hier Maßnahmenpakete zur Verbesserung der Situation in den Sanktionsmechanismus des Paktes zu integrieren. Wi
r begrüßen den Vorschlag von Kommissar Rehn, zur stärkeren Überwachung makroökonomischer Entwicklungen innerhalb der Eurozone ein sogenanntes „scoreboard“ zu entwickeln. Demnach soll anhand bestimmter Indikatoren (u.a. Entwicklung der Leistungsbilanzen, Netto-Auslandsvermögen, Produktivität, Lohnstückkosten, Beschäftigung, realer Wechselkurs, öffentlicher Schuldenstand, Kredite des Privatsektors und Anlagewerte) makroökonomische Ungleichgewichte überwacht und regelmäßig überprüft werden.

 

6.        Haushaltsverfahren auf Regierungsseite europafähig gestalten!

Wer den Stabilitätspakt nachhaltig reformieren möchte, kommt nicht daran vorbei auch die nationalen Haushaltsverfahren künftig europafähiger zu gestalten. Gerade die jetzige Krise zeigt, dass alle präventiven Aspekte des Pakts zu kurz greifen, wenn ihre Einhaltung nicht auch frühzeitig überwacht werden kann. Gleichzeitig darf eine europäische Kontrolle über die nationale Haushaltsplanung nicht in die Gestaltungshoheit der Parlamente bei der Haushaltbefassung und Beschlussfassung eingreifen. Eine Europäisierung zu Lasten der Parlamente mit exekutiven Anweisungen aus der Kommission an die Parlamente würde die Glaubwürdigkeit Europas unterminieren, nicht stärken. Deswegen muss die Kommission bereits frühzeitiger in das Haushaltsaufstellungsverfahren innerhalb der nationalen Regierungen eingebunden werden. Neben der Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung muss ein zusätzlicher Planungsschritt in Zusammenarbeit mit der EU-Kommission eingeführt werden, die die Kompatibilität des Haushaltsplans mit den Zusagen aus dem Stabilitäts- und Wachstumspakt prüft. Die Kommission muss in diesem Verfahren Empfehlungen an die Regierungen geben können, die ebenfalls dem Haushaltsgesetzgeber zur Kenntnis gegeben werden. Diese Empfehlungen sind von der Regierung in ihren Haushaltsentwurf einzupflegen. Weicht eine nationale Regierung in ihrem Haushaltsplanentwurf von diesen ab, so liegt es zunächst am nationalen Parlament diese Praxis öffentlich zu machen und ggf. zu korrigieren. Sollten Regierung und Parlamentsmehrheit gegen ausdrückliche Empfehlungen der Kommission einen Haushalt beschließen, der gegen die Prinzipien des gestärkten Stabilitäts- und Wachstumspaktes verstößt, so kann dieses nur im Rahmen des beschleunigten und verschärften Defizitverfahrens angegangen werden.

Das von Kommissar Rehn vorgeschlagene „Europäische Semester“ für eine bessere ex-ante Koordinierung der Haushaltspolitiken ist in diesem Zusammenhang ein Schritt in die richtige Richtung.

 

7.        Permanente Krisenreaktionsstrukturen schaffen!

Wir begrüßen die Vorschläge der EU-Kommission einen permanenten Rettungsschirm für Euro-Staaten einzuführen. Diese Vorschläge müssen allerdings mit der Einführung eines Insolvenzrechts für Euro-Staaten einhergehen. Zudem ist das Schuldenverbot für die Europäischen Institutionen aufrechtzuerhalten.

 

8.        Europäisierung von Steuern gegen „race to the bottom“ und nationale Netto-Zahler-Debatten!

Die EU braucht auch eigene Steuerkompetenzen. Die von uns vorgeschlagene Finanzumsatzsteuer ist eines der Mittel gegen spekulative Exzesse und dient zugleich dem Ziel, die Einnahmen der EU stärker zu europäisieren. Eine Finanzumsatzsteuer, eine europäische Kerosinbesteuerung, eine europäische CO2-Steuer oder andere Kraftstoffsteuern können die EU gegenüber dem Geschacher der Mitgliedsstaaten vor Beschluss jeder neuen Finanziellen Vorausschau unabhängiger machen. Zudem harmonisieren sie das wirtschaftliche Umfeld in den verschiedenen EU-Staaten und vermeiden so einen Wettbewerb um niedrige Steuern und Abgaben. Gleichzeitig kann ein handlungsfähiges Europa kein Vertrauen gewinnen, wenn es sich regelmäßig wieder in nationalen Debatten um Bruttoeigenmittelbeiträge und angebliche Netto-Zahler zerfleischt.

 

9.        Nachhaltigkeit der EU-Struktur- und Kohäsionsmittel verbessern!

Die Struktur- und Kohäsionsmittel der EU sind erfolgreich. Gerade durch die finanzielle Unterstützung bei der Entwicklung von Ländern in der EU mit einer schwächeren Wirtschaftsleistung haben die Struktur- und Kohäsionsmittel zu vielen Erfolgsgeschichten geführt. Die schnelle wirtschaftliche Angleichung in vielen Bereichen z.B. der Beitrittsländer aus der 2004-Beitrittsrunde ist ganz wesentlich auch der Erfolg dieser Programme. Zur Wahrheit über die Schuldenkrise in der Euro-Zone gehört aber auch, dass die Struktur- und Kohäsionsmittel in einigen Ländern und Sektoren zu einer Verschärfung der Lage beigetragen haben. Gerade der übermäßige Boom des Bau- und Immobiliensektors in einigen Ländern wurde durch Struktur- und Kohäsionsmittel noch verstärkt. Deswegen muss die Europäische Union im Rahmen der Planungen für die neue finanzielle Mehrjahresplanung hier umsteuern und deutlich mehr Wert auf die nachhaltige Gestaltung von Investitionen mit europäischen Mitteln setzen. Zudem sind die Anforderungen an Umweltverträglichkeit zu stärken.

 

10.    Wirtschaftsregierung heißt auch europäische Mindeststandards durchsetzen!

Eine europäische Wirtschaftsregierung muss mehr sein als die Institutionalisierung neuer Verfahren und politischer Entscheidungsprozesse. Auch das Europa der wirtschaftlichen Prozesse ist in den Verträgen als eine Werteunion angelegt. Europa ist ohne die Ideen von sozialer Gerechtigkeit und sozialem Fortschritt nicht denkbar. So wichtig der freie grenzüberschreitende Wettbewerb im Binnenmarkt ist, die sozialen Rechte und die Gestaltung von Rahmenbedingungen dürfen für die Politik nicht an den Grenzen der Mitgliedsstaaten halt machen. Deswegen muss die Debatte um eine europäische Wirtschaftsregierung Hand in Hand gehen mit der Einführung einer einheitlichen und konsolidierten Bemessungsgrundlage für die Unternehmenssteuern. Zusammen mit europäisch vereinbarten Mindeststeuersätzen wird so ein „race to the bottom“ zwischen den Mitgliedsstaaten verhindert.

Das Europa der wirtschaftlichen Prozesse hat seine weitgehende Verwirklichung im Binnenmarkt bereits erhalten. Fast 2/3 der Exporte Deutschlands gehen allein in die Europäische Union. Gleichzeitig hinkt nicht nur die Koordinierung der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedsstaaten hinterher. Immer noch sind auch die Vertretungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vornehmlich national organisiert. Sie stehen aber international agierenden Konzernleitungen gegenüber und laufen oft genug Gefahr in verschiedenen Ländern mit ihren jeweils legitimen Interessen gegeneinander ausgespielt zu werden. Deswegen muss die EU jetzt die Bestimmungen über die Europäischen Betriebsräte ArbeitnehmerInnenfreundlicher gestalten und gezielt ArbeitnehmerInnenvertretungen und Gewerkschaften dabei unterstützen, sich europäisch zu organisieren. Das muss über die Organisation der Sozialpartner im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss hinausgehen und auch konkrete Aktivitäten vor Ort bspw. ein europäisches Austauschprogramm für junge ArbeitnehmerInnenvertretungen umfassen.

Die Debatte um eine europäische Wirtschaftsregierung muss auch das soziale Gesicht der Europäischen Union stärken. Die schwindende Unterstützung der Bevölkerung für die europäischen Integration kann nur gestoppt werden, wenn Europa mehr tut für faire Arbeitsbedingungen, ein Leben frei von Diskriminierung und die europaweite Anerkennung von Abschlüssen. Wenn Unternehmen und Finanzakteure europäisch handeln, müssen auch soziale Rechte grenzüberschreitend garantiert sein. Sozialer Zusammenhalt ist ein Ziel der EU. Formal hat die EU jedoch in der Sozialpolit
ik nur sehr begrenzte Kompetenzen. Deswegen treten wir Grüne für eine EU ein, die die nationalen Sozialsysteme besser koordinieren und europäische Standards im Arbeitnehmerschutz setzen kann. In diesem Zusammenhang streiten wir auch für eine Stärkung der sozialen Rechte im Primärrecht durch eine Soziale Fortschrittsklausel in den Verträgen.

 

11.    Keine Wirtschaftsregierung ohne Regulierung der Finanzmärkte!

Die aktuelle Euro-Krise hat ihre Ursache nicht nur in übermäßiger staatlicher Verschuldung, fehlender wirtschaftlicher Konvergenz und Koordinierung. Sie ist auch eine Krise der fehlenden Regulierung der Finanzmärkte. Deswegen müssen jetzt die Lehren aus der Krise gezogen werden und entscheidende Schritte der Finanzmarktregulierung gegangen werden. Wir setzen uns deswegen für die Schaffung einer unabhängigen, europäischen, öffentlich-rechtlichen Rating-Agentur ein, die ihre Ratings vollständig transparent macht und wollen über die Finanzdienstleistungsaufsicht mögliche Marktmanipulationen von Ratingagenturen überprüfen. Die Regulierung von Rating-Agenturen muss weiter verbessert werden, indem wirtschaftliche Verflechtungen von Rating-Agenturen und Finanzmarktakteuren verringert und mögliche Marktmanipulationen durch die Finanzaufsicht strenger kontrolliert werden. Neben der Einführung einer europäischen Finanzumsatzsteuer, um zukünftig Spekulationen einzudämmen, muss der Kauf von Kreditausfallversicherungen (CDS), sofern sie nicht zur Absicherung eigener Risiken dienen, umgehend verboten werden. Ebenso müssen ungedeckte Leerverkäufe von Finanzmarktinstrumenten verboten werden und der Handel, der bisher direkt zwischen Finanzinstituten stattfindet (Over-The-Counter) auf regulierte Börsenplätze überführt werden.

Als PDF einsehbar unter: autorenpapiereuropaeischewirtschaftsuniongreenreloaded.pdf

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