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Antrag: Änderung der Verträge – Übergangsmaßnahmen betreffend die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments, 20. April 2010 – MANUEL SARRAZIN
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Antrag: Änderung der Verträge – Übergangsmaßnahmen betreffend die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments, 20. April 2010

Antrag der Abgeordneten Manuel Sarrazin, Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken, Jerzy Montag, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Tom Koenigs, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 

Änderung der Verträge – Übergangsmaßnahmen betreffend die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments

 

Der Bundestag wolle beschließen:

 

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Europäische Rat hatte sich im Juni 2009 darauf verständigt, ab Inkraft- treten des Vertrags von Lissabon bis zum Ende der Legislaturperiode des Euro- päischen Parlaments 2009-2014 die Zahl der Sitze von 736 auf 754 zu erhöhen. Diejenigen Mitgliedstaaten, denen nach dem Vertrag von Lissabon eine höhere Zahl an Abgeordneten zusteht als aufgrund des Vertrags von Nizza, sollen diese bereits während der laufenden Legislaturperiode erhalten. Die spanische Regie- rung schlägt dafür vor, das dem Vertrag von Lissabon beigefügte Protokoll (Nr.36) über die Übergangsbestimmungen zu ändern. Die zusätzlichen 18 Abgeordneten sollen bestimmt werden entweder a) in allgemeinen unmittel- baren Ad-hoc-Wahlen in dem betroffenen Mitgliedstaat gemäß den für die Wahlen zum Europaparlament geltenden Bestimmungen oder b) auf der Grund- lage der Ergebnisse der Europawahlen vom 4. bis 7. Juni 2009, nach dem von ihnen festgelegten Verfahren oder c) indem sie ihre nationalen Parlamente die erforderliche Zahl von Mitgliedern aus ihrer Mitte ernennen lassen. Für diese Vertragsänderung gilt § 10 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundes- regierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG). Die Bundesregierung muss vor der abschließenden Ent- scheidung im Rat zur Aufnahme von Verhandlungen zu Änderungen der ver- traglichen Grundlagen der Europäischen Union Einvernehmen mit dem Bun- destag herstellen.

 

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

  1. das Einvernehmen mit dem Bundestag im Sinne des EUZBBG vor der Zu- stimmung zur Aufnahme von Verhandlungen zur Vertragsänderung gemäß Artikel 48 des EU-Vertrages (EUV) aktiv zu suchen und herzustellen,
  2. als wesentlichen Belang durchzusetzen, dass keine Vertragsänderung dahin- gehend erfolgt, dass aus der Mitte von nationalen Parlamenten Abgeordnete für das Europäische Parlament ernannt werden.

 

Berlin, den 20. April 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

 

 

Begründung

Gemäß Artikel 2c des spanischen Vorschlags zur Änderung des Protokolls (Nr. 36) über die Übergangsbestimmungen soll es auch möglich sein, die zusätzlichen Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Mitte der Mitglieder von nationalen Parlamenten ernennen zu lassen – so wie es vor der ersten Direktwahl des Europäischen Parlaments von 1979 der Fall war. Gemäß dem Vertrag von Lissabon (Artikel 14 Absatz 3 EUV) werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments in allgemeiner unmittelbarer, freier und geheimer Wahl gewählt. Eine bloße Ernennung wäre also ein Bruch des erst kürzlich in Kraft getretenen neuen europäischen Primärrechts.

 

(Deutscher Bundestag; Drucksache 17/1417; 17. Wahlperiode; 21. 04. 2010)

Hier finden Sie den Antrag als PDF-Datei: eigenerantragzusammensetzungep1701417.pdf

 

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