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Entschließungsantrag: Island, 24. März 2010 – MANUEL SARRAZIN
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Entschließungsantrag: Island, 24. März 2010

 

 

Entschließungsantrag der Abgeordneten Manuel Sarrazin, Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken, Jerzy Montag, Cornelia Behm, Dr. Gerhard Schick, Dorothea Steiner, Lisa Paus, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Birgitt Bender, Britta Haßelmann, Winfried Hermann, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Tom Koenigs, Sylvia Kotting-Uhl, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Dr. Hermann Ott, Claudia Roth (Augsburg), Christine Scheel, Dr. Frithjof Schmidt, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Hans-Christian Ströbele, Markus Tressel, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

 

zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat am 25./26. März 2010 in Brüssel

 

Der Bundestag wolle beschließen:

 

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

 

Island hat am 17. Juli 2009 einen Antrag auf Beitritt zur Europäischen Union gestellt. Die Europäische Kommission kommt in ihrer Stellungnahme vom 24. Februar 2010 zu der Einschätzung, dass Island insgesamt gut auf die Erfül- lung der aus der EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen vorbereitet sei. Auch die Bundesregierung befürwortet in ihrem Schreiben an den Präsi- denten des Deutschen Bundestages vom 24. Februar 2010 die baldige Auf- nahme von Beitrittsverhandlungen.

 

Die spanische EU-Ratspräsidentschaft will unverzüglich eine Entscheidung zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen herbeiführen und strebt die Befassung des Europäischen Rates am 25. März 2010 an.

 

II. In Ausübung seiner Rechte nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf,


  1. der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Island ohne weitere Vorbe- dingungen zuzustimmen,
  2. dabei zum Ausdruck zu bringen, dass Zugeständnisse oder Übergangsfristen zu Lasten des Walschutzes gegenüber Island nicht akzeptabel sind,
  3. sich dafür einzusetzen, dass in der Frage der Anpassung der isländischen Fischereiwirtschaft an die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) die Bestands- erhaltung und Nachhaltigkeit oberste Priorität erhalten und die diesen Zielen dienenden Rechtsnormen Islands in die anstehende Reform der GFP einbe- zogen werden,
  4. die europäische Bereitschaft zur Unterstützung Islands bei der Bewältigung der Finanzkrise zu unterstreichen,
  5. Island zu ermutigen, den eingeschlagenen Weg der umfassenden strafrecht- lichen, politischen und gesellschaftlichen Aufarbeitung der Finanzkrise in Island konsequent weiterzugehen und die dortigen Behörden dabei bestmög- lich zu unterstützen,
  6. sich im Rahmen der Beitrittsverhandlungen für eine konsequente, stabilitäts- orientierte Neuausrichtung des isländischen Finanzmarkts einzusetzen und dazu unverzüglich mit dem Beitritt den Stand der EU-Richtlinien in der Finanzmarktregulierung und im Steuerrecht, z. B. die EU-Zinsrichtlinie, für Island zu übernehmen.

 

Berlin, den 23. März 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

 

Begründung

Am 17. Juli 2009 hat Island einen Antrag auf Beitritt zur Europäischen Union gestellt. Gemäß Artikel 49 des EU-Vertrags kann jeder europäische Staat, der die Werte der EU achtet und sich für ihre Förderung einsetzt, beantragen, Mit- glied der Europäischen Union zu werden. Der antragstellende Staat richtet sei- nen Antrag an den Rat; dieser beschließt einstimmig nach Anhörung der EU- Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments. Gemäß § 9 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union hat der Bundestag das Recht zur Stellungnahme. Dieses Recht muss er wahrnehmen, wenn er seiner Integrationsverantwortung gerecht werden will.

 

Voraussetzung für eine EU-Mitgliedschaft sind die 1993 definierten Kopen- hagener Kriterien, nach denen jeder beitrittswillige Staat eine stabile demokra- tische und rechtsstaatliche Ordnung, die Wahrung der Menschenrechte und den Schutz der Minderheiten garantieren muss. Darüber hinaus muss eine funk- tionsfähige Marktwirtschaft vorhanden sein und die Fähigkeit, den mit einer Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen nachkommen zu können.

 

Der Deutsche Bundestag bekennt sich zum Fortgang des Erweiterungsprozes- ses. Island ist eine gut funktionierende, stabile Demokratie mit leistungsfähigen Institutionen, die die Grundrechte schützt und die Menschenrechte achtet. Als langjähriges Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schengen- Zusammenarbeit zum Abbau der Kontrollen an den Binnengrenzen, hat Island bereits wichtige Teile des EU-Rechts übernommen. Dennoch muss der Er- weiterungsprozess die Erfahrungen aus den vergangenen Erweiterungen wider- spiegeln – das gilt für alle Beitrittsaspiranten gleichermaßen, auch wenn Island allem Anschein nach bestens vorbereitet ist.

 

Anpassungen Islands an den gemeinschaftlichen Besitzstand werden insbeson- dere in den Bereichen notwendig sein, die außerhalb des EWR-Abkommens liegen und daher bislang nicht in isländisches Recht übernommen wurden. Her- vorzuheben sind hierbei die Bereiche Wal- und Robbenfang, Fischerei und Finanzmarktregulierung. Insgesamt erscheint ein zügiger Beitrittsprozess mög- lich.

 

Island ist der Internationalen Walfangkommission (IWC) beigetreten, hat aber gegen das Moratorium für den kommerziellen Walfang (1982) Einspruch er- hoben und sich seither unter Inanspruchnahme der verschiedenen Ausnahme- regelungen einer Einschränkung seiner nationalen Walfangpolitik weitgehend entzogen.

 

1992 ist Island aus der Internationalen Walfangkommission ausgetreten mit der Begründung, das Walfangmoratorium sei nicht länger erforderlich; es ist 2002 wieder beigetreten, allerdings mit einem Vorbehalt hinsichtlich des Moratori- ums. In der Beitrittsurkunde hat Island erklärt, dass es den kommerziellen Wal- fang 2006 wieder aufnehmen werde. Laut Mitteilung der Europäischen Kom- mission vom 19. Dezember 2007 hat Island den wissenschaftlichen Walfang im Jahr 2003 und den kommerziellen Walfang im Jahr 2006 wieder aufgenommen. Insgesamt 161 Zwergwale (Balaenoptera acutorostrata) wurden seit Beginn des isländischen Forschungsprogramms im Jahr 2003 getötet, obwohl das Wal- fangmoratorium auch für den Zwergwal gilt. Nach Angaben der Europäischen Kommission gibt es Anhaltspunkte dafür, dass Island Sondergenehmigungen für den Walfang im Rahmen von sog. Wissenschaftlichen Programmen in der Antarktis erteilt hat und dass die dort erlegten Wale nicht ausschließlich zu wis- senschaftlichen Zwecken verwendet wurden. Außerdem hat Island 2009 insge- samt 250 Wale – 150 Finnwale (Balaenoptera physalus) und 100 Zwergwale (Balaenoptera acutorostrata) – zur Tötung für kommerzielle Zwecke freigege- ben. Finnwale stehen als gefährdete Art auf der roten Liste der Weltnaturschutz- union für vom Aussterben bedrohte Arten.

 

Das Ziel der gemeinschaftlichen Umweltpolitik in Bezug auf Wale ist auf den größtmöglichen Schutz dieser Tiere gerichtet. Dazu wurden verschiedene Legislativmaßnahmen ergriffen – insbesondere der Schutz aller Walarten durch Anhang IV der FFH-Richtlinie (FFH: Flora Fauna Habitat) innerhalb von Ge- meinschaftsgewässern, die Verordnung zur Umsetzung des Übereinkommen
s über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten und die Genehmigung des Übereinkommens zum internationalen Delphinschutzprogramm (Beschluss 2005/938/EG des Rates).

 

Die GFP mit ihrem bisherigen System von Gesamtfangmengen (TACs) und nationalen Quoten hat die Fischbestände bisher nicht ausreichend gesichert. Die EU-Flotte fischt mit sehr hohen Beifängen und Rückwürfen. Für zahlreiche Arten wurden die Gesamtfangmengen regelmäßig zu hoch festgelegt. Beides hat wesentlich dazu beigetragen, dass sich ein großer Teil der Fischbestände au- ßerhalb biologisch sicherer Grenzen befindet. Insgesamt muss die GFP daher als gescheitert und dringend reformbedürftig angesehen werden. Diese Ein- schätzung wird in weiten Teilen von der EU-Kommission geteilt. Eine tiefgrei- fende Reform der GFP steht daher für 2013 auf der Agenda der europäischen Politik.

 

Die isländische Fischereipolitik wird demgegenüber von der EU-Kommission in ihrem Analysebericht zum Antrag Islands auf Beitritt zur Europäischen Union im Hinblick auf die Bestandserhaltung in vielen Bereichen als erfolgrei- cher beschrieben. So hat Island bereits Rückwurfverbote eingeführt, die die EU erst noch plant.

 

In einer solchen Situation sollte Island nicht gezwungen werden, zügig und vor Abschluss der GFP-Reform sämtliche Rechtsnormen der reformbedürftigen GFP zu übernehmen. Vielmehr sollten auf der Grundlage einer gründlichen Evaluation der verschiedenen Rechtsnormen diejenigen zur Anwendung kom- men, welche hinsichtlich der Bestandserhaltung und der nachhaltigen Fische- reipolitik erfolgreicher sind. Die Ergebnisse dieser Evaluation sollten dann wie- derum bei der Reform der GFP Berücksichtigung finden.

 

Die Aufarbeitung der Finanzkrise in Island ist beispielhaft: Eine Parlaments- kommission, eine Spezialeinheit der Strafverfolgungsbehörden und die Finanz- aufsicht decken die Missstände auf und fragen konsequent nach der juristi- schen, politischen und moralischen Verantwortung. Deutschland sollte diese Aufklärungsarbeit bei Bedarf nach Kräften unterstützen. Auch die Behörden anderer Länder, wie jene in Großbritannien und Luxemburg, kooperieren be- reits mit den Stellen in Reykjavik.

 

Bisher sind aus der Tatsache, dass manche Banken „too big to be saved“ sind, noch keine echten Konsequenzen gezogen worden – in Island nicht, aber im Rest der Welt auch nicht. Damit ist gemeint, dass manche Institute eine Grö- ßenordnung haben, die es den Heimatstaaten nicht mehr erlaubt, sie zu retten. So zogen die isländischen Banken Island mit in den finanziellen Abgrund. Beispiel Kauphting Bank: Bei einem isländischen Bruttoinlandsprodukt von 11,5 Mrd. Euro im Jahr 2008 betrug die Bilanzsumme unglaubliche 56,3 Mrd Euro, war also fast fünfmal so hoch. Im Rahmen der Beitrittsverhandlungen ist nun darauf zu achten, dass eine konsequente, stabilitätsorientierte Neuausrich- tung des isländischen Finanzsektors auf den Weg gebracht wird. Dazu gehört eine konsequente Wettbewerbspolitik und eine Kontrolle des Größenwachs- tums der Institute, damit künftig sichergestellt ist, dass Island – soweit nicht europäische Mechanismen zur Bankenrettung greifen – seine Banken im Falle von Schieflagen aus eigener Kraft retten kann.

 

(Deutscher Bundestag; Drucksache 17/1172; 17. Wahlperiode; 24. 03. 2010)

Die Datei ist hier einsehbar: antragislandgrueneendg.pdf

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