> Übersicht: Eine ganz normale Sitzungswoche
> Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
Ich bin europapolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und Mitglied sowie Obmann im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union (kurz: EU-Ausschuss oder Europaausschuss). Hier finden sie Berichte, parlamentarische Initiativen und Pressemitteilungen zu aktuellen europapolitischen Themen sowie Informationen über den EU-Ausschuss.
Der EU-Ausschuss: Worum geht’s?
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat eine zentrale Bedeutung für europapolitische Entscheidungen in Deutschland. Er ist ein so genannter Integrations- und Querschnittausschuss. Als Integrationsausschuss behandelt er Grundsatzfragen der Europäischen Integration – so etwa Erweiterungsfragen, institutionelle Reformen der EU etc. Wenn eine europapolitische Frage mehrere Politikfelder gleichzeitig betrifft, dann übernimmt der EU-Ausschuss als Querschnittsausschuss oftmals die Federführung.
In der Regel ist der EU-Ausschuss ein vorbereitendes Beschlussorgan für das Bundestagsplenum. Doch nach Artikel 45 GG kann der Bundestag den Ausschuss auch ermächtigen, zum einen die Rechte des Bundestages gemäß Artikel 23 GG gegenüber der Bundesregierung und zum anderen die Rechte, die dem Bundestag in den vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union eingeräumt sind, wahrzunehmen.
Wie aber gelangen die Mitglieder des EU-Ausschusses an Informationen?
Die Bundesregierung ist verpflichtet, uns Mitglieder des Ausschusses über Vorhaben auf europäischer Ebene zu unterrichten. Hierzu erhalten wir z.B. Berichte der Bundesregierung über die Sitzungen des Europäischen Rates und des Rates der Europäischen Union. Diesbezügliche Nachfragen können dann im Ausschuss an einen Vertreter der Bundesregierung gestellt werden. Zur weiteren Information pflegen wir Kontakte zu Parlamentarierinnen und Parlamentarier in anderen Mitgliedstaaten der EU und laden Politikerinnen und Politiker verschiedener europäischer Institutionen ein. Die unterschiedlichen Perspektiven auf ein EU-Vorhaben werden somit sehr deutlich. Der EU-Ausschuss tagt zudem öffentlich, so dass auch Interessierte auf der Besucherbühne Platz nehmen und den zum Teil sehr kontroversen Debatten folgen können.
Und wer sitzt im EU-Ausschuss?
Die Besetzung aller Ausschüsse spiegelt die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag wider. So auch im EU-Ausschuss, der insgesamt 35 Mitglieder umfasst. Ich bin eines von vier Mitgliedern von Bündnis 90/Die Grünen und für meine Fraktion der Obmann des Ausschusses. Eine Besonderheit des EU-Ausschusses ist, dass auch Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) mitwirken können: Die MdEP dürfen nicht abstimmen, sind aber so genannte mitwirkungsberechtigte Mitglieder. In der Praxis bedeutet dies, dass diese 16 Parlamentarierinnen und Parlamentarier ein Rederecht haben und so ihre Perspektiven in unseren Entscheidungsprozess einbringen können. Gemäß den Mehrheitsverhältnissen im Europäischen Parlament hat Bündnis 90/Die Grünen zwei Mitglieder: Reinhard Bütikofer und Michael Cramer. Ihre Stellvertreterinnen sind Franziska Keller und Barbara Lochbihler.
Meine Arbeit im EU-Ausschuss
Mit den anderen drei Kolleginnen und Kollegen aus meiner Fraktion, die ebenfalls Mitglieder im EU-Ausschuss sind, habe ich mir die unterschiedlichen Themen aufgeteilt. Als sogenannter Berichterstatter für meine Themen bin ich dafür verantwortlich, die Sitzung inhaltlich vorzubereiten, so dass meine Fraktion zu allen Themen sprechfähig ist. Zudem artikuliere ich als Obmann die Interessen meiner Fraktion im EU-Ausschuss. Vor den jeweiligen Ausschusssitzungen stimmen die Obleute der fünf Fraktionen in sogenannten Obleutegesprächen die Tagesordnungen untereinander ab und besprechen weitere Themen und organisatorische Einzelheiten.
> Der Haushaltsausschuss im Deutschen Bundestag
Ich bin ständiges stellvertretendes Mitglied im Haushaltsausschuss und Mitglied in dessen Unterausschuss zu Fragen der Europäischen Union. Von den 22 ständigen Ausschüssen im Bundestag ist der Haushaltsausschuss der größte: 41 Mitglieder des Bundestages (MdBs) umfasst der Ausschuss, dessen Hauptaufgabe und zugleich größte Herausforderung die Beratung des Entwurfes des Bundeshaushalts ist. Diesen Bundeshaushaltsentwurf verfasst die Bundesregierung. Arbeitsteilig besprechen die MdBs der verschiedenen Fraktionen den Entwurf, am Ende entsteht eine Beschlussempfehlung für das Plenum des Bundestages.
Neben dieser Aufgabe befasst sich der Haushaltsausschuss mit Finanzvorlagen und prüft so z.B., ob einzelne Gesetzesentwürfe mit dem laufenden und zukünftigen Haushalt übereinstimmt. Aufgrund seiner Größe und dem hohen Umfang seiner Arbeit bestehen zum Haushaltsausschuss zwei Unterausschüsse:
Der Rechnungsprüfungsausschuss vollzieht die Ausgaben nach und prüft die Haushaltsführung der Bundesrepublik. Der zweite Unterausschuss befasst sich mit Fragen der Europäischen Union. Hier werden Vorlagen des Europäischen Rates, des Europaparlaments und der Kommission beraten.
Weitere Informationen auf bundestag.de
> Parlamentariergruppen
Um einen regelmäßigen Meinungs- und Informationsaustausch mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen nationalen Parlamenten zu führen, pflegt der Deutschen Bundestag insgesamt 54 bi- und multilaterale Parlamentariergruppen.
Ich bin stellvertretender Vorsitzender der deutsch-polnischen, deutsch-ungarischen und der deutsch-zypriotischen Parlamentariergruppe.
Eine besondere Parlamentariergruppe im Deutschen Bundestag ist die der Europa Union, deren Vorsitzender ich seit Januar 2010 bin. Die Parlamentariergruppe setzt sich derzeit aus 161 Abgeordneten aller Fraktionen zusammen und organisiert regelmäßig öffentliche Veranstaltung zu europäischen Themen: Parlamentarisches Forum Europas Zukunft (PFEZ) und Hintergrundgespräche mit den Vertreterinnen und Vertretern der amtierenden EU-Ratspräsidentschaften.